Zum Inhalt springen
Neue Werte

Neue Werte 2026: Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag

Zum Jahresbeginn 2026 steigen mehrere Freibeträge. Der Grundfreibetrag liegt jetzt bei 12.348 €, das Kindergeld bei 259 € je Kind und Monat. Festgelegt wurden die Werte bereits Ende 2024 im Steuerfortentwicklungsgesetz.

Betrifft:Alle SteuerpflichtigenFamilien
Kalenderblatt Januar 2026 neben Taschenrechner und kleinen Münzstapeln auf hellem Schreibtisch

Der Grundfreibetrag klettert 2025 auf 12.348 €. Im Vorjahr lag er noch bei 12.096 €. Bei Zusammenveranlagung zählt er doppelt, also 24.696 €. Auch die weiteren Tarifgrenzen verschieben sich nach oben. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 erst ab 69.878 € zu versteuerndem Einkommen, 2025 schon ab 68.480 €. Die Reichensteuer von 45 % beginnt bei 277.826 €. Die einzelnen Stufen erklärt der Einkommensteuertarif 2026.

Beim Kindergeld gibt es 259 € je Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € je Kind, gerechnet für beide Elternteile zusammen. Darin enthalten ist der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt in der Günstigerprüfung. Details stehen unter Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Beim Solidaritätszuschlag bleibt die Freigrenze bei 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer. Bei Zusammenveranlagung sind es 40.700 €. Der Satz liegt weiter bei 5,5 %. Wer unter der Grenze bleibt, zahlt keinen Zuschlag. Wie das zusammenspielt, zeigt der Ratgeber zum Solidaritätszuschlag.

Auch andere Werte für 2026 stehen fest. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 € für das erste Kind. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt bei 1.230 €. Bei der Entfernungspauschale gelten ab 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. In der Sozialversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen auf 101.400 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung und auf 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung.

Für dich bedeutet das: Die Lohnsteuer sinkt durch den höheren Grundfreibetrag etwas. Ein Blick auf die Januar-Abrechnung lohnt sich. Um das höhere Kindergeld musst du dich nicht kümmern, die Familienkasse passt den Betrag automatisch an. Ob sich die neuen Werte bei dir auswirken, hängt vom Einzelfall ab. Eine erste Einschätzung gibt der Einkommensteuer-Rechner.

Was du tun solltest

  1. Gehaltsabrechnung für Januar 2026 prüfen: Die Lohnsteuer sollte etwas niedriger ausfallen
  2. Kindergeld: kein Antrag nötig, die Familienkasse passt den Betrag automatisch an
  3. Mit dem Einkommensteuer-Rechner durchrechnen, ob sich eine freiwillige Abgabe lohnt
  4. Bei Vorauszahlungen und Lohnsteuer-Ermäßigung die neuen Freibeträge für 2026 berücksichtigen

Mehr dazu

Quelle

§ 32a EStG – Einkommensteuertarif

Veröffentlicht am 2. Januar 2026 von der Redaktion verfasst und fachlich geprüft. Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fehler melden

Newsletter

Steuer-News einmal im Monat

Neue Gesetze, Urteile und Fristen, kurz erklärt mit dem, was du tun solltest. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Themen (optional)

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weitere Meldungen

Alle Steuer-News