Mindestlohn 13,90 €: Minijob-Grenze steigt auf 603 €
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie auf 603 € im Monat. Zum 1. Januar 2027 ist der nächste Schritt auf 14,60 € vorgesehen.
Betrifft:ArbeitnehmerStudierendeRentner
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € je Arbeitsstunde gestiegen. Über die Anpassung entscheidet alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern, die Bundesregierung setzt den Vorschlag per Verordnung um. Der zweite Schritt ist schon beschlossen: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €. Wer in Vollzeit 40 Stunden pro Woche arbeitet, kommt damit 2026 auf rund 2.407 € brutto im Monat.
Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, zieht sie automatisch mit. 2026 liegt sie bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr; 2025 waren es 556 €. Für 2027 steigt sie voraussichtlich auf 633 €. Oberhalb von 603 € beginnt der Midijob-Bereich. Er reicht bis 2.000 € und bringt geringere Sozialabgaben als eine reguläre Beschäftigung.
Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben. Dein Lohn bleibt deshalb in der Regel steuerfrei und muss nicht in die Steuererklärung. Erst im Midijob zahlst du eigene Beiträge zur Sozialversicherung, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Aus einem Minijob entstehen dagegen meist keine eigenen Ansprüche auf Krankengeld, und auch für die Rente gelten eigene Regeln.
Nicht jede Beschäftigung fällt unter den Mindestlohn. Ausgenommen sind zum Beispiel Auszubildende, Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten sowie Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung. In einigen Branchen gelten höhere Branchenmindestlöhne, etwa in der Pflege oder im Dachdeckerhandwerk. Zahlt dein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn, kannst du dich an deine Gewerkschaft, den Betriebsrat oder die Zollbehörden wenden.
Der Mindestlohn gilt bundesweit einheitlich, ob in Sachsen-Anhalt oder in Bayern. Seit seiner Einführung 2015 ist er mehrfach gestiegen: von 8,50 € über 12,00 € im Oktober 2022 und 12,41 € im Jahr 2024 auf 13,90 € heute. Wie viel netto davon übrig bleibt, hängt von deiner Steuerklasse und den Sozialabgaben ab. Ein Vergleich der Abzüge lohnt sich, weil der Unterschied je nach Steuerklasse deutlich ausfällt.
Was du tun solltest
1Vergleiche deinen Stundenlohn mit den 13,90 € und fordere eine Differenz schriftlich nach
2Prüfe bei einem Minijob, dass dein Verdienst unter 603 € im Monat bleibt
3Dokumentiere deine Arbeitsstunden, wenn du im Gastgewerbe, am Bau oder in der Logistik arbeitest
4Beachte bei zwei Minijobs die Summe beider Verdienste
Veröffentlicht am 5. Januar 2026 von der Redaktion verfasst und fachlich geprüft. Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fehler melden
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