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Frist

Nur noch bis 31. Dezember: Steuererklärung 2022 freiwillig abgeben

Für freiwillige Erklärungen gilt eine Frist von vier Jahren. Für das Steuerjahr 2022 endet sie mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Entscheidend ist, dass die Erklärung bis dahin beim Finanzamt eingeht.

Betrifft:Alle SteuerpflichtigenArbeitnehmerRentnerStudierende
Kalenderblatt mit umkreistem 31. Dezember neben Steuerformular, Brille und Kaffeetasse

Die freiwillige Abgabe heißt Antragsveranlagung und betrifft vor allem Arbeitnehmer ohne Pflicht zur Abgabe, Studierende mit Nebenjob und Rentner mit kleinen Einkünften. Eine Erstattung ist häufig, wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast oder Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € hattest.

Das Finanzamt kann die Steuer für ein Jahr vier Jahre lang festsetzen. Für 2022 läuft diese Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2026 ab. Danach lässt sich eine Erstattung nicht mehr durchsetzen, auch wenn du zu viel gezahlt hast.

Über ELSTER ist die Erklärung noch am 31. Dezember rechtzeitig, wenn sie bis 23:59 Uhr beim Finanzamt eingeht. Auf dem Postweg zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein.

Halte deine Lohnsteuerbescheinigung 2022, Spendenbelege und alle Nachweise für Werbungskosten bereit. Der Belegabruf holt viele Daten direkt vom Finanzamt in die Erklärung. Auch Kosten aus Studium oder Ausbildung lassen sich oft noch geltend machen.

Wer für 2022 nichts mehr einreicht, verliert nur die Chance auf eine Erstattung. Eine Strafe droht nicht, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet warst. Prüfe trotzdem jedes offene Jahr einzeln, ob sich der Aufwand lohnt.

Was du tun solltest

  1. Prüfen, ob du für 2022 zur Abgabe verpflichtet warst oder freiwillig abgeben darfst
  2. Lohnsteuerbescheinigung 2022, Spendenbelege und Werbungskosten heraussuchen
  3. Erklärung über ELSTER bis zum 31. Dezember 2026 übermitteln
  4. Steuerbescheid danach prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen

Mehr dazu

Quelle

§ 169 Abs. 2 AO, § 170 Abs. 2 AO – Festsetzungsfrist

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 von der Redaktion verfasst und fachlich geprüft. Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fehler melden

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