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Gesetz

Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Seit dem 01.01.2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € je Entfernungskilometer. Die frühere Staffelung nach Entfernung ist gestrichen. Vor allem Beschäftigte mit kurzen Arbeitswegen profitieren.

Betrifft:Arbeitnehmer
Auto auf einer Landstraße im Morgenlicht, dahinter die Skyline einer Stadt.

Zum 01.01.2026 ist die Entfernungspauschale neu geregelt. Für jeden Entfernungskilometer gelten einheitlich 0,38 € – schon ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung ist damit weg: 2025 gab es 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Die Änderung geht auf das Steueränderungsgesetz 2025 zurück.

Gerechnet wird immer die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Hin- und Rückfahrt werden also nicht doppelt berücksichtigt. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, eine längere Route nur, wenn sie nachweislich verkehrsgünstiger ist. Angefangene Kilometer zählen nicht. Pro Arbeitstag ist nur ein Ansatz möglich.

Am stärksten profitieren Beschäftigte mit kurzen Wegen. Bei 15 Kilometern und 220 Arbeitstagen kommst du auf 1.254 €. Damit liegst du allein mit dem Arbeitsweg über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Für Homeoffice-Tage gibt es keine Pendlerpauschale. Dort passt die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag, höchstens 210 Tage.

Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob Auto, Bahn, Fahrrad oder Fußweg – der Satz bleibt gleich. Mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto gibt es keine Obergrenze. Sonst sind höchstens 4.500 € im Jahr möglich. Höhere Ticketkosten für Bus und Bahn kannst du mit Belegen ansetzen.

Auch die Mobilitätsprämie für Geringverdiener bleibt dauerhaft erhalten. Sie richtet sich an Beschäftigte mit sehr niedrigem Einkommen. Für E-Autos gelten keine eigenen Kilometersätze: Entscheidend ist die Entfernung, nicht der Antrieb. Ob ein Freibetrag oder eine Lohnsteuer-Ermäßigung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was du tun solltest

  1. Für 2026 die Arbeitstage im Büro notieren und Homeoffice-Tage getrennt erfassen
  2. Die einfache Entfernung mit einem Routenplaner ermitteln
  3. Mit dem Pendlerpauschale-Rechner Betrag und Steuerwirkung prüfen
  4. Bei hohen Werbungskosten eine Lohnsteuer-Ermäßigung für 2027 beantragen

Mehr dazu

Quelle

Steueränderungsgesetz 2025; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale

Veröffentlicht am 24. September 2026 von der Redaktion verfasst und fachlich geprüft. Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fehler melden

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