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Formular erklärt

Kapitalertragsteuer-Anmeldung: Anmeldung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung für Gewinnausschüttungen einer GmbH erklärt: Fristen, Steuersätze und Übermittlung über ELSTER.

Stand: Formular 2026 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Kapitalertragsteuer-Anmeldung meldet ein Unternehmen den einbehaltenen Steuerabzug auf Kapitalerträge an das Finanzamt. Der Vordruck erfasst die Kapitalerträge, die einbehaltene Steuer und die einbehaltene Kirchensteuer. Grundlage ist § 45a EStG.

Wer muss es ausfüllen?

Abgeben müssen Schuldner von Kapitalerträgen, vor allem Kapitalgesellschaften bei Gewinnausschüttungen, und inländische auszahlende Stellen wie Kreditinstitute. Auch sie müssen anmelden, wenn kein Abzug oder nur ein teilweiser Abzug vorzunehmen ist.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Art der AnmeldungIn Zeile 1 des Vordrucks kreuzt du an, welche Steuer du anmeldest. Die Kapitalertragsteuer und eine Anmeldung nach § 36a Abs. 4 EStG beziehungsweise nach § 31 Abs. 3 Satz 5 InvStG gibst du in getrennten Formularen ab.Für die drei Anmeldearten brauchst du jeweils ein eigenes Formular. Innerhalb der Kapitalertragsteuer-Anmeldung trägst du die verschiedenen Ertragsarten in die passenden Zeilen ein.
Steuerabzug durch die auszahlende Stelle (Teilseite 4)Banken und Finanzdienstleister melden dort den Einbehalt auf Zinsen, ausländische Dividenden, Investmenterträge und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Je nach Ertragsart trägst du die Beträge in unterschiedliche Zeilen ein.Die Zeilen sind nach der Art der Erträge getrennt. Ordne jeden Betrag der passenden Zeile zu.
Steuerabzug durch den Schuldner der KapitalerträgeInländische Gewinnausschüttungen sowie Erträge aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen erfasst du auf Teilseite 4. Leistungen von Betrieben gewerblicher Art und vergleichbare Erträge (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7b und 7c EStG) stehen auf Teilseite 5.Gewinnanteile aus Anteilen sind der häufigste Fall. Sonderfälle wie öffentlich-rechtliche Körperschaften bekommen eigene Zeilen.
Höhe des SteuerabzugsDer Einbehalt beträgt grundsätzlich 25 % der Kapitalerträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer. In bestimmten Fällen, etwa bei Betrieben gewerblicher Art, liegt der Satz bei 15 %.Kirchensteuer und eine vom Schuldner übernommene Steuer verändern die Berechnung. Rechne solche Fälle getrennt.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Teilseite 6)Hat das Bundeszentralamt für Steuern ein Kirchensteuerabzugsmerkmal übermittelt, behältst du zusätzlich Kirchensteuer ein. Die Kapitalertragsteuer mindert sich dann. Die einbehaltenen Beträge trägst du nach Religionsgemeinschaft ein.Als Abzugsverpflichteter fragst du beim Bundeszentralamt an, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht. Das geschieht bei Anlass und einmal jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober. Halte das Ergebnis fest.
Frist: Tages- oder MonatsanmeldungBei inländischen Gewinnanteilen meldest du die Steuer im Zeitpunkt des Zuflusses an. Alle übrigen Erträge meldest du bis zum 10. des Folgemonats an und führst sie bis dahin ab.Tagesanmeldung bedeutet: Anmeldung und Zahlung fallen mit der Ausschüttung zusammen.
Zuflusszeitpunkt bei GewinnausschüttungenGewinnanteile fließen an dem Tag zu, den der Ausschüttungsbeschluss als Tag der Ausschüttung bestimmt. Fehlt diese Angabe, gilt der Tag nach der Beschlussfassung. Ist gesetzlich eine andere Fälligkeit bestimmt oder lässt das Gesetz eine abweichende Satzungsregelung zu, gilt der Fälligkeitstag.Reiche dem Betriebsstättenfinanzamt eine Abschrift des Gewinnausschüttungsbeschlusses ein.
Abstandnahme vom SteuerabzugIn bestimmten Fällen darfst du keinen Abzug vornehmen, etwa bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung, einem Freistellungsauftrag oder einer passenden Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Ist kein oder nur ein teilweiser Abzug vorzunehmen, gibst du den Grund in der Anmeldung an. Auch bei einer Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts nach § 50c EStG bleibt die Anmeldepflicht bestehen.Auch eine Nullmeldung gehört in das Formular. Trage den Grund dafür ausdrücklich ein.
Übermittlung und NachweiseDie Anmeldung übermittelst du nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg über ELSTER an das Finanzamt. Nur auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten.Prüfe die Anmeldung vor dem Senden. Nachträgliche Korrekturen sind aufwendig.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2026

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 84 Zeilen. Zu 0 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2025 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
1 Kapitalertragsteuer-Anmeldung · Anmeldung nach § 36a Abs. 4 Satz 1 EStG / § 31 Abs. 3 Satz 5 InvStG
Kapitalertragsteuer-Anmeldung / Anmeldung nach § 36a Abs. 4 Satz 1 EStG / § 31 Abs. 3 Satz 5 InvStG
2 Steuernummer · Wirtschafts-Identifikationsnummer
4 Art der Anmeldung · Steuernummer der zu ändernden Anmeldung – nur angeben, falls von Zeile 2 abweichend –
Allgemeine Angaben
8 Zeitraum / Zeitpunkt der Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Bei der Anfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt:
9 Name · Telefonnummer · E-Mail
Auslandsanschrift
10 Straße
11 Hausnummer · Hausnummerzusatz · Adressergänzung · Postfach
Postfachanschrift
12 Postleitzahl · Ort · Staat
Kapitalerträge
13 Kapitalerträge (nach Abstandnahme gem. § 43 Abs. 2, § 44a Abs. 1, 4, 5, 10 Satz 2 EStG, Teilfreistellung gem. § 43a Abs. 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 20 InvStG, Verlustverrechnung gem. § 43a Abs. 3 EStG und unter Berücksichtigung der Beträge gem. § 44b Abs. 1 und Abs. 6 Satz 4 EStG – ohne Erstattungsbeträge laut Zeile 26 –)
14 Kapitalerträge, für die eine Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG vorliegt (nach Abstandnahme gem. § 7 Abs. 1 Satz 4, §§ 8 und 10 InvStG)
Kapitalertragsteuer
15 Davon ab: Erstattungsbeträge nach § 7 Abs. 5 InvStG
16 Ergebnis der Zeilen 13 bis 15
Kapitalerträge
17 Kapitalerträge (nach Abstandnahme gem. § 44a Abs. 10 Satz 1 EStG, siehe Zeile 21 – ohne Erstattungsbeträge laut Zeile 26 –)
18 Kapitalerträge, für die eine Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG vorliegt (nach Abstandnahme gem. § 7 Abs. 1 Satz 4, §§ 8 und 10 InvStG)
Kapitalertragsteuer
19 Davon ab: Erstattungsbeträge nach § 7 Abs. 5 InvStG
20 Ergebnis der Zeilen 17 bis 19
Kapitalerträge
21 Kapitalerträge, bei denen gem. § 44a Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 EStG Abstand vom Steuerabzug genommen wurde
22 Kapitalerträge (nach Abstandnahme gem. § 44a EStG und einschließlich Kapitalerträge, bei denen gem. § 50c Abs. 2 EStG keine Verpflichtung zum Steuerabzug besteht – ohne Erstattungsbeträge laut Zeile 26 –)
23 Kapitalerträge, für die eine Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG vorliegt (nach Abstandnahme gem. § 7 Abs. 1 Satz 4, §§ 8 und 10 InvStG)
Kapitalertragsteuer
24 Davon ab: Erstattungsbeträge nach § 7 Abs. 5 InvStG
25 Ergebnis der Zeilen 22 bis 24
26 Davon ab: Summe der Erstattungsbeträge i. S. d. § 44b Abs. 6 Satz 1 bis 3 EStG
Bei Gewinnausschüttungen:
27 Datum des Gewinnverteilungsbeschlusses · Betrag laut Gewinnverteilungsbeschluss · Im Gewinnverteilungsbeschluss bestimmter Tag der Auszahlung · Tag nach der Beschlussfassung (Zeitpunkt nach § 44 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 EStG) · Durch Gesetz / Satzungsregelung bestimmte Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs (Zeitpunkt nach § 44 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG)
Bei stillen Gesellschaften / partiarischen Darlehen:
28 Im Vertrag über die stille Gesellschaft / Darlehensvertrag bestimmter Tag der Auszahlung · Tag nach Bilanzaufstellung oder einer sonstigen Feststellung des Gewinnanteils / der Zinsen (Zeitpunkt nach § 44 Abs. 3 EStG) · Ende des Wirtschaftsjahres des Handelsgewerbes / Unternehmens
Bei vororganschaftlichen Mehrabführungen:
29 Datum des Ergebnisabführungsvertrags · Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft (Zeitpunkt nach § 14 Abs. 3 Satz 3 KStG) · Werktag nach der Feststellung der Handelsbilanz der Organgesellschaft (Zeitpunkt nach § 44 Abs. 7 Satz 2 EStG)
Kapitalerträge
30 Kapitalerträge
31 Kapitalerträge, für die eine Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG vorliegt (nach Abstandnahme gem. § 7 Abs. 1 Satz 4, §§ 8 und 10 InvStG)
Kapitalertragsteuer
32 Davon ab: Erstattungsbeträge nach § 7 Abs. 5 InvStG
33 Ergebnis der Zeilen 30 bis 32
34 Ergebnis der Zeilen 25, 26 und 33
Kapitalertragsteuer i. H. v. 15 % der Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und des § 36a Abs. 1 Satz 4 EStG nach § 36a Abs. 4 Satz 1 EStG und § 31 Abs. 3 Satz 5 InvStG
35 Letzter Tag des - Wirtschaftsjahres (bei Bilanzierenden), - Geschäftsjahres (bei Investmentfonds), - Kalenderjahres (bei anderen steuerpflichtigen Personen)
36 Kapitalerträge · Kapitalertragsteuer nach § 36a Abs. 4 Satz 1 EStG, § 31 Abs. 3 Satz 5 InvStG
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
37 Religionsschlüssel 010100 · Religionsschlüssel 026300
38 Religionsschlüssel 010200 · Religionsschlüssel 026400
39 Religionsschlüssel 010300 · Religionsschlüssel 026500
40 Religionsschlüssel 010400 · Religionsschlüssel 026600
41 Religionsschlüssel 010500 · Religionsschlüssel 026700
42 Religionsschlüssel 010600 · Religionsschlüssel 026800
43 Religionsschlüssel 010800 · Religionsschlüssel 026900
44 Religionsschlüssel 010900 · Religionsschlüssel 027000
45 Religionsschlüssel 011000 · Religionsschlüssel 027100
46 Religionsschlüssel 011100 · Religionsschlüssel 027200
47 Religionsschlüssel 011200 · Religionsschlüssel 027300
48 Religionsschlüssel 011300 · Religionsschlüssel 027400
49 Religionsschlüssel 011400 · Religionsschlüssel 027500
50 Religionsschlüssel 011500 · Religionsschlüssel 027600
51 Religionsschlüssel 011600 · Religionsschlüssel 027700
52 Religionsschlüssel 011700 · Religionsschlüssel 027800
53 Religionsschlüssel 011900 · Religionsschlüssel 033200
54 Religionsschlüssel 012000 · Religionsschlüssel 044000
55 Religionsschlüssel 012300 · Religionsschlüssel 044100
56 Religionsschlüssel 012400 · Religionsschlüssel 044200
57 Religionsschlüssel 025100 · Religionsschlüssel 044300
58 Religionsschlüssel 025200 · Religionsschlüssel 044400
59 Religionsschlüssel 025300 · Religionsschlüssel 044500
60 Religionsschlüssel 025400 · Religionsschlüssel 044600
61 Religionsschlüssel 025500 · Religionsschlüssel 044700
62 Religionsschlüssel 025600 · Religionsschlüssel 044800
63 Religionsschlüssel 025700 · Religionsschlüssel 044900
64 Religionsschlüssel 025800 · Religionsschlüssel 058200
65 Religionsschlüssel 025900 · Religionsschlüssel 058300
66 Religionsschlüssel 026000 · Religionsschlüssel 058400
67 Religionsschlüssel 026100 · Religionsschlüssel 058500
68 Religionsschlüssel 026200 · Religionsschlüssel 058600
69 Summe der Zeilen 37 bis 68
nach § 1 Abs. 3a ZerlG
70 Baden-Württemberg
71 Bayern
72 Berlin
73 Brandenburg
74 Bremen
75 Hamburg
76 Hessen
77 Mecklenburg-Vorpommern
78 Niedersachsen
79 Nordrhein-Westfalen
80 Rheinland-Pfalz
81 Saarland
82 Sachsen
83 Sachsen-Anhalt
84 Schleswig-Holstein
85 Thüringen · Summe der Zerlegungswerte nach § 1 Abs. 3a ZerlG
nach § 8 ZerlG
86 Kapitalertragsteuer, bei der eine Zuordnung nach dem Wohnsitz oder Sitz des Gläubigers der Kapitalerträge nicht erfolgen konnte · Summe der Zerlegungswerte nach § 8 ZerlG
Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung
87 In dieser Steueranmeldung · Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung
Bei der Anfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt:
89 Bezeichnung · Titel · Vorname · Namensvorsatz · Namenszusatz · Name · Telefonnummer · E-Mail · Straße · Hausnummer · Hausnummerzusatz · Adressergänzung · Postleitzahl · Ort · Staat · Postfach

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2026.

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