| Zweck der Anmeldung | Mit dem Formular meldest du den Steuerabzug an, den du als Auftraggeber einbehalten hast. Die Anmeldung steht einer Steueranmeldung gleich. | Du berechnest den Steuerabzug für den Anmeldungszeitraum selbst. Gib dafür jede einzelne Gegenleistung an den Leistenden an. |
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| Steuersatz und Bemessungsgrundlage | Der Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, also das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer. Einen Solidaritätszuschlag erhebst du nicht. | Es zählt die ganze Gegenleistung. Bei Werklieferungen gehört auch das Material dazu. |
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| Frist und Abführung | Du meldest den Abzug bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats an, in dem du die Gegenleistung erbracht hast. Am selben Tag ist der Betrag fällig. Du führst ihn an das Finanzamt des Leistenden ab. | Übermittle die Anmeldung rechtzeitig vor dem 10. und überweise den Abzugsbetrag so, dass er zum Fälligkeitstag beim Finanzamt ist. |
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| Zuständiges Finanzamt | Die Anmeldung geht an das Finanzamt, das für den leistenden Unternehmer zuständig ist. Das ist nicht automatisch dein eigenes Finanzamt. | Frage den Leistenden nach seiner Steuernummer und dem zuständigen Finanzamt, bevor du zahlst. |
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| Elektronische Übermittlung | Seit dem 01.01.2025 musst du die Anmeldung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln. Nur auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten. Dann gibst du den amtlichen Vordruck auf Papier ab. | Nutze das ELSTER-Portal. Dort findest du die Anmeldung in der Liste aller Formulare. |
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| Freistellungsbescheinigung | Liegt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor, entfällt der Steuerabzug. Sie muss im Zeitpunkt der Zahlung gültig sein. Der Abzug entfällt auch, wenn die Gegenleistung an denselben Leistenden im Kalenderjahr voraussichtlich 5.000 € nicht übersteigt. Für Vermieter mit ausschließlich steuerfreien Vermietungsumsätzen liegt die Grenze bei 15.000 €. | Prüfe die Gültigkeit vor jeder Zahlung neu, zum Beispiel per Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern. Eine abgelaufene Bescheinigung schützt dich nicht. |
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| Anzahlungen und Abschläge | Auch Anzahlungen und Abschlagszahlungen aus dem Anmeldungszeitraum gehören in die Anmeldung. Erfasst wird jede einzelne Gegenleistung. | Ordne jede Zahlung dem Monat zu, in dem du sie geleistet hast, nicht dem Rechnungsdatum. |
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| Angaben zu den Beteiligten | Das Formular verlangt Name, Anschrift und Steuernummer des Leistenden sowie deine eigenen Angaben als Auftraggeber. Beide Seiten werden also erfasst. | Übernimm die Daten wörtlich aus der Rechnung. Die Steuernummer des Leistenden erfragst du bei ihm. |
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| Erstattung von Abzugsbeträgen | Das Finanzamt rechnet den Abzugsbetrag zuerst auf die Steuern des Leistenden an. Bleibt etwas übrig, wird es erstattet. Leistende mit Sitz im Ausland beantragen die Erstattung nach § 48c Abs. 2 EStG. Seit dem 01.01.2026 ist dieser Antrag elektronisch zu übermitteln. | Den Antrag stellt der Leistende, nicht du. Du musst ihm aber schriftlich über den Steuerabzug abrechnen. |
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| Belege und Aufzeichnungen | Rechnungen, Zahlungsnachweise und die abgegebenen Anmeldungen gehören in deine Unterlagen. Sie belegen, dass du den Abzug richtig berechnet hast. Dem Leistenden gibst du schriftlich eine Abrechnung mit Name und Anschrift, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Zahlungstag, Höhe des Abzugs und dem Finanzamt, bei dem du angemeldet hast. | Speichere jede übermittelte Anmeldung als Datei. Das erleichtert spätere Nachfragen des Finanzamts. |
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