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Formular erklärt

Anlage N-Gre: Arbeitslohn von Grenzgängern

Die Anlage N-Gre für Grenzgänger erklärt: wer sie ausfüllen muss, welche Angaben nötig sind und wie sie mit der Anlage N zusammenhängt.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage N-Gre erklärst du den Arbeitslohn, den du als Grenzgänger im Tätigkeitsstaat erzielt hast. Das Formular erfasst den ausländischen Bruttolohn, die einbehaltene Quellensteuer, deine Werbungskosten und die über den ausländischen Arbeitgeber abgerechneten Sozialversicherungsbeiträge. So kann das Finanzamt deine Einkünfte zutreffend besteuern.

Wer muss es ausfüllen?

Ausfüllen müssen Personen, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, Frankreich oder Österreich als Grenzgänger gelten. Das heißt: Du wohnst in Deutschland und arbeitest im Nachbarland. Die Anlage ist ein landesspezifischer Vordruck. Du gibst sie bei einem Finanzamt in Baden-Württemberg ab. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Steuern gilt das seit dem Veranlagungszeitraum 2025 auch für Bayern. Wohnst du in einem anderen Bundesland, klärst du vorher mit deinem Finanzamt, wie du den Lohn erklärst. Bei Zusammenveranlagung reicht jede Person mit solchen Einkünften eine eigene Anlage N-Gre ein.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
KopfzeileTrage deine Personendaten, die Steuernummer und den im Jahr ausgeübten Beruf ein. Bei Zusammenveranlagung füllt jede Person mit Einkünften als Grenzgänger eine eigene Anlage N-Gre aus.Verwende dieselbe Steuernummer wie im Hauptvordruck.
TätigkeitsstaatGib an, nach welchem Doppelbesteuerungsabkommen du als Grenzgänger giltst: Frankreich, Schweiz oder Österreich. Bei der Schweiz gibst du zusätzlich an, ob dein Lohn in Franken oder in Euro ausgezahlt wurde.Lege den Lohnausweis mit allen Zusatzblättern und deine monatlichen Gehaltsmitteilungen bei. Die Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt brauchst du für deinen Schweizer Arbeitgeber, damit er höchstens 4,5 % Quellensteuer einbehält.
Ausländischer ArbeitslohnDen Bruttolohn übernimmst du aus dem Lohnausweis deines Arbeitgebers, bei einem Schweizer Lohnausweis aus Ziffer 8. Lohn in Franken trägst du in CHF ein und rechnest ihn in Euro um. Danach kürzt du den Betrag um Leistungen, die in Deutschland steuerfrei sind, etwa Kinder- und Ausbildungszulagen. Leistungen, die im Lohnausweis noch fehlen, rechnest du hinzu, etwa Spesen oder den Vorteil aus einem Firmenwagen.Für die Umrechnung gilt der monatliche Euro-Referenzkurs der EZB. Vereinfachend darfst du den Jahresdurchschnittskurs der Finanzverwaltung nutzen. Für 2025 sind das 106,50 € je 100 CHF.
Einbehaltene QuellensteuerHier trägst du die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer ein. Sie wird auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet, höchstens mit 4,5 % des Bruttolohns. So wird dein Arbeitslohn nicht doppelt besteuert.Die Beträge stehen im Schweizer Lohnausweis. Zu viel erhobene Quellensteuer erstattet auf Antrag die kantonale Steuerbehörde.
WerbungskostenFahrtkosten zur ausländischen Arbeitsstätte setzt du mit der Entfernungspauschale an: 0,30 € je Kilometer bis 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer, ab 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Dazu kommen Arbeitsmittel und Reisekosten. Die Kosten der doppelten Haushaltsführung trägst du in der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein.Sammle Belege für das ganze Jahr. Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt, außer du nutzt ein eigenes oder überlassenes Auto.
Mehrere ArbeitgeberWarst du im Jahr bei mehreren Arbeitgebern als Grenzgänger tätig, gibst du für jedes Arbeitsverhältnis eine separate Anlage N-Gre ab.Sortiere die Lohnausweise nach Arbeitgeber, bevor du die einzelnen Formulare anlegst.
Sozialversicherung und VorsorgeBeiträge zu Schweizer Sozialversicherungen, die dein Arbeitgeber abrechnet, trägst du im Abschnitt Sonderausgaben der Anlage N-Gre ein. Dazu zählen etwa AHV/IV, Arbeitslosenversicherung und die Pensionskasse (Säule 2a). Insoweit brauchst du keine Angaben in der Anlage Vorsorgeaufwand.Alle übrigen Versicherungsbeiträge, die nicht über den ausländischen Arbeitgeber laufen, gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Anlage N und AbgabeFür den Grenzgängerlohn tritt die Anlage N-Gre an die Stelle der Anlage N. Die Angaben musst du nicht zusätzlich in die Anlage N übertragen. Inländischen Arbeitslohn erklärst du weiterhin in der Anlage N. Du findest die Anlage N-Gre in Mein ELSTER und im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.Reiche die Belege gleich mit ein. Bei Auslandssachverhalten gilt eine erhöhte Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 90 Abs. 2 AO).

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage N-Gre 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 81 Zeilen. Zu 0 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
1. Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
4 Grenzgänger nach 117
5 ausgeübter Beruf
Bruttoarbeitslohn laut beigefügtem Lohnausweis des Arbeitgebers nebst Anlagen (bei Grenzgängern in die Schweiz: laut Zeile 8 des Lohnausweises; bitte auch Gehaltsmitteilungen einreichen)
6 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
7 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Kinder- und Ausbildungszulage
8 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Steuerfreies Krankentaggeld
9 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
SUVA - Geld (laut ergänzender Bescheinigung des Arbeitgebers)
10 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
11 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Mutterschaftsentschädigung nach EOG, IV-Taggelder
12 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Direktversicherungsbeiträge
13 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Sonstige (z. B. Optionsrechte)
14 Bezeichnung · Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Verbleiben
15 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Fahrtkostenersatz
16 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Spesen
17 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Arbeitgeberbeiträge zur Kollektivkrankentaggeldversicherung
18 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Arbeitgeberbeiträge zur NBUV
19 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Beiträge des Arbeitgebers ins Überobligatorium (Säule 2b der Schweizer Altersvorsorge)
20 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
PKW-Überlassung
21 Bezeichnung · Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Sonstige (z. B. Wert der überlassenen Aktien)
22 Bezeichnung · Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Steuerpflichtiger Arbeitslohn
23 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet) 116
In Zeile 23 enthaltene ermäßigt zu besteuernde Bezüge (zum Beispiel Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre)
24 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet) 165
In der Schweiz erhobene Abzugssteuer (höchstens 4,5 % von Zeile 6)
25 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet) 135
Angaben über Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung
26 Begründung
Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen
31 aus der Tätigkeit als · Betrag in EUR 118
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet
32 Ziel des Weges · PLZ, Ort und Straße · vom - bis
33 Arbeitstage je Woche · Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage · Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen „G“ 115
34 aufgesucht an Tagen 110
35 einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet) 111
36 davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt 112
37 davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt 113
38 davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger und / oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt
39 Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten) 114
Einzelangaben
48 Bezeichnung der Verbände · Betrag 310
49 Art der Arbeitsmittel · Betrag
Summe
51 Summe 320
Einzelangaben
52 Art der Aufwendungen · Betrag 325
Tagespauschale (bei beruflicher Tätigkeit im Homeoffice)
53 Für die berufliche Tätigkeit steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung: Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde – Diese Kalendertage dürfen nicht in Zeile 54 enthalten sein. – 335
54 Für die berufliche Tätigkeit steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung: Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit (auch) in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde – Diese Kalendertage dürfen nicht in Zeile 53 enthalten sein. – 336
Einzelangaben
55 Bezeichnung · Betrag 330
Fähr- und Flugkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet
56 Art der Aufwendungen · Betrag
Sonstiges (zum Beispiel Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)
57 Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) · Betrag
Summe
59 Summe der weiteren Werbungskosten 380
Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
60 Die Fahrten wurden ganz oder teilweise mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt – Falls „Ja“: Für die Fahrten mit Firmenwagen oder Sammelbeförderung dürfen mangels Aufwands keine Eintragungen zu Fahrtkosten in Zeile 61 vorgenommen werden. – 401
Fahrtkosten
61 Fahrtkosten · Betrag
Übernachtungskosten
62 Übernachtungskosten · Betrag
Reisenebenkosten
63 Reisenebenkosten · Betrag
Summe
64 Gesamtsumme der Aufwendungen für Reisekosten 410
Pauschbeträge für Berufskraftfahrer bei Übernachtung im Kraftfahrzeug
65 Anzahl der Tage 411
Steuerfreier Ersatz
66 Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 420
Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:
67 Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) 470
68 Anzahl der An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) 471
69 Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden 472
70 Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen) 473
Aufstellung zur Berechnung der Mehraufwendungen für Verpflegung
71 ausländischer Staat · Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) · Pauschbetrag bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) · Anzahl der An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) · Pauschbetrag für An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) · Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden · Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden · Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen) · Summe Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland 474
Steuerfreier Ersatz
72 Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 490
Werbungskosten zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Zeile 24
73 Art der Aufwendungen · Betrag in EUR 660
Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6
75 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit, Invalidität; Familienzulagen (zum Beispiel Kinder-, Ausbildungs-, Unterhaltszulage), Freibetrag für AHV-Renten-Bezieher
76 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Bemessungsgrundlage Sozialabgaben
77 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Erwerbsersatzordnung (EO) (0,25 Prozent von Zeile 77)
78 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Arbeitslosenversicherung (1,1 % für Lohnanteile bis 148.200 CHF / 157.833 € von Zeile 77)
79 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Beiträge zur Krankentaggeldversicherung
80 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
50 Prozent der Beiträge zur NBUV
81 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
82 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
AHV / IV 5,05 Prozent von Zeile 77
83 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Beiträge des Arbeitnehmers ins Obligatorium (Säule 2a)
84 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Summe Arbeitnehmerbeiträge
85 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
AHV / IV laut Zeile 83
86 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Beiträge des Arbeitgebers ins Obligatorium (Säule 2a)
87 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Summe Arbeitgeberbeiträge
88 Betrag in CHF · Betrag in EUR (ggf. umgerechnet)
Name und Anschrift des Arbeitgebers
89 Name (Bezeichnung)
90 Straße und Hausnummer
91 Postleitzahl, Ort
5. Angaben zur Firmenwagengestellung
92 Es stand im Jahr 2025 ein Firmenwagen zur Mitbenutzung zur Verfügung
93 Inländischer Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inkl. Sonderausstattung (Kauf- oder Leasingvertrag beifügen)
Besteht aufgrund der vorgenannten Tätigkeit ein Anspruch auf Krankentaggeld aus einem Kollektivversicherungsvertrag?
94 Nein · Ja, bei · Name und Anschrift der Versicherung / Krankenkasse
Wer bezahlt die Versicherungsprämien?
95 Arbeitgeber (in %) · Arbeitnehmer (in %)
Wie hoch sind die Versicherungsprämien in die Krankentaggeldversicherung?
96 Anteil des Arbeitgebers in CHF · Anteil des Arbeitnehmers in CHF
Wer bezahlt die Versicherungsprämien?
97 Arbeitgeber (in %) · Arbeitnehmer (in %)
Wie hoch sind die Versicherungsprämien in die Nichtberufsunfallversicherung?
98 Anteil des Arbeitgebers in CHF · Anteil des Arbeitnehmers in CHF
8. Angaben zu den Alterseinkünften
99 Ich habe in 2025 Leistungen aus der ersten (AHV / IV), zweiten (z. B. Pensionskassen) und / oder dritten Säule der Schweizer Altersvorsorge erhalten

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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