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Formular erklärt

Anlage 13a: Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in der Land- und Forstwirtschaft

Die Anlage 13a für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Aufbau, Zuschläge und Abgabe.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage 13a ermitteln kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen. Sie ist eine eigene Gewinnermittlung, die du spätestens mit der Einkommensteuererklärung übermittelst, und bündelt alle Bestandteile des Durchschnittssatzgewinns.

Wer muss es ausfüllen?

Ausfüllen müssen Betriebe, die die Voraussetzungen des § 13a EStG erfüllen und keinen Antrag auf eine andere Gewinnermittlung gestellt haben. Für jeden Betrieb gibst du eine gesonderte Anlage 13a ab.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
ZweckDie Anlage 13a ist die amtliche Gewinnermittlung für den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen. Sie fasst den Gewinn nach § 13a EStG zusammen. Du übermittelst sie spätestens mit der Steuererklärung.Die Ermittlung übermittelst du als amtlich vorgeschriebenen Datensatz authentifiziert über ELSTER. Die dafür nötige Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern.
VoraussetzungenDie Durchschnittssätze gelten nur für Betriebe ohne Buchführungspflicht. Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres dürfen die selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung 20 Hektar ohne Sondernutzungen nicht überschreiten.Fällt eine Voraussetzung weg, weist dich das Finanzamt darauf hin. Für das Wirtschaftsjahr, das nach der Bekanntgabe dieser Mitteilung endet, ermittelst du den Gewinn letztmals nach Durchschnittssätzen. Danach nutzt du eine Einnahmenüberschussrechnung oder einen Betriebsvermögensvergleich.
Tierzucht und TierhaltungDer Tierbestand darf insgesamt 50 Vieheinheiten nicht übersteigen. Für die ersten 25 Vieheinheiten fällt kein Zuschlag an, für jede weitere setzt du 300 € je Vieheinheit an.Angefangene Hektar und Vieheinheiten rechnest du anteilig.
Grundbetrag der landwirtschaftlichen NutzungDer Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung ist die Summe aus Grundbetrag und Zuschlägen. Nach Anlage 1a beträgt der Grundbetrag 350 € je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche.Das Bundesfinanzministerium kann die Werte der Anlage 1a turnusmäßig per Verordnung anpassen (§ 13a Abs. 8 EStG). Prüfe die Beträge deshalb für dein Wirtschaftsjahr.
Forstwirtschaftliche NutzungDer Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung wird nach § 51 EStDV ermittelt. Die selbst bewirtschafteten Waldflächen dürfen 50 Hektar nicht übersteigen. Auf Antrag gelten pauschale Betriebsausgaben von 55 % der Einnahmen aus eingeschlagenem Holz und von 20 % bei Holz auf dem Stamm.Grund und Boden mit dem dazugehörigen Aufwuchs trägst du in die Anlage AV13a ein.
SondernutzungenZu den Sondernutzungen zählen etwa Weinbau, Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, Baumschulen, Hopfen, Spargel, Binnenfischerei, Imkerei und Wanderschäfereien. Für jede Nutzung nennt Anlage 1a zwei Grenzen. Überschreitest du die höhere, entfällt die Voraussetzung für die Durchschnittssätze.Überschreitest du die niedrigere Grenze, setzt du je Sondernutzung einen Gewinn von 1.000 € an.
SondergewinneSondergewinne entstehen zum Beispiel bei der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden, Gebäuden, Beteiligungen und größeren Anlagegütern. Sie ermittelst du nach § 4 Abs. 3 EStG.Bei den übrigen Anlagegütern und bei Tieren zählt der Gewinn nur dann als Sondergewinn, wenn der Veräußerungspreis je Wirtschaftsgut mehr als 15.000 € beträgt.
Weitere EinnahmenZum Durchschnittssatzgewinn gehören auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Betriebsvermögen. Dasselbe gilt für Kapitalerträge, die zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen.Gewerbliche Tätigkeiten, die dem Betrieb zugerechnet werden, erfasst du mit pauschalen Betriebsausgaben von 60 % der Betriebseinnahmen.
Verzeichnisse und weitere AnlagenBestimmte Wirtschaftsgüter musst du in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufnehmen. Dazu gehören Grund und Boden mit Aufwuchs, Gebäude, immaterielle Wirtschaftsgüter und Beteiligungen, jeweils mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten.Die Anlage AV13a ist Bestandteil der Gewinnermittlung. Bei Mitunternehmerschaften kommen eigene Anlagen für Sonder- und Ergänzungsrechnungen hinzu.
Abgabe und AntragDie Anlage 13a übermittelst du elektronisch über ELSTER. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten. Dann gibst du den Papiervordruck ab.Auf schriftlichen Antrag kannst du für vier aufeinander folgende Wirtschaftsjahre zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG wechseln. Den Antrag stellst du bis zur Abgabe der Steuererklärung, spätestens zwölf Monate nach Ablauf des ersten betroffenen Wirtschaftsjahres.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage 13a 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 99 Zeilen. Zu 0 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Allgemeine Angaben zum Betrieb
2 Name der steuerpflichtigen Person/Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft
3 Vorname
4 Straße, Hausnummer
5 Postleitzahl · Ort
6 Leitsteuernummer · Betriebsinhaber 104
7 Rechtsform des Betriebs
7a Wirtschafts-Identifikationsnummer 101
8 Beginn des Wirtschaftsjahres · Ende des Wirtschaftsjahres 131, 132
9 Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet? 111
Grundbetrag für die selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung
10 Eigentumsflächen des Betriebsvermögens, die am 15. Mai des Wirtschaftsjahres der landwirtschaftlichen Nutzung dienen (ohne Sondernutzungen) 100
11 Hof-/Gebäudeflächen (ohne Grund und Boden für Wohngebäude), die am 15. Mai des Wirtschaftsjahres der landwirtschaftlichen Nutzung dienen oder ihr zugeordnet werden 101
12 In den Zeilen 10 und 11 nicht enthaltene, am 15. Mai des Wirtschaftsjahres zugepachtete oder unentgeltlich von Dritten überlassene Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung 102
13 In den Zeilen 10 bis 12 enthaltene, am 15. Mai des Wirtschaftsjahres verpachtete oder unentgeltlich an Dritte überlassene Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung 103
14 Selbst bewirtschaftete Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung am 15. Mai des Wirtschaftsjahres
15 Grundbetrag für die selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Fläche laut Zeile 14 x 350 € / ha x begonnene Monate des Wirtschaftsjahres / 12)
Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung
16 Tierbestand des Betriebs - Gesamtsumme der Vieheinheiten (VE) laut Anlage L/FG-L/FE-L (gegebenenfalls "0") 110
17 Im Rahmen von Tätigkeiten laut Zeile 73 berücksichtigter Tierbestand 111
18 Maßgebender Tierbestand (Zeile 16 abzüglich Zeile 17)
19 Für den Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung maßgebender Tierbestand (Zeile 18 abzüglich 25,00 VE)
20 Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung (Tierbestand laut Zeile 19 x 300 € / VE x begonnene Monate des Wirtschaftsjahres / 12)
21 Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Zeile 15 zuzüglich Zeile 20; Übertrag in Zeile 91)
Forstwirtschaftliche Nutzung
31 Selbst bewirtschaftete Flächen der forstwirtschaftlichen Nutzung am 15. Mai des Wirtschaftsjahres 120
32 Betriebseinnahmen aus der Verwertung von Holz auf dem Stamm 121
33 Pauschale Betriebsausgaben aus der Verwertung von Holz auf dem Stamm (Wert laut Zeile 32 x 20 %)
34 Betriebseinnahmen aus der Verwertung von eingeschlagenem Holz 122
35 Pauschale Betriebsausgaben aus der Verwertung von eingeschlagenem Holz (Wert laut Zeile 34 x 55 %)
36 Wiederaufforstungskosten und Minderung des Buchwerts des Wirtschaftsguts Baumbestand 123
37 Betriebseinnahmen aus der übrigen Forstwirtschaft 124
38 Betriebsausgaben aus der übrigen Forstwirtschaft 125
39 Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Übertrag in Zeile 92)
Weinbau
40 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 130
Obstbau
41 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 131
Gemüsebau Freiland
42 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 132
Gemüsebau Unterglas
43 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 133
Zierpflanzenbau Freiland
44 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 134
Zierpflanzenbau Unterglas
45 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 135
Baumschulen
46 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 136
Hopfenbau
47 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 137
Teichwirtschaft
48 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 138
Spargelbau
49 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 139
Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft
50 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 140
Weihnachtsbaumkulturen
51 Am 15. Mai des Wirtschaftsjahres selbst bewirtschaftete Fläche · Gewinn der Sondernutzung 141
Binnenfischerei
52 Jahresfang in kg · Gewinn der Sondernutzung 142
Imkerei
53 Anzahl der Völker · Gewinn der Sondernutzung 143
Wanderschäferei
54 Anzahl der Mutterschafe · Gewinn der Sondernutzung 144
Gewinn der Sondernutzungen nach Anlage 1a Nummer 2 zu § 13a EStG
54a Gewinn der Sondernutzungen nach Anlage 1a Nummer 2 zu § 13a EStG (Ergebnis der Zeilen 40 bis 54 x begonnene Monate des Wirtschaftsjahres / 12)
Weitere Sondernutzungen (nach § 4 Absatz 3 EStG ermittelter Gewinn)
55 Tabakanbau 151
56 Kurzumtriebsplantagen 152
Sonstige weitere Sondernutzungen
57 Art · Betrag 153
58 Art · Betrag 154
Gewinn der Sondernutzungen
59 Gewinn der Sondernutzungen (Ergebnis der Zeilen 54a bis 58; Übertrag in Zeile 93)
Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von Grund und Boden, dazugehörigem Aufwuchs, Gebäuden, immateriellen Wirtschaftsgütern und Beteiligungen
61 Veräußerungspreis/Entnahmewert 200
62 davon abziehbare Betriebsausgaben · Gewinn 201
62a darin nicht enthaltener steuerfreier Teil des Gewinns, für den das Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG gilt 213
Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von übrigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Tieren (Veräußerungspreis/Entnahmewert je Wirtschaftsgut brutto mehr als 15.000 €)
63 Veräußerungspreis/Entnahmewert 202
64 davon abziehbare Betriebsausgaben · Gewinn 203
Gewinne aus Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in den Zeilen 61 bis 64 genannten Wirtschaftsgüter
65 Entschädigungen 204
66 davon abziehbare Betriebsausgaben · Gewinn 205
Weitere Sondergewinne
67 Bildung von Rücklagen, Übertragung von stillen Reserven (§ 6c EStG, R 6.6 EStR; Übertrag aus Zeile 102)
68 Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen (§ 6c EStG, R 6.6 EStR; Übertrag aus Zeile 102)
69 Gewinnzuschlag § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG 212
70 Betriebseinnahmen nach § 9b Absatz 2 EStG 206
71 Betriebsausgaben nach § 9b Absatz 2 EStG 207
Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, die der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden
72 Einnahmen aus dem Absatz von Erzeugnissen gemäß R 15.5 Absatz 3 bis 8 EStR 208
73 Einnahmen aus Dienstleistungen gemäß R 15.5 Absatz 9 und 10 EStR 209
73a Vereinnahmte Umsatzsteuer zu Zeile 72 und 73 214
74 Summe der Einnahmen
75 Pauschale Betriebsausgaben (Zeile 74 x 60 %) · Gewinn
76 Einnahmen des Betriebs im Sinne der R 15.5 Absatz 11 EStR (netto; nur erforderlich, wenn die Zeilen 72 bis 74 auszufüllen sind) 210
Weitere Sondergewinne
77 Rückvergütungen nach § 22 KStG aus Hilfs- und Nebengeschäften 211
78 Sondergewinne (Ergebnis der Zeilen 62 bis 77; Übertrag in Zeile 94)
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens
79 Einnahmen aus Vermietung von bebauten Grundstücken 220
80 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von unbebauten Grundstücken 221
81 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von übrigen Wirtschaftsgütern 222
82 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens (Übertrag in Zeile 95)
Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörend
83 Einnahmen aus Kapitalvermögen, die nach § 3 Nummer 40 EStG oder § 8b KStG (teilweise) steuerfrei sind (Eintrag in voller Höhe) 230
84 Nach § 3 Nummer 40 EStG oder § 8b KStG steuerfreier Teil · Überschuss 231
85 Einnahmen aus Kapitalvermögen, die in voller Höhe steuerpflichtig sind 232
86 Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören (§ 20 Absatz 8 EStG; Übertrag in Zeile 96)
Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen
91 Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Übertrag aus Zeile 21)
92 Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Übertrag aus Zeile 39)
93 Gewinn der Sondernutzungen (Übertrag aus Zeile 59)
94 Sondergewinne (Übertrag aus Zeile 78)
95 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens (Übertrag aus Zeile 82)
96 Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören (Übertrag aus Zeile 86)
97 Nach Durchschnittssätzen ermittelter Gewinn (§ 13a EStG) für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 (2025)
98 Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart (Betrag) · Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart (Bezeichnung) 290
99 Steuerpflichtiger Gewinn
Bildung/Übertragung
100 Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR 260, 262
101 Übertragung von stillen Reserven nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR 261
102 Gesamtsumme · Gesamtsumme (Übertrag in Zeile 68) · Erläuterungen zur Bildung/Übertragung/Auflösung von Rücklagen und stillen Reserven
Bei der Anfertigung dieser Gewinnermittlung hat mitgewirkt:
103 Name
104 Vorname
105 Straße, Hausnummer, Postfach
106 Postleitzahl, Ort
107 Telefon
108 zusätzliche Angaben
109 Mandantennummer
110 Bearbeiterkennzeichen

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Gewinnermittlung nach § 13a EStG 2025.

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