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Rente und Steuern 2026

3.900 € Rente: Wie viel Steuern zahlst du 2026?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 5.403 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 450 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 4.639 €, weil dann nur 70 % statt 84 % steuerpflichtig sind. Eine Steuererklärung musst du in der Regel abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer 2026 bei 3.900 € Rente im Monat, alleinstehend
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %14.990 €26.762 €3.322 €ja
201060 %12.546 €29.206 €3.994 €ja
201570 %10.268 €31.484 €4.639 €ja
201876 %8.961 €32.791 €5.017 €ja
202080 %7.846 €33.906 €5.344 €ja
202282 %7.603 €34.149 €5.416 €ja
202382,5 %7.723 €34.029 €5.381 €ja
202483 %7.813 €33.939 €5.354 €ja
202583,5 %7.886 €33.866 €5.332 €ja
202684 %7.647 €34.105 €5.403 €ja

Rente 3.900 € von Januar bis Juni, ab Juli 4.065,41 €. Steuer = Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Steuer 2026 bei 3.900 € Rente, verheiratet mit Zusammenveranlagung (Partner ohne Einkünfte)
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %14.990 €26.726 €302 €ja
201060 %12.546 €29.170 €716 €ja
201570 %10.268 €31.448 €1.152 €ja
201876 %8.961 €32.755 €1.424 €ja
202080 %7.846 €33.870 €1.668 €ja
202282 %7.603 €34.113 €1.722 €ja
202382,5 %7.723 €33.993 €1.696 €ja
202483 %7.813 €33.903 €1.676 €ja
202583,5 %7.886 €33.830 €1.660 €ja
202684 %7.647 €34.069 €1.712 €ja

So rechnet das Finanzamt bei 3.900 € Rente

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuer fällt nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.

BeispielRentenbeginn Januar 2026, alleinstehend
Jahresrente (6 × 3.900 € + 6 × 4.065,41 €)47.792,46 €
Steuerfreier Teil (16 %)− 7.646,79 €
Werbungskosten-Pauschbetrag− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,3 %)− 5.902,37 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen34.105,30 €

Einkommensteuer 2026: 5.403 €.

Was von 3.900 € Rente netto bleibt

Von 3.900 € Bruttorente gehen rund 481,65 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit der Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 bleiben etwa 2.968 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 3.032 €, weil die Steuer nur 4.639 € im Jahr beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest; ab einer Steuer über 400 € im Jahr kann es Vorauszahlungen verlangen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: steuerpflichtiger Teil der Rente minus 102 € Werbungskosten, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Bei 3.900 € Rente und Rentenbeginn 2026 sind das 40.044 €: Du musst abgeben.

Die Rente trägst du in der Anlage R ein. Die Rentenversicherung meldet die Beträge elektronisch, sodass du sie über den Belegabruf übernehmen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei 3.900 € Rente Steuern zahlen?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 5.403 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 450 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 4.639 € im Jahr. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuer.

Muss ich bei 3.900 € Rente eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel schon. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei 40.044 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €.

Wie viel bleibt von 3.900 € Rente netto?

Etwa 2.968 € im Monat bei Rentenbeginn 2026: 3.900 € minus rund 481,65 € Kranken- und Pflegeversicherung und 450 € Einkommensteuer im Monatsschnitt.

Wie viel Steuern zahlen Ehepaare bei 3.900 € Rente?

Bei Zusammenveranlagung und ohne weitere Einkünfte des Partners rund 1.712 € im Jahr, weil der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gilt.