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Rente und Steuern 2026

2.100 € Rente: Wie viel Steuern zahlst du 2026?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 1.155 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 96 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 824 €, weil dann nur 70 % statt 84 % steuerpflichtig sind. Eine Steuererklärung musst du in der Regel abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer 2026 bei 2.100 € Rente im Monat, alleinstehend
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %8.072 €14.346 €316 €ja
201060 %6.756 €15.662 €564 €ja
201570 %5.529 €16.889 €824 €ja
201876 %4.825 €17.593 €985 €ja
202080 %4.225 €18.193 €1.129 €ja
202282 %4.094 €18.324 €1.161 €ja
202382,5 %4.159 €18.259 €1.145 €ja
202483 %4.207 €18.211 €1.133 €ja
202583,5 %4.247 €18.171 €1.124 €ja
202684 %4.118 €18.301 €1.155 €ja

Rente 2.100 € von Januar bis Juni, ab Juli 2.189,07 €. Steuer = Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Steuer 2026 bei 2.100 € Rente, verheiratet mit Zusammenveranlagung (Partner ohne Einkünfte)
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %8.072 €14.310 €0 €nein
201060 %6.756 €15.626 €0 €nein
201570 %5.529 €16.853 €0 €nein
201876 %4.825 €17.557 €0 €nein
202080 %4.225 €18.157 €0 €nein
202282 %4.094 €18.288 €0 €nein
202382,5 %4.159 €18.223 €0 €nein
202483 %4.207 €18.175 €0 €nein
202583,5 %4.247 €18.135 €0 €nein
202684 %4.118 €18.265 €0 €nein

So rechnet das Finanzamt bei 2.100 € Rente

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuer fällt nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.

BeispielRentenbeginn Januar 2026, alleinstehend
Jahresrente (6 × 2.100 € + 6 × 2.189,07 €)25.734,42 €
Steuerfreier Teil (16 %)− 4.117,51 €
Werbungskosten-Pauschbetrag− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,3 %)− 3.178,20 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen18.300,71 €

Einkommensteuer 2026: 1.155 €.

Was von 2.100 € Rente netto bleibt

Von 2.100 € Bruttorente gehen rund 259,35 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit der Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 bleiben etwa 1.744 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 1.772 €, weil die Steuer nur 824 € im Jahr beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest; ab einer Steuer über 400 € im Jahr kann es Vorauszahlungen verlangen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: steuerpflichtiger Teil der Rente minus 102 € Werbungskosten, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Bei 2.100 € Rente und Rentenbeginn 2026 sind das 21.515 €: Du musst abgeben.

Die Rente trägst du in der Anlage R ein. Die Rentenversicherung meldet die Beträge elektronisch, sodass du sie über den Belegabruf übernehmen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei 2.100 € Rente Steuern zahlen?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 1.155 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 96 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 824 € im Jahr. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuer.

Muss ich bei 2.100 € Rente eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel schon. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei 21.515 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €.

Wie viel bleibt von 2.100 € Rente netto?

Etwa 1.744 € im Monat bei Rentenbeginn 2026: 2.100 € minus rund 259,35 € Kranken- und Pflegeversicherung und 96 € Einkommensteuer im Monatsschnitt.

Wie viel Steuern zahlen Ehepaare bei 2.100 € Rente?

Bei Zusammenveranlagung und ohne weitere Einkünfte des Partners keine, weil der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gilt.