Zum Inhalt springen
Rente und Steuern 2026

3.300 € Rente: Wie viel Steuern zahlst du 2026?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 3.891 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 324 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 3.283 €, weil dann nur 70 % statt 84 % steuerpflichtig sind. Eine Steuererklärung musst du in der Regel abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer 2026 bei 3.300 € Rente im Monat, alleinstehend
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %12.684 €22.623 €2.231 €ja
201060 %10.616 €24.691 €2.769 €ja
201570 %8.688 €26.619 €3.283 €ja
201876 %7.582 €27.725 €3.584 €ja
202080 %6.639 €28.668 €3.844 €ja
202282 %6.433 €28.874 €3.901 €ja
202382,5 %6.535 €28.772 €3.873 €ja
202483 %6.611 €28.696 €3.852 €ja
202583,5 %6.673 €28.634 €3.835 €ja
202684 %6.470 €28.837 €3.891 €ja

Rente 3.300 € von Januar bis Juni, ab Juli 3.439,96 €. Steuer = Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Steuer 2026 bei 3.300 € Rente, verheiratet mit Zusammenveranlagung (Partner ohne Einkünfte)
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %12.684 €22.587 €0 €ja
201060 %10.616 €24.655 €0 €ja
201570 %8.688 €26.583 €280 €ja
201876 %7.582 €27.689 €458 €ja
202080 %6.639 €28.632 €620 €ja
202282 %6.433 €28.838 €658 €ja
202382,5 %6.535 €28.736 €640 €ja
202483 %6.611 €28.660 €626 €ja
202583,5 %6.673 €28.598 €614 €ja
202684 %6.470 €28.801 €650 €ja

So rechnet das Finanzamt bei 3.300 € Rente

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuer fällt nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.

BeispielRentenbeginn Januar 2026, alleinstehend
Jahresrente (6 × 3.300 € + 6 × 3.439,96 €)40.439,76 €
Steuerfreier Teil (16 %)− 6.470,36 €
Werbungskosten-Pauschbetrag− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,3 %)− 4.994,31 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen28.837,09 €

Einkommensteuer 2026: 3.891 €.

Was von 3.300 € Rente netto bleibt

Von 3.300 € Bruttorente gehen rund 407,55 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit der Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 bleiben etwa 2.568 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 2.619 €, weil die Steuer nur 3.283 € im Jahr beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest; ab einer Steuer über 400 € im Jahr kann es Vorauszahlungen verlangen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: steuerpflichtiger Teil der Rente minus 102 € Werbungskosten, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Bei 3.300 € Rente und Rentenbeginn 2026 sind das 33.867 €: Du musst abgeben.

Die Rente trägst du in der Anlage R ein. Die Rentenversicherung meldet die Beträge elektronisch, sodass du sie über den Belegabruf übernehmen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei 3.300 € Rente Steuern zahlen?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 3.891 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 324 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 3.283 € im Jahr. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuer.

Muss ich bei 3.300 € Rente eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel schon. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei 33.867 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €.

Wie viel bleibt von 3.300 € Rente netto?

Etwa 2.568 € im Monat bei Rentenbeginn 2026: 3.300 € minus rund 407,55 € Kranken- und Pflegeversicherung und 324 € Einkommensteuer im Monatsschnitt.

Wie viel Steuern zahlen Ehepaare bei 3.300 € Rente?

Bei Zusammenveranlagung und ohne weitere Einkünfte des Partners rund 650 € im Jahr, weil der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gilt.