Zum Inhalt springen
Rente und Steuern 2026

2.400 € Rente: Wie viel Steuern zahlst du 2026?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 1.803 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 150 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 1.403 €, weil dann nur 70 % statt 84 % steuerpflichtig sind. Eine Steuererklärung musst du in der Regel abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer 2026 bei 2.400 € Rente im Monat, alleinstehend
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %9.225 €16.416 €720 €ja
201060 %7.721 €17.920 €1.063 €ja
201570 %6.319 €19.322 €1.403 €ja
201876 %5.515 €20.126 €1.601 €ja
202080 %4.829 €20.812 €1.772 €ja
202282 %4.679 €20.962 €1.810 €ja
202382,5 %4.753 €20.888 €1.791 €ja
202483 %4.808 €20.833 €1.777 €ja
202583,5 %4.853 €20.788 €1.766 €ja
202684 %4.706 €20.935 €1.803 €ja

Rente 2.400 € von Januar bis Juni, ab Juli 2.501,79 €. Steuer = Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Steuer 2026 bei 2.400 € Rente, verheiratet mit Zusammenveranlagung (Partner ohne Einkünfte)
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %9.225 €16.380 €0 €nein
201060 %7.721 €17.884 €0 €nein
201570 %6.319 €19.286 €0 €nein
201876 %5.515 €20.090 €0 €nein
202080 %4.829 €20.776 €0 €nein
202282 %4.679 €20.926 €0 €nein
202382,5 %4.753 €20.852 €0 €nein
202483 %4.808 €20.797 €0 €nein
202583,5 %4.853 €20.752 €0 €nein
202684 %4.706 €20.899 €0 €nein

So rechnet das Finanzamt bei 2.400 € Rente

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuer fällt nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.

BeispielRentenbeginn Januar 2026, alleinstehend
Jahresrente (6 × 2.400 € + 6 × 2.501,79 €)29.410,74 €
Steuerfreier Teil (16 %)− 4.705,72 €
Werbungskosten-Pauschbetrag− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,3 %)− 3.632,23 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen20.934,79 €

Einkommensteuer 2026: 1.803 €.

Was von 2.400 € Rente netto bleibt

Von 2.400 € Bruttorente gehen rund 296,40 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit der Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 bleiben etwa 1.953 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 1.987 €, weil die Steuer nur 1.403 € im Jahr beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest; ab einer Steuer über 400 € im Jahr kann es Vorauszahlungen verlangen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: steuerpflichtiger Teil der Rente minus 102 € Werbungskosten, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Bei 2.400 € Rente und Rentenbeginn 2026 sind das 24.603 €: Du musst abgeben.

Die Rente trägst du in der Anlage R ein. Die Rentenversicherung meldet die Beträge elektronisch, sodass du sie über den Belegabruf übernehmen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei 2.400 € Rente Steuern zahlen?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 1.803 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 150 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 1.403 € im Jahr. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuer.

Muss ich bei 2.400 € Rente eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel schon. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei 24.603 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €.

Wie viel bleibt von 2.400 € Rente netto?

Etwa 1.953 € im Monat bei Rentenbeginn 2026: 2.400 € minus rund 296,40 € Kranken- und Pflegeversicherung und 150 € Einkommensteuer im Monatsschnitt.

Wie viel Steuern zahlen Ehepaare bei 2.400 € Rente?

Bei Zusammenveranlagung und ohne weitere Einkünfte des Partners keine, weil der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gilt.