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Rente und Steuern 2026

3.100 € Rente: Wie viel Steuern zahlst du 2026?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 3.408 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 284 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 2.849 €, weil dann nur 70 % statt 84 % steuerpflichtig sind. Eine Steuererklärung musst du in der Regel abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer 2026 bei 3.100 € Rente im Monat, alleinstehend
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %11.916 €21.243 €1.880 €ja
201060 %9.972 €23.187 €2.376 €ja
201570 %8.162 €24.997 €2.849 €ja
201876 %7.123 €26.036 €3.126 €ja
202080 %6.237 €26.922 €3.365 €ja
202282 %6.043 €27.116 €3.418 €ja
202382,5 %6.139 €27.020 €3.392 €ja
202483 %6.211 €26.948 €3.372 €ja
202583,5 %6.269 €26.890 €3.357 €ja
202684 %6.078 €27.081 €3.408 €ja

Rente 3.100 € von Januar bis Juni, ab Juli 3.231,48 €. Steuer = Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Steuer 2026 bei 3.100 € Rente, verheiratet mit Zusammenveranlagung (Partner ohne Einkünfte)
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %11.916 €21.207 €0 €ja
201060 %9.972 €23.151 €0 €ja
201570 %8.162 €24.961 €36 €ja
201876 %7.123 €26.000 €190 €ja
202080 %6.237 €26.886 €328 €ja
202282 %6.043 €27.080 €358 €ja
202382,5 %6.139 €26.984 €344 €ja
202483 %6.211 €26.912 €332 €ja
202583,5 %6.269 €26.854 €322 €ja
202684 %6.078 €27.045 €352 €ja

So rechnet das Finanzamt bei 3.100 € Rente

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuer fällt nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.

BeispielRentenbeginn Januar 2026, alleinstehend
Jahresrente (6 × 3.100 € + 6 × 3.231,48 €)37.988,88 €
Steuerfreier Teil (16 %)− 6.078,22 €
Werbungskosten-Pauschbetrag− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,3 %)− 4.691,63 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen27.081,03 €

Einkommensteuer 2026: 3.408 €.

Was von 3.100 € Rente netto bleibt

Von 3.100 € Bruttorente gehen rund 382,85 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit der Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 bleiben etwa 2.433 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 2.480 €, weil die Steuer nur 2.849 € im Jahr beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest; ab einer Steuer über 400 € im Jahr kann es Vorauszahlungen verlangen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: steuerpflichtiger Teil der Rente minus 102 € Werbungskosten, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Bei 3.100 € Rente und Rentenbeginn 2026 sind das 31.809 €: Du musst abgeben.

Die Rente trägst du in der Anlage R ein. Die Rentenversicherung meldet die Beträge elektronisch, sodass du sie über den Belegabruf übernehmen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei 3.100 € Rente Steuern zahlen?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 3.408 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 284 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 2.849 € im Jahr. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuer.

Muss ich bei 3.100 € Rente eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel schon. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei 31.809 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €.

Wie viel bleibt von 3.100 € Rente netto?

Etwa 2.433 € im Monat bei Rentenbeginn 2026: 3.100 € minus rund 382,85 € Kranken- und Pflegeversicherung und 284 € Einkommensteuer im Monatsschnitt.

Wie viel Steuern zahlen Ehepaare bei 3.100 € Rente?

Bei Zusammenveranlagung und ohne weitere Einkünfte des Partners rund 352 € im Jahr, weil der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gilt.