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Rente und Steuern 2026

1.300 € Rente: Wie viel Steuern zahlst du 2026?

Bei Rentenbeginn 2026 fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Bei Rentenbeginn 2015 fällt keine Steuer an, weil dann nur 70 % statt 84 % steuerpflichtig sind. Eine Steuererklärung musst du in der Regel abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer 2026 bei 1.300 € Rente im Monat, alleinstehend
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %4.997 €8.828 €0 €nein
201060 %4.182 €9.643 €0 €nein
201570 %3.423 €10.402 €0 €ja
201876 %2.987 €10.838 €0 €ja
202080 %2.616 €11.209 €0 €ja
202282 %2.535 €11.290 €0 €ja
202382,5 %2.575 €11.250 €0 €ja
202483 %2.605 €11.220 €0 €ja
202583,5 %2.629 €11.196 €0 €ja
202684 %2.549 €11.276 €0 €ja

Rente 1.300 € von Januar bis Juni, ab Juli 1.355,14 €. Steuer = Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Steuer 2026 bei 1.300 € Rente, verheiratet mit Zusammenveranlagung (Partner ohne Einkünfte)
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %4.997 €8.792 €0 €nein
201060 %4.182 €9.607 €0 €nein
201570 %3.423 €10.366 €0 €nein
201876 %2.987 €10.802 €0 €nein
202080 %2.616 €11.173 €0 €nein
202282 %2.535 €11.254 €0 €nein
202382,5 %2.575 €11.214 €0 €nein
202483 %2.605 €11.184 €0 €nein
202583,5 %2.629 €11.160 €0 €nein
202684 %2.549 €11.240 €0 €nein

So rechnet das Finanzamt bei 1.300 € Rente

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuer fällt nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.

BeispielRentenbeginn Januar 2026, alleinstehend
Jahresrente (6 × 1.300 € + 6 × 1.355,14 €)15.930,84 €
Steuerfreier Teil (16 %)− 2.548,93 €
Werbungskosten-Pauschbetrag− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,3 %)− 1.967,46 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen11.276,45 €

Das liegt unter dem Grundfreibetrag: keine Einkommensteuer.

Was von 1.300 € Rente netto bleibt

Von 1.300 € Bruttorente gehen rund 160,55 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit der Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 bleiben etwa 1.139 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 1.139 €, weil die Steuer nur 0 € im Jahr beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest; ab einer Steuer über 400 € im Jahr kann es Vorauszahlungen verlangen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: steuerpflichtiger Teil der Rente minus 102 € Werbungskosten, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Bei 1.300 € Rente und Rentenbeginn 2026 sind das 13.280 €: Du musst abgeben.

Die Rente trägst du in der Anlage R ein. Die Rentenversicherung meldet die Beträge elektronisch, sodass du sie über den Belegabruf übernehmen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei 1.300 € Rente Steuern zahlen?

Bei Rentenbeginn 2026 fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 0 € im Jahr. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuer.

Muss ich bei 1.300 € Rente eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel schon. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei 13.280 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €.

Wie viel bleibt von 1.300 € Rente netto?

Etwa 1.139 € im Monat bei Rentenbeginn 2026: 1.300 € minus rund 160,55 € Kranken- und Pflegeversicherung und 0 € Einkommensteuer im Monatsschnitt.

Wie viel Steuern zahlen Ehepaare bei 1.300 € Rente?

Bei Zusammenveranlagung und ohne weitere Einkünfte des Partners keine, weil der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gilt.