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Rente und Steuern 2026

3.400 € Rente: Wie viel Steuern zahlst du 2026?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 4.136 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 345 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 3.503 €, weil dann nur 70 % statt 84 % steuerpflichtig sind. Eine Steuererklärung musst du in der Regel abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer 2026 bei 3.400 € Rente im Monat, alleinstehend
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %13.069 €23.313 €2.408 €ja
201060 %10.937 €25.445 €2.968 €ja
201570 %8.952 €27.430 €3.503 €ja
201876 %7.812 €28.570 €3.817 €ja
202080 %6.840 €29.542 €4.088 €ja
202282 %6.628 €29.754 €4.147 €ja
202382,5 %6.733 €29.649 €4.118 €ja
202483 %6.812 €29.570 €4.095 €ja
202583,5 %6.875 €29.507 €4.078 €ja
202684 %6.666 €29.715 €4.136 €ja

Rente 3.400 € von Januar bis Juni, ab Juli 3.544,20 €. Steuer = Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Steuer 2026 bei 3.400 € Rente, verheiratet mit Zusammenveranlagung (Partner ohne Einkünfte)
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %13.069 €23.277 €0 €ja
201060 %10.937 €25.409 €100 €ja
201570 %8.952 €27.394 €410 €ja
201876 %7.812 €28.534 €604 €ja
202080 %6.840 €29.506 €778 €ja
202282 %6.628 €29.718 €818 €ja
202382,5 %6.733 €29.613 €798 €ja
202483 %6.812 €29.534 €782 €ja
202583,5 %6.875 €29.471 €772 €ja
202684 %6.666 €29.679 €810 €ja

So rechnet das Finanzamt bei 3.400 € Rente

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuer fällt nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.

BeispielRentenbeginn Januar 2026, alleinstehend
Jahresrente (6 × 3.400 € + 6 × 3.544,20 €)41.665,20 €
Steuerfreier Teil (16 %)− 6.666,43 €
Werbungskosten-Pauschbetrag− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,3 %)− 5.145,65 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen29.715,12 €

Einkommensteuer 2026: 4.136 €.

Was von 3.400 € Rente netto bleibt

Von 3.400 € Bruttorente gehen rund 419,90 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit der Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 bleiben etwa 2.635 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 2.688 €, weil die Steuer nur 3.503 € im Jahr beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest; ab einer Steuer über 400 € im Jahr kann es Vorauszahlungen verlangen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: steuerpflichtiger Teil der Rente minus 102 € Werbungskosten, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Bei 3.400 € Rente und Rentenbeginn 2026 sind das 34.897 €: Du musst abgeben.

Die Rente trägst du in der Anlage R ein. Die Rentenversicherung meldet die Beträge elektronisch, sodass du sie über den Belegabruf übernehmen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei 3.400 € Rente Steuern zahlen?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 4.136 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 345 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 3.503 € im Jahr. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuer.

Muss ich bei 3.400 € Rente eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel schon. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei 34.897 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €.

Wie viel bleibt von 3.400 € Rente netto?

Etwa 2.635 € im Monat bei Rentenbeginn 2026: 3.400 € minus rund 419,90 € Kranken- und Pflegeversicherung und 345 € Einkommensteuer im Monatsschnitt.

Wie viel Steuern zahlen Ehepaare bei 3.400 € Rente?

Bei Zusammenveranlagung und ohne weitere Einkünfte des Partners rund 810 € im Jahr, weil der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gilt.