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Rente und Steuern 2026

3.700 € Rente: Wie viel Steuern zahlst du 2026?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 4.888 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 407 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 4.177 €, weil dann nur 70 % statt 84 % steuerpflichtig sind. Eine Steuererklärung musst du in der Regel abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer 2026 bei 3.700 € Rente im Monat, alleinstehend
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %14.222 €25.382 €2.951 €ja
201060 %11.902 €27.702 €3.578 €ja
201570 %9.742 €29.862 €4.177 €ja
201876 %8.501 €31.103 €4.529 €ja
202080 %7.444 €32.160 €4.833 €ja
202282 %7.213 €32.391 €4.900 €ja
202382,5 %7.327 €32.277 €4.867 €ja
202483 %7.412 €32.192 €4.843 €ja
202583,5 %7.482 €32.122 €4.822 €ja
202684 %7.255 €32.349 €4.888 €ja

Rente 3.700 € von Januar bis Juni, ab Juli 3.856,93 €. Steuer = Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Steuer 2026 bei 3.700 € Rente, verheiratet mit Zusammenveranlagung (Partner ohne Einkünfte)
RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
2005 und früher50 %14.222 €25.346 €92 €ja
201060 %11.902 €27.666 €454 €ja
201570 %9.742 €29.826 €838 €ja
201876 %8.501 €31.067 €1.076 €ja
202080 %7.444 €32.124 €1.290 €ja
202282 %7.213 €32.355 €1.340 €ja
202382,5 %7.327 €32.241 €1.316 €ja
202483 %7.412 €32.156 €1.298 €ja
202583,5 %7.482 €32.086 €1.282 €ja
202684 %7.255 €32.313 €1.330 €ja

So rechnet das Finanzamt bei 3.700 € Rente

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuer fällt nur auf den Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.

BeispielRentenbeginn Januar 2026, alleinstehend
Jahresrente (6 × 3.700 € + 6 × 3.856,93 €)45.341,58 €
Steuerfreier Teil (16 %)− 7.254,65 €
Werbungskosten-Pauschbetrag− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,3 %)− 5.599,69 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen32.349,24 €

Einkommensteuer 2026: 4.888 €.

Was von 3.700 € Rente netto bleibt

Von 3.700 € Bruttorente gehen rund 456,95 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit der Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 bleiben etwa 2.836 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 2.895 €, weil die Steuer nur 4.177 € im Jahr beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung behält die Rentenversicherung direkt ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest; ab einer Steuer über 400 € im Jahr kann es Vorauszahlungen verlangen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte: steuerpflichtiger Teil der Rente minus 102 € Werbungskosten, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Bei 3.700 € Rente und Rentenbeginn 2026 sind das 37.985 €: Du musst abgeben.

Die Rente trägst du in der Anlage R ein. Die Rentenversicherung meldet die Beträge elektronisch, sodass du sie über den Belegabruf übernehmen kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei 3.700 € Rente Steuern zahlen?

Bei Rentenbeginn 2026 zahlst du 2026 rund 4.888 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 407 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2015 sind es 4.177 € im Jahr. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuer.

Muss ich bei 3.700 € Rente eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel schon. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei 37.985 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €.

Wie viel bleibt von 3.700 € Rente netto?

Etwa 2.836 € im Monat bei Rentenbeginn 2026: 3.700 € minus rund 456,95 € Kranken- und Pflegeversicherung und 407 € Einkommensteuer im Monatsschnitt.

Wie viel Steuern zahlen Ehepaare bei 3.700 € Rente?

Bei Zusammenveranlagung und ohne weitere Einkünfte des Partners rund 1.330 € im Jahr, weil der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gilt.