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Rente und Steuern 2026

Rentenbeginn 2005 oder früher: 50 % steuerpflichtig

Bei Rentenbeginn 2005 oder früher sind 50 % der Rente steuerpflichtig, 50 % bleiben steuerfrei. 2026 bleibt eine Rente bis etwa 1.811 € im Monat ohne Einkommensteuer, bei Zusammenveranlagung bis etwa 3.608 €.

Steuer 2026 bei Rentenbeginn 2005 oder früher, alleinstehend
Rente im MonatJahresrenteSteuerfreier TeilZu versteuernSteuer im JahrErklärung Pflicht
1.000 €12.254 €3.844 €6.759 €0 €nein
1.200 €14.705 €4.613 €8.138 €0 €nein
1.400 €17.156 €5.382 €9.517 €0 €nein
1.600 €19.607 €6.150 €10.898 €0 €ja
1.800 €22.058 €6.919 €12.277 €0 €ja
2.000 €24.509 €7.688 €13.656 €198 €ja
2.200 €26.960 €8.456 €15.036 €442 €ja
2.500 €30.636 €9.609 €17.106 €872 €ja
3.000 €36.763 €11.531 €20.554 €1.708 €ja
3.500 €42.891 €13.453 €24.003 €2.588 €ja
4.000 €49.018 €15.375 €27.451 €3.509 €ja

Rente im Monat = Betrag von Januar bis Juni 2026. Steuerfreier Teil aus den Rentenerhöhungen seit 2006 zurückgerechnet (Rentenwerte West); maßgeblich ist der Betrag in deinem Steuerbescheid. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Kranken- und Pflegeversicherung 12,3 %, kinderlos 13 %), Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %, ohne Kirchensteuer.

Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2005 oder früher

Der Besteuerungsanteil hängt nur vom Jahr des Rentenbeginns ab und gilt lebenslang. Für Rentenbeginn 2005 oder früher beträgt er 50 %.

Der steuerfreie Teil wurde aus der Jahresrente 2006 als fester Eurobetrag festgeschrieben. Alle Rentenerhöhungen danach sind voll steuerpflichtig.

Grenzen 2026 bei Rentenbeginn 2005 oder früher

  • Keine Einkommensteuer bis etwa 1.811 € Rente im Monat (alleinstehend), bei Zusammenveranlagung bis etwa 3.608 €.
  • Steuererklärung Pflicht ab etwa 1.481 € im Monat: Dann liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 €.
  • Zwischen beiden Grenzen musst du eine Steuererklärung abgeben, zahlst aber keine Steuer, weil die Kranken- und Pflegeversicherung das zu versteuernde Einkommen senkt.

Witwenrente und Folgerenten

Folgt eine Rente unmittelbar auf eine frühere Rente, etwa eine Witwenrente auf die Rente des verstorbenen Partners, zählt für den Besteuerungsanteil der frühere Rentenbeginn. Die Zeit der Vorrente wird dabei angerechnet. Den steuerfreien Teil setzt das Finanzamt für die neue Rente neu fest.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent der Rente sind bei Rentenbeginn 2005 oder früher steuerpflichtig?

50 %. Der Rest, 50 %, wird als fester Eurobetrag steuerfrei gestellt.

Wie hoch darf die Rente bei Rentenbeginn 2005 oder früher sein, ohne dass Steuern anfallen?

2026 etwa 1.811 € brutto im Monat für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte, bei Zusammenveranlagung etwa 3.608 €. Die Grenze hängt von deinem Krankenkassenbeitrag ab.

Ab wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Bei Rentenbeginn 2005 oder früher ist das 2026 ab etwa 1.481 € Rente im Monat der Fall.