Auf Dienstreisen zahlst du für Essen und Trinken mehr als zu Hause. Für diesen Verpflegungsmehraufwand darfst du feste Pauschalen ohne Einzelbelege ansetzen – der Rechner zeigt dir die Summe für deine Reise, samt Kürzung bei gestellten Mahlzeiten.
Verpflegungspauschalen145,60 €
Pauschalen168,00 €
Kürzung Mahlzeiten−22,40 €
Erstattung Arbeitgeber−0,00 €
Abzüglich steuerfreier Erstattung des Arbeitgebers. Inlandspauschalen 14 € und 28 €, Kürzung 20 % und 40 % je Mahlzeit.
Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale für die Mehrkosten, die dir auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit beim Essen entstehen.
Gezählt wird nur die Zeit, in der du außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs bist.
Verpflegungspauschalen im Inland
Abwesenheit
Pauschale je Tag
Mehr als 8 Stunden
14 €
Voller Kalendertag (24 Stunden)
28 €
An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise
14 €
Die Sätze gelten in gleicher Höhe für 2025 und 2026.
Stellt dir dein Arbeitgeber eine Mahlzeit, kürzt sich die Pauschale des Tages.
Für ein Frühstück zieht das Finanzamt 20 % von 28 € ab, also 5,60 €.
Für ein Mittag- oder Abendessen sind es je 40 % von 28 €, also 11,20 €.
Ob du die Mahlzeit tatsächlich gegessen hast, spielt keine Rolle.
Rechenbeispiel: drei Tage in Hamburg
Eine Mitarbeiterin fährt am Montagmorgen los und kehrt am Mittwochabend zurück. Das Hotel rechnet das Frühstück mit der Übernachtung ab.
So sieht die Rechnung aus:
BeispielDienstreise Montag bis Mittwoch, Hotel mit Frühstück
Anreisetag Montag (mehr als 8 Stunden unterwegs)14,00 €
Voller Reisetag Dienstag (24 Stunden)28,00 €
Abreisetag Mittwoch14,00 €
Kürzung Frühstück an zwei Tagen (je 5,60 €)-11,20 €
Verpflegungsmehraufwand insgesamt44,80 €
Ohne Frühstück im Hotel wären es 56,00 €. Hat dir der Arbeitgeber die Pauschale schon steuerfrei erstattet, mindert das deinen Werbungskostenabzug.
Voraussetzungen, Fristen und Ausland
Anspruch hast du nur bei einer Auswärtstätigkeit: Du arbeitest außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte.
Bist du weniger als 8 Stunden unterwegs, gibt es keine Pauschale.
Bei mehreren Auswärtstätigkeiten an einem Kalendertag addierst du die Abwesenheitszeiten.
Für dieselbe auswärtige Tätigkeitsstätte gibt es die Pauschalen nur drei Monate lang. Danach entfällt der Anspruch.
Im Ausland gelten die länderspezifischen Pauschalen des Bundesfinanzministeriums. Sie werden jedes Jahr neu veröffentlicht und unterscheiden sich teils sogar zwischen einzelnen Städten.
Notiere Datum, Uhrzeit, Ziel und Anlass jeder Reise.
Halte fest, welche Mahlzeiten gestellt wurden und von wem.
Eine Hotelrechnung brauchst du für die Pauschale nicht.
Für Übernachtungen im Inland ohne Beleg kann dir dein Arbeitgeber eine Übernachtungspauschale von 20 € steuerfrei erstatten; als Werbungskosten zählen nur nachgewiesene Kosten.
Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen lässt die Dreimonatsfrist neu beginnen.
So setzt du die Pauschalen in der Steuererklärung an
Arbeitnehmer tragen den Verpflegungsmehraufwand als Reisekosten in die Anlage N ein.
Erstattet dir dein Arbeitgeber die Pauschale steuerfrei, mindert das die abziehbaren Werbungskosten. Nur die Differenz wirkt sich aus.
Selbstständige und Unternehmer setzen den Betrag als Betriebsausgaben an.
Eine kurze Reiseübersicht reicht dem Finanzamt. Einzelne Quittungen für Essen und Trinken brauchst du nicht.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind keine Dienstreisen. Dafür gilt die Entfernungspauschale.
Zähle für jeden Reisetag die Abwesenheitsdauer ab Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zusammen. Für mehr als 8 Stunden und für An- und Abreisetage setzt du 14 € an, für volle Kalendertage 28 €. Gestellte Mahlzeiten kürzt du mit 5,60 € beim Frühstück und je 11,20 € bei Mittag- und Abendessen.
Wann habe ich Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?+
Anspruch hast du bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit, also außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte. Die Abwesenheit muss länger als 8 Stunden dauern. Reine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zählen nicht.
Wie hoch sind die Sätze für den Verpflegungsmehraufwand 2026?+
Im Inland gelten 14 € für mehr als 8 Stunden Abwesenheit und für An- und Abreisetage. Für jeden vollen Kalendertag einer Reise sind es 28 €. Im Ausland richten sich die Sätze nach dem Land oder Ort.
Ab wann zählen die 8 Stunden Abwesenheit für den Verpflegungsmehraufwand?+
Gezählt wird ab dem Verlassen der Wohnung bis zu deiner Rückkehr. Startest oder endest du an deiner ersten Tätigkeitsstätte, zählt diese Zeit mit. Bei mehreren Auswärtstätigkeiten an einem Tag addierst du die Zeiten.
Gilt der Verpflegungsmehraufwand auch für Selbstständige?+
Ja, Selbstständige und Unternehmer setzen die Pauschalen als Betriebsausgaben an. Arbeitnehmer tragen sie als Werbungskosten in die Anlage N ein. Die Beträge sind in beiden Fällen gleich hoch.