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Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Für jedes Kind fördert der Staat dich entweder mit Kindergeld oder über den Kinderfreibetrag. Der Vergleich zeigt dir vorab, welche Variante bei deinem Einkommen und deiner Kinderzahl mehr bringt.

€
Zusammenveranlagung angenommen, Steuerjahr 2026.
Anzahl Kinder
Günstiger für dichKinderfreibetrag
Kindergeld im Jahr3.108 €
Steuerersparnis durch Freibeträge3.174 €
Zusätzlicher Vorteil66 €

Kindergeld 259 €/Monat, Freibeträge 9.756 € je Kind (2026), ohne Soli und Kirchensteuer.

Mehr zur Günstigerprüfung im Ratgeber Kindergeld und Kinderfreibetrag.

So funktioniert der Vergleich

Für jedes Kind gibt es zwei Wege der Förderung: das monatliche Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Beides gleichzeitig in voller Höhe gibt es nicht.

Das Kindergeld zahlt die Familienkasse jeden Monat aus. Der Kinderfreibetrag ist dagegen nur eine Rechengröße und senkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung von Amts wegen, welche Variante günstiger ist. Diese Prüfung heißt Günstigerprüfung.

Fällt die Prüfung zugunsten des Freibetrags aus, bekommst du die Differenz zum gezahlten Kindergeld erstattet.

Freibeträge und Kindergeld 2026

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen. Zusammengerechnet ergeben sie 9.756 € je Kind für beide Elternteile.

  • Kindergeld: 259 € je Kind und Monat, im Jahr also 3.108 €.
  • Sächliches Existenzminimum: 6.828 € je Kind, also 3.414 € je Elternteil.
  • Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA): 2.928 € je Kind, also 1.464 € je Elternteil.
  • Bei Zusammenveranlagung wirkt der volle Betrag von 9.756 €.
  • Bei getrennter Veranlagung trägt jeder Elternteil die Hälfte, also 4.878 €.

Ausgezahlt wird der Freibetrag nicht. Er wirkt nur in der Steuerberechnung.

Wie viel er dir bringt, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem niedrigen Satz fällt die Ersparnis klein aus.

Rechenbeispiel: 80.000 € zu versteuerndes Einkommen

Ein verheiratetes Paar mit einem Kind hat gemeinsam 80.000 € zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt rechnet die Steuer einmal ohne und einmal mit dem Kinderfreibetrag.

BeispielVerheiratet, ein Kind, 80.000 € zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer ohne Kinderfreibetrag14.418 €
Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag (9.756 €)11.412 €
Steuerersparnis durch den Freibetrag3.006 €

Das Kindergeld liegt bei 3.108 € im Jahr. In diesem Beispiel bleibt es deshalb beim Kindergeld.

Der Freibetrag ist hier knapp unterlegen. Erst bei deutlich höherem Einkommen kippt der Vergleich zugunsten des Freibetrags.

Ab wann lohnt sich der Freibetrag?

Je höher dein Steuersatz, desto stärker wirkt der Freibetrag. Bei niedrigem und mittlerem Einkommen ist meist das Kindergeld die bessere Wahl.

Richtwerte für zusammenveranlagte Eltern (Tarif 2026)
KinderKindergeld im JahrFreibetrag günstiger ab zu versteuerndem Einkommen
1 Kind3.108 €rund 86.000 €
2 Kinder6.216 €rund 91.000 €
3 Kinder9.324 €rund 96.000 €

Gerundete Richtwerte. Wie hoch die Schwelle in deinem Fall liegt, hängt vom Tarif und von den weiteren Abzügen ab.

Das Finanzamt prüft jedes Kind einzeln. Bei mehreren Kindern kann der Freibetrag nur für einen Teil günstiger sein.

Die Angaben zu deinen Kindern machst du in der Anlage Kind, eine Anlage je Kind.

Bei Trennung kann ein Elternteil den Anteil des anderen übertragen bekommen. Das erhöht den eigenen Freibetrag.

Alleinerziehende bekommen zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € für das erste Kind.

Wie hoch deine Steuer insgesamt ausfällt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.