Eine Abfindung wird immer brutto vereinbart. Der Rechner zeigt dir, wie viel Einkommensteuer darauf entfällt und welcher Betrag netto übrig bleibt. Du siehst außerdem, wie stark die Fünftelregelung deine Steuer im Vergleich senkt.
Ersparnis durch Fünftelregelung4.666 €
Steuer auf Abfindung, normal24.906 €
Steuer mit Fünftelregelung20.240 €
Netto-Abfindung mit Fünftelregelung39.760 €
Belastung der Abfindung33,7 %
Steuer inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Ohne Gewähr.
So funktioniert die Fünftelregelung
Das Finanzamt berechnet die Steuer auf dein übriges Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung und zieht davon die Steuer ohne Abfindung ab. Die Differenz wird mit fünf multipliziert. So wird die Abfindung so besteuert, als wäre sie über fünf Jahre verteilt.
Voraussetzung ist eine Zusammenballung: Durch die Abfindung hast du im Jahr mehr Einkünfte als bei normaler Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Die Ersparnis ist am höchsten, wenn das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr niedrig ist, etwa bei Auszahlung im Januar nach Jobende.
Seit 2025 zieht der Arbeitgeber die volle Lohnsteuer ab. Die Ermäßigung bekommst du mit dem Bescheid.
Sozialabgaben fallen auf echte Abfindungen nicht an.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In den meisten Fällen ist sie das Ergebnis einer Verhandlung oder eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht.
Als Orientierung dient die Regelabfindung: Bruttomonatsgehalt × 0,5 × volle Beschäftigungsjahre. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, wird auf ein volles Jahr aufgerundet.
Ein Anspruch kann sich aus einem Sozialplan, aus Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Auch eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1a KSchG oder ein Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG kommt in Frage. Nach § 1a KSchG sind es ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.
Zum Bruttomonatsgehalt zählen auch regelmäßige Bestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Provisionen, Bonuszahlungen und geldwerte Vorteile.
Der Rechner liefert einen Orientierungswert. Ob und in welcher Höhe tatsächlich gezahlt wird, hängt von Kündigungsgrund, Betriebsgröße und deiner Verhandlungsposition ab.
BeispielRegelabfindung bei 4.000 € Bruttomonatsgehalt und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit
Bruttomonatsgehalt4.000 €
Faktor0,5
Volle Beschäftigungsjahre10
Rechenweg4.000 € × 0,5 × 10
Regelabfindung20.000 €
Rechenorientierung, kein Rechtsanspruch. In der Praxis werden auch Faktoren über 0,5 ausgehandelt.
Wie wird die Abfindung versteuert?
Die Abfindung ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Sie zählt zu den außerordentlichen Einkünften und wird nicht wie laufender Lohn abgerechnet.
Der Arbeitgeber rechnet sie als sonstigen Bezug ab und legt dabei die Jahrestabelle zugrunde. Wegen der Steuerprogression kann die Belastung dadurch überdurchschnittlich hoch ausfallen.
Einen festen Steuersatz für Abfindungen gibt es nicht. Zwei Personen mit derselben Abfindung können deshalb unterschiedlich viel netto erhalten.
Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Abfindung in der Regel nicht an, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Steuern bleiben trotzdem geschuldet.
Wie viel netto bleibt, hängt von deinen weiteren Einkünften im Auszahlungsjahr, deiner Steuerklasse, der Kirchensteuer und deinem Familienstand ab.
Was bringt die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Steuerprogression bei einer einmaligen Zahlung. Für die Berechnung wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.
Wichtig: Es wird nicht nur ein Fünftel der Abfindung versteuert. Die gesamte Summe bleibt steuerpflichtig, geändert wird allein die Steuerberechnung.
Die Regelung greift nur, wenn sich die Einkünfte in einem Kalenderjahr zusammenballen. Wird die Abfindung über mehrere Jahre ausgezahlt, ist sie nicht anwendbar.
Der Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung nicht mehr automatisch an. Du beantragst sie in deiner Einkommensteuererklärung; Einzelheiten stehen im Beitrag zur Abfindung und Fünftelregelung.
Je höher dein übriges Einkommen, desto kleiner der Vorteil. Ab dem Spitzensteuersatz von 42 %, 2026 ab 69.878 € zu versteuerndem Einkommen, bringt die Regelung kaum noch etwas.
Ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Jahreslohn addieren.
Für diesen Betrag die Einkommensteuer ermitteln.
Die Differenz zur Steuer ohne das Fünftel bilden.
Die Differenz verfünffachen und zur Steuer ohne Abfindung addieren.
Was du vor der Entscheidung prüfen solltest
Der Rechner liefert eine Modellrechnung, keine verbindliche Abrechnung. Die endgültige Steuer setzt das Finanzamt nach deiner persönlichen Situation fest.
Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz. Das kann den Vorteil der Fünftelregelung schmälern.
Bei Paaren lohnt der Vergleich, ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung günstiger ist. Die Steuerbelastung kann deutlich auseinanderliegen.
Kläre zuerst, ob dir überhaupt eine Abfindung zusteht. Sozialplan oder Vertrag können einen Anspruch begründen.
Beachte die Klagefrist: Nach Zugang der Kündigung bleiben für eine Kündigungsschutzklage drei Wochen.
Vereinbare die Abfindung ausdrücklich als Bruttobetrag, sonst trägt dein Netto die Steuer.
Prüfe, ob eine Zahlung im Folgejahr möglich ist. Dann verschiebt sich auch die Steuerlast.
Lass einen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen. Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Abfindung?+
Als Faustformel gilt: Bruttomonatsgehalt × 0,5 × volle Beschäftigungsjahre. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Einen gesetzlichen Anspruch auf genau diesen Betrag gibt es aber nicht.
Was bleibt von 50.000 € Abfindung übrig?+
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von deinem übrigen Einkommen im Auszahlungsjahr, deiner Steuerklasse und der Kirchensteuer ab. Der Rechner stellt beide Varianten gegenüber und zeigt dir die voraussichtliche Netto-Abfindung.
Welche Abfindung steht mir nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit zu?+
Nach der Faustformel wären es 0,5 Bruttomonatsgehälter je Jahr, also 1,5 Monatsgehälter. Ob und in welcher Höhe tatsächlich gezahlt wird, ist meist Verhandlungssache. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG oder über einen Sozialplan.
Wie viel Steuern bei 60000 € Abfindung?+
Einen festen Prozentsatz gibt es nicht. Die Steuer ergibt sich aus deinem zu versteuernden Einkommen einschließlich der Abfindung. Mit der Fünftelregelung fällt sie oft niedriger aus, der Vorteil schrumpft aber mit steigendem übrigem Einkommen.
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?+
Ja, sie gilt nicht automatisch. Der Arbeitgeber rechnet die Abfindung nur als sonstigen Bezug ab. Die Fünftelregelung beantragst du in der Einkommensteuererklärung für das Jahr der Auszahlung.
Sind Abfindungen sozialversicherungsfrei?+
In der Regel ja. Auf eine Abfindung fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Steuern fallen trotzdem in voller Höhe an.