Zum Inhalt springen

Schenkung- und Erbschaftsteuer-Rechner

Ob eine Schenkung oder ein Erbe Steuern kostet, hängt vom Verwandtschaftsgrad, vom Wert und vom Freibetrag ab. Der Rechner zeigt dir in wenigen Schritten, welcher steuerpflichtige Erwerb übrig bleibt und welche Steuer darauf entfällt.

Art
€
Verkehrswert abzüglich Schulden
€
Werden mit dem Freibetrag verrechnet
Schenkungsteuer11.000 €
SteuerklasseI
Freibetrag400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb100.000 €
Steuersatz11 %

Ohne Familienheim, Betriebsvermögen, Hausrat-Freibetrag und Versorgungsfreibetrag für Kinder. Vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Mio. €19 %30 %30 %
bis 13 Mio. €23 %35 %50 %
bis 26 Mio. €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Freibeträge und Sätze Stand 2026. Schenkungen und Erbschaften von derselben Person werden über zehn Jahre zusammengerechnet.

Ratgeber Erbschaft und SchenkungGlossar: ErbschaftsteuerVorsorgevollmachtSteuerberater finden

So rechnet der Rechner die Steuer aus

Grundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Erbe und Schenkung werden gleich behandelt, denn beides ist ein Erwerb, der besteuert werden kann.

Der Rechner geht dieselbe Reihenfolge durch wie das Finanzamt. Vom Wert des übertragenen Vermögens zieht er zuerst Schulden und Nachlasskosten ab. Danach folgen Steuerbefreiungen und der persönliche Freibetrag.

Was übrig bleibt, ist der steuerpflichtige Erwerb. Darauf wendet der Rechner den Steuersatz an, der zu deiner Steuerklasse und dieser Größe passt.

Die Steuer wirkt als Vollmengentarif: Der Satz der erreichten Stufe gilt für den ganzen steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den obersten Teil. Ein Härteausgleich an den Tarifgrenzen federt starke Sprünge ab.

Steuerpflichtig ist ein Vorgang, wenn eine beteiligte Person in Deutschland wohnt. Immobilien und Firmenanteile im Inland werden auch dann erfasst, wenn beide Seiten im Ausland leben.

Freibeträge und Steuerklassen nach Verwandtschaftsgrad

Wie nah du der Person stehst, die dir etwas überträgt, bestimmt deinen Freibetrag und deine Steuerklasse. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.

Die Steuerklassen der Erbschaftsteuer haben nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun. Zu Klasse I gehören Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel sowie Eltern und Großeltern beim Erbe. In Klasse II stehen etwa Eltern und Großeltern bei einer Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- und Schwiegereltern. Alle übrigen Erwerber fallen in Klasse III.

Freibeträge und Steuerklassen bei Erbe und Schenkung
Verhältnis zur übertragenden PersonFreibetrag je PersonSteuerklasse
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder400.000 €I
Enkel, wenn ein Elternteil nicht mehr lebt400.000 €I
Enkel, wenn beide Elternteile leben200.000 €I
Urenkel100.000 €I
Eltern und Großeltern beim Erbe100.000 €I
Eltern und Großeltern bei der Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Alle übrigen Beschenkten und Erben20.000 €III

Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG. Bei Eltern und Großeltern ist der Freibetrag im Erbfall höher als bei einer Schenkung. Jeder Erwerb hat einen eigenen Freibetrag, der sich alle zehn Jahre erneut nutzen lässt.

Den Freibetrag rechnet das Finanzamt je Person ab, nicht für eine Erbengemeinschaft zusammen. Mehr zu Fristen und Gestaltung findest du im Ratgeber Erbschaft und Schenkung.

Steuersatz und ein durchgerechnetes Beispiel

In Steuerklasse I beginnt der Satz bei 7 % und steigt stufenweise bis 30 %. In Klasse II reicht er von 15 % bis 43 %, in Klasse III von 30 % bis 50 %.

Der Satz gilt jeweils für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Deshalb prüft der Rechner zuerst, in welche Stufe dein Erwerb nach Abzug aller Abzüge fällt.

BeispielSchenkung von 90.000 € an den Neffen
Wert der Schenkung90.000 €
abzüglich übernommener Schulden0 €
abzüglich persönlicher Freibetrag20.000 €
steuerpflichtiger Erwerb70.000 €
Schenkungsteuer (Klasse II, 15 %)10.500 €

Vereinfacht gerechnet: ohne Härteausgleich, ohne weitere Befreiungen und ohne frühere Schenkungen. Der Rechner oben verarbeitet deinen konkreten Fall.

Gestaltung, Meldung und Pflichten

Weil der Freibetrag alle zehn Jahre neu gilt, lassen sich größere Vermögen in Stufen übertragen. Über mehrere Jahrzehnte kommt so ein deutlich höherer steuerfreier Betrag zusammen.

  • Selbst genutztes Familienheim: Die Übertragung an Ehepartner ist unter Voraussetzungen steuerfrei. Für Kinder gelten zusätzliche Bedingungen und eine Behaltensfrist.
  • Vermietete Wohnimmobilie: Vom Wert bleiben 10 % als Abschlag frei.
  • Betriebsvermögen: Für begünstigtes Betriebsvermögen gibt es Verschonungsabschläge, deren Voraussetzungen komplex sind.
  • Immobilien setzt das Finanzamt mit dem Verkehrswert an, nicht mit einem alten Einheitswert.

Schenker und Beschenkter müssen den Vorgang dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen. Zuständig ist meist das Finanzamt am Wohnsitz der schenkenden oder verstorbenen Person.

Der Rechner liefert eine erste Einschätzung. Ob im Einzelfall Steuern anfallen oder vermieden werden können, hängt von den Umständen ab.

Häufige Fragen

Wird Schenkung und Erbschaft zusammengerechnet?

Ja, aber nur innerhalb von zehn Jahren. Schenkungen aus dieser Zeit vor dem Erbfall werden dem späteren Erwerb hinzugerechnet. Dadurch wird der persönliche Freibetrag nur einmal verbraucht. Gib frühere Zuwendungen im Rechner mit an, damit das Ergebnis stimmt.

Was ist günstiger, Erbschaft oder Schenkung?

Für Ehepartner und Kinder sind beide Wege fast gleich geregelt. Für Eltern und Großeltern ist das Erbe klar günstiger: Dort gilt Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag, bei einer Schenkung nur Klasse II mit 20.000 €. Der Vorteil der Schenkung liegt darin, dass du den Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen kannst.

Wie wird eine Schenkung auf die Erbschaft angerechnet?

Das Finanzamt rechnet frühere Schenkungen dem späteren Erwerb hinzu und zieht den Freibetrag nur einmal ab. Auf die festgesetzte Steuer wird die Steuer angerechnet, die für die Schenkung schon gezahlt wurde. So wird dasselbe Vermögen nicht doppelt belastet.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einer Schenkung?

Sie richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und liegt zwischen 7 % und 50 %. Besteuert wird nur der Betrag über dem Freibetrag. Bei 90.000 € an einen Neffen bleiben 70.000 € steuerpflichtig, bei 15 % sind das 10.500 €.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja. Schenker und Beschenkter zeigen den Vorgang innerhalb von drei Monaten an. Bei einer notariell beurkundeten Schenkung übernimmt der Notar die Meldung. Bleibt die Anzeige aus, kann sich die Festsetzungsfrist verlängern.

Welche Unterlagen braucht der Rechner?

Du brauchst den Wert des Erbes oder Geschenks, bestehende Schulden und die Kosten des Erbfalls. Wichtig sind außerdem dein Verwandtschaftsverhältnis zur übertragenden Person und frühere Zuwendungen. Mit diesen Angaben lässt sich der steuerpflichtige Erwerb gut abschätzen.