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Lohnsteuer-Anmeldung 2026 · Kennzahl 62

Kennzahl 62 der Lohnsteuer-Anmeldung: Römisch-katholische Kirchensteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung

In Kennzahl 62 trägst du die römisch-katholische Kirchensteuer ein, die du als Arbeitgeber einbehalten hast. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr in Zeile 27.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Römisch-Katholische Kirchensteuer: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Römisch-Katholische Kirchensteuer: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Römisch-Katholische Kirchensteuer: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Römisch-Katholische KirchensteuerLohnsteuer-Anmeldung62 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Kennzahl 62?

Kennzahl 62 ist der Gesamtbetrag der römisch-katholischen Kirchensteuer, die du für deine Arbeitnehmer einbehalten hast. Du trägst ihn in Zeile 27 der Lohnsteuer-Anmeldung ein.

Die Zeile hat drei Einzelfelder: römisch-katholische Kirchensteuer für das Vorjahr, für das laufende Jahr und für das Folgejahr. Kennzahl 62 ist die Summe dieser Einzelbeträge.

Die Angabe erfolgt nach Abzug der Beträge, die du im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstattet hast. Der Betrag kann auch negativ sein, dann setzt du ein Minuszeichen davor.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Einzelbeträge in Euro mit Cent ein und bilde daraus die Summe für Kennzahl 62.

Werte für das Vorjahr kannst du nur mit der Anmeldung für Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr übermitteln. Werte für das Folgejahr nur mit der Anmeldung für Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Achte auf diese Punkte:

  • Wenn du eines der Einzelfelder (Vorjahr, laufendes Jahr, Folgejahr) ausfüllst, musst du auch Kennzahl 62 ausfüllen.
  • Wenn du Kennzahl 62 ausfüllst, musst du mindestens eines der Einzelfelder angeben.
  • Der Gesamtbetrag muss rechnerisch zur Summe der Einzelbeträge passen.
  • Ein Nullwert ist nicht nötig, wenn es keine Berichtigung ist.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 150085191Die römisch-katholische Kirchensteuer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 150085067Der angegebene Gesamtbetrag stimmt rechnerisch nicht mit den Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 150085215Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Beträgen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 150085213Es wurde mindestens eine Angabe zu den Feldern '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: Vorjahr“', '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: laufendes Jahr“' und '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: Folgejahr“' getätigt. Bitte geben Sie auch das Feld '„Römisch-Katholische Kirchensteuer“' an.
  • FehlerPrüfregel 150085214Es wurde die Kennzahl '„Römisch-Katholische Kirchensteuer“' angegeben, aber es wurde keines der Felder für die Einzelaufstellung ('„Römisch-Katholische Kirchensteuer: Vorjahr“', '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: laufendes Jahr“' und '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: Folgejahr“') angegeben.
  • FehlerPrüfregel 150085247Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Folgejahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Folgejahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.
  • FehlerPrüfregel 150085246Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Vorjahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Vorjahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.

Kennzahl 62 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202627
201828
2016–201726

Häufige Fragen

Was trage ich in Kennzahl 62 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?

Den Gesamtbetrag der römisch-katholischen Kirchensteuer, die du für deine Arbeitnehmer einbehalten hast. Er ergibt sich aus den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr.

Wann darf ich Werte für das Vorjahr oder das Folgejahr eintragen?

Vorjahreswerte nur bei der Anmeldung für Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr. Folgejahreswerte nur bei der Anmeldung für Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr.

Was passiert, wenn ich nur die Einzelfelder ausfülle?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Du musst zusätzlich den Gesamtbetrag in Kennzahl 62 angeben.

Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick

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