Kennzahl 62 der Lohnsteuer-Anmeldung: Römisch-katholische Kirchensteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung
In Kennzahl 62 trägst du die römisch-katholische Kirchensteuer ein, die du als Arbeitgeber einbehalten hast. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr in Zeile 27.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Römisch-Katholische Kirchensteuer: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Römisch-Katholische Kirchensteuer: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Römisch-Katholische Kirchensteuer: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Römisch-Katholische KirchensteuerLohnsteuer-Anmeldung | 62 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Kennzahl 62?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Wenn du eines der Einzelfelder (Vorjahr, laufendes Jahr, Folgejahr) ausfüllst, musst du auch Kennzahl 62 ausfüllen. Wenn du Kennzahl 62 ausfüllst, musst du mindestens eines der Einzelfelder angeben. Der Gesamtbetrag muss rechnerisch zur Summe der Einzelbeträge passen. Ein Nullwert ist nicht nötig, wenn es keine Berichtigung ist.
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 150085191Die römisch-katholische Kirchensteuer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
- FehlerPrüfregel 150085067Der angegebene Gesamtbetrag stimmt rechnerisch nicht mit den Einzelbeträgen überein.
- FehlerPrüfregel 150085215Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Beträgen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
- FehlerPrüfregel 150085213Es wurde mindestens eine Angabe zu den Feldern '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: Vorjahr“', '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: laufendes Jahr“' und '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: Folgejahr“' getätigt. Bitte geben Sie auch das Feld '„Römisch-Katholische Kirchensteuer“' an.
- FehlerPrüfregel 150085214Es wurde die Kennzahl '„Römisch-Katholische Kirchensteuer“' angegeben, aber es wurde keines der Felder für die Einzelaufstellung ('„Römisch-Katholische Kirchensteuer: Vorjahr“', '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: laufendes Jahr“' und '„Römisch-Katholische Kirchensteuer: Folgejahr“') angegeben.
- FehlerPrüfregel 150085247Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Folgejahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Folgejahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.
- FehlerPrüfregel 150085246Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Vorjahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Vorjahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.
Kennzahl 62 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2019–2026 | 27 |
| 2018 | 28 |
| 2016–2017 | 26 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Kennzahl 62 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?
Wann darf ich Werte für das Vorjahr oder das Folgejahr eintragen?
Was passiert, wenn ich nur die Einzelfelder ausfülle?
Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick
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