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Lohnsteuer-Anmeldung 2026 · Kennzahl 41

Kennzahl 41 der Lohnsteuer-Anmeldung: Summe der pauschalen Lohnsteuer ohne § 37b EStG

In Zeile 19 trägst du die Summe der pauschalen Lohnsteuer ein, die der Arbeitgeber im Anmeldungszeitraum geschuldet hat – ohne die Pauschsteuer nach § 37b EStG.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Summe der pauschalen Lohnsteuer - ohne § 37b EStGLohnsteuer-Anmeldung41 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 19?

Zeile 19 erfasst die Summe der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber mit festen oder besonderen Pauschsteuersätzen nach den §§ 37a, 40 bis 40b EStG erhebt. Die Pauschsteuer nach § 37b EStG gehört nicht hierher, sondern in Zeile 20.

Pauschale Lohnsteuer wird nicht vom Arbeitnehmer einbehalten, sondern vom Arbeitgeber geschuldet und an das Finanzamt abgeführt. Sie ist gesondert anzumelden.

Die 2 % einheitliche Pauschsteuer für Minijobs wird an die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) abgeführt und gehört nicht in Zeile 19.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro und Cent ein.

Die Summe ergibt sich aus den im Anmeldungszeitraum angefallenen Pauschsteuerbeträgen, die der Arbeitgeber geschuldet hat.

Achte darauf, dass die Pauschsteuer nach § 37b EStG getrennt in Zeile 20 angegeben wird.

Häufige Fehler

Die pauschale Lohnsteuer wird oft fälschlich als einbehaltene Lohnsteuer behandelt. Sie wird jedoch vom Arbeitgeber geschuldet.

Die Pauschsteuer nach § 37b EStG wird manchmal in Zeile 19 statt in Zeile 20 eingetragen.

Die 2 % Pauschsteuer für Minijobs an die Minijob-Zentrale wird manchmal in Zeile 19 angegeben, obwohl sie nicht dorthin gehört.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 150085066Der angegebene Betrag der verbleibenden Lohnsteuer stimmt rechnerisch nicht mit den Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 150085068Die Lohnsteuer (Feld '„Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer“') oder pauschale Lohnsteuer (Feld '„Summe der pauschalen Lohnsteuer - ohne § 37b EStG“' oder '„Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG“') fehlt.
  • FehlerPrüfregel 150085075Es wurden Angaben zur Lohnsteuer oder zur pauschalen Lohnsteuer, zum Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen oder zum Förderbetrag für betriebliche Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag) getätigt. Bitte geben Sie auch die verbleibende Lohnsteuer (Feld '„Verbleiben“') an.

Kennzahl 41 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2018–202619
2016–201718

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 19 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?

Die Summe der pauschalen Lohnsteuer ohne die Pauschsteuer nach § 37b EStG, die der Arbeitgeber im Anmeldungszeitraum geschuldet hat.

Gehört die Pauschsteuer für Minijobs in Zeile 19?

Nein, die 2 % einheitliche Pauschsteuer für Minijobs wird an die Minijob-Zentrale abgeführt und nicht in der Lohnsteuer-Anmeldung angegeben.

Wo trage ich die Pauschsteuer nach § 37b EStG ein?

Die Pauschsteuer nach § 37b EStG gehört in Zeile 20, nicht in Zeile 19.

Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick

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