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Lohnsteuer-Anmeldung 2026 · Kennzahl 49

Kennzahl 49 der Lohnsteuer-Anmeldung: Solidaritätszuschlag in der Lohnsteuer-Anmeldung

In Kennzahl 49 trägst du den Solidaritätszuschlag ein, den du für deine Arbeitnehmer einbehalten und abgeführt hast. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Solidaritätszuschlag: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Solidaritätszuschlag: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Solidaritätszuschlag: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
SolidaritätszuschlagLohnsteuer-Anmeldung49 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Kennzahl 49?

Kennzahl 49 ist der Gesamtbetrag des Solidaritätszuschlags, den du in der Lohnsteuer-Anmeldung erklärst. Er setzt sich aus den Einzelbeträgen für das Vorjahr, das laufende Jahr und das Folgejahr zusammen.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Er fällt nur oberhalb der Freigrenze an oder auf pauschale Lohnsteuer.

Die Einzelbeträge gibst du in den Feldern „Solidaritätszuschlag: Vorjahr“, „Solidaritätszuschlag: laufendes Jahr“ und „Solidaritätszuschlag: Folgejahr“ an. Der Gesamtbetrag in Kennzahl 49 muss rechnerisch mit diesen Einzelbeträgen übereinstimmen.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Kennzahl 49 den Gesamtbetrag ein. Zusätzlich musst du mindestens einen der Einzelbeträge für Vorjahr, laufendes Jahr oder Folgejahr angeben.

Die Beträge trägst du in Euro mit Cent ein, auch negative Werte sind möglich.

Werte für das Folgejahr darfst du nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr übermitteln. Werte für das Vorjahr nur mit der Anmeldung für Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den Gesamtbetrag in Kennzahl 49 angibst, aber keines der Einzelaufstellungsfelder ausfüllst.

Ebenso meldet ELSTER einen Fehler, wenn du Einzelbeträge einträgst, aber den Gesamtbetrag in Kennzahl 49 vergisst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die Summe der Einzelbeträge nicht mit dem Gesamtbetrag übereinstimmt.

  • Gesamtbetrag ohne Einzelbetrag: Fehlermeldung
  • Einzelbetrag ohne Gesamtbetrag: Fehlermeldung
  • Summe stimmt nicht mit Gesamtbetrag überein: Fehlermeldung
  • Folgejahr-Werte im falschen Zeitraum: Fehlermeldung
  • Vorjahr-Werte im falschen Zeitraum: Fehlermeldung

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 150085063Bitte machen Sie Angaben zum Solidaritätszuschlag.
  • FehlerPrüfregel 150085067Der angegebene Gesamtbetrag stimmt rechnerisch nicht mit den Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 150085209Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Beträgen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 150085207Es wurde mindestens eine Angabe zu den Feldern '„Solidaritätszuschlag: Vorjahr“', '„Solidaritätszuschlag: laufendes Jahr“' und '„Solidaritätszuschlag: Folgejahr“' getätigt. Bitte geben Sie auch das Feld '„Solidaritätszuschlag“' an.
  • FehlerPrüfregel 150085208Es wurde die Kennzahl '„Solidaritätszuschlag“' angegeben, aber es wurde keines der Felder für die Einzelaufstellung ('„Solidaritätszuschlag: Vorjahr“', '„Solidaritätszuschlag: laufendes Jahr“' und '„Solidaritätszuschlag: Folgejahr“') angegeben.
  • FehlerPrüfregel 150085247Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Folgejahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Folgejahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.
  • FehlerPrüfregel 150085246Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Vorjahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Vorjahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.

Kennzahl 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202624
201825
2016–201723

Häufige Fragen

Was trage ich in Kennzahl 49 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?

Trage den Gesamtbetrag des Solidaritätszuschlags ein, den du für deine Arbeitnehmer einbehalten und abgeführt hast. Der Betrag muss mit den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr übereinstimmen.

Muss ich die Einzelbeträge für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr angeben?

Ja, du musst mindestens einen der drei Einzelbeträge angeben, wenn du den Gesamtbetrag in Kennzahl 49 einträgst. Es müssen nicht alle drei Felder ausgefüllt werden.

Wann darf ich Werte für das Folgejahr eintragen?

Werte für das Folgejahr darfst du nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr übermitteln. In anderen Zeiträumen meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick

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