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Lohnsteuer-Anmeldung 2026 · Kennzahl 45

Kennzahl 45 der Lohnsteuer-Anmeldung: Abzug des BAV-Förderbetrags in der Lohnsteuer-Anmeldung

Hier trägst du den BAV-Förderbetrag nach § 100 EStG ein, den du von der Lohnsteuer abziehst. Er beträgt 30 % deines zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung, höchstens 288 € pro Arbeitnehmer und Jahr.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
abzüglich Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag)Lohnsteuer-Anmeldung45 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 22?

In Zeile 22 trägst du den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG ein. Dieser Betrag wird von der Lohnsteuer abgezogen.

Den Förderbetrag erhältst du als Arbeitgeber, wenn du für Arbeitnehmer mit erstem Dienstverhältnis und niedrigem Arbeitslohn einen zusätzlichen Beitrag an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zahlst. Die genaue Lohngrenze ergibt sich aus § 100 EStG.

Der Förderbetrag beträgt 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags. Der Beitrag muss mindestens 240 € im Kalenderjahr betragen. Gefördert werden Beiträge bis 960 €, der Förderbetrag ist daher auf 288 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr begrenzt.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. ELSTER weist darauf hin, wenn der Betrag höher ist als die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag mal 288 €.

Die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag gibst du in Zeile 2 (Kennzahl 90) an. Beide Angaben gehören zusammen.

Werden Beiträge an dich zurückgezahlt, musst du den darauf entfallenden Förderbetrag zurückzahlen. Ist dieser Betrag höher als der Förderbetrag im selben Lohnzahlungszeitraum, trägst du einen negativen Betrag mit Minuszeichen ein.

Häufige Fehler

Machst du nur eine der beiden Angaben, also Förderbetrag oder Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag, meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du Angaben zur Lohnsteuer, zur pauschalen Lohnsteuer, zum Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen oder zum BAV-Förderbetrag machst, musst du auch die verbleibende Lohnsteuer in Zeile 23 angeben. Sie muss rechnerisch zu den Einzelbeträgen passen.

Einen Nullwert musst du nicht erklären, wenn es sich nicht um eine Berichtigung handelt. Entfernst du den Förderbetrag, entfernst du gegebenenfalls auch die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 150085082Der Wert im Feld „abzüglich Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag)“ darf nicht höher sein als das Produkt aus dem Feld „Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag“ mal 288 EUR.
  • HinweisPrüfregel 150085188Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag) wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich. Beachten Sie jedoch, dass mit Wegfall der Angabe des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag) gegebenenfalls auch die Angabe der Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag entfernt werden muss.
  • FehlerPrüfregel 150085066Der angegebene Betrag der verbleibenden Lohnsteuer stimmt rechnerisch nicht mit den Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 150085075Es wurden Angaben zur Lohnsteuer oder zur pauschalen Lohnsteuer, zum Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen oder zum Förderbetrag für betriebliche Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag) getätigt. Bitte geben Sie auch die verbleibende Lohnsteuer (Feld '„Verbleiben“') an.
  • FehlerPrüfregel 150085080Es wurde im Feld „Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag“ angegeben, dass Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag zu berücksichtigen sind. Im Feld „abzüglich Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag)“ wurden jedoch keine Angaben zur Höhe des Förderbetrages zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG gemacht oder umgekehrt.

Kennzahl 45 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202622
201823

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 22 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?

Den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG, den du von der Lohnsteuer abziehst. Der Betrag muss zu der Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag in Kennzahl 90 passen.

Wie hoch ist der BAV-Förderbetrag?

Er beträgt 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags. Der Beitrag muss mindestens 240 € im Jahr betragen, der Förderbetrag ist auf 288 € pro Arbeitnehmer und Jahr begrenzt.

Wann trage ich einen negativen BAV-Förderbetrag ein?

Wenn Beiträge an dich zurückgezahlt werden und der zurückzuzahlende Förderbetrag höher ist als der Förderbetrag, den du im selben Lohnzahlungszeitraum absetzt.

Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick

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