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Lohnsteuer-Anmeldung 2026 · Kennzahl 63 bis 78

Kennzahl 63 bis 78 der Lohnsteuer-Anmeldung: Kirchensteuer weiterer Religionsgemeinschaften und Kammerbeiträge

In Zeile 28 trägst du die Kirchensteuer weiterer Religionsgemeinschaften und die Beiträge zur Arbeitskammer oder Arbeitnehmerkammer ein, getrennt nach Kennzahl. Jede Kennzahl ist der Gesamtbetrag für den Anmeldungszeitraum.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Alt-Katholische Kirchensteuer: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Alt-Katholische Kirchensteuer: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Alt-Katholische Kirchensteuer: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Alt-Katholische KirchensteuerLohnsteuer-Anmeldung63 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Israelitische Bekenntnissteuer (Bayern), Israelitische / Jüdische Kultussteuer (Brandenburg), Jüdische Kultussteuer (Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein), Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen), Israelitische Kultussteuer (Saarland): VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Israelitische Bekenntnissteuer (Bayern), Israelitische / Jüdische Kultussteuer (Brandenburg), Jüdische Kultussteuer (Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein), Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen), Israelitische Kultussteuer (Saarland): laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Israelitische Bekenntnissteuer (Bayern), Israelitische / Jüdische Kultussteuer (Brandenburg), Jüdische Kultussteuer (Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein), Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen), Israelitische Kultussteuer (Saarland): FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Israelitische Bekenntnissteuer (Bayern), Israelitische / Jüdische Kultussteuer (Brandenburg), Jüdische Kultussteuer (Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein), Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen), Israelitische Kultussteuer (Saarland)Lohnsteuer-Anmeldung64 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Gemeinde Mainz: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Gemeinde Mainz: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Gemeinde Mainz: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Gemeinde MainzLohnsteuer-Anmeldung65 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Gemeinde Offenbach am Main: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Gemeinde Offenbach am Main: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Gemeinde Offenbach am Main: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Gemeinde Offenbach am MainLohnsteuer-Anmeldung66 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde BadenLohnsteuer-Anmeldung67 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz beziehungsweise Beiträge zur Arbeitnehmerkammer (Bremen): laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz (Rheinland-Pfalz) beziehungsweise Beiträge zur Arbeitnehmerkammer (Bremen)Lohnsteuer-Anmeldung68 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Beiträge zur ArbeitskammerLohnsteuer-Anmeldung70 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freie Religionsgemeinschaft Alzey: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freie Religionsgemeinschaft Alzey: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freie Religionsgemeinschaft Alzey: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Freie Religionsgemeinschaft AlzeyLohnsteuer-Anmeldung72 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft WürttembergsLohnsteuer-Anmeldung73 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten GemeindenLohnsteuer-Anmeldung74 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft BadenLohnsteuer-Anmeldung78 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 28?

Zeile 28 sammelt die Kirchensteuer der Religionsgemeinschaften, die keine eigene Zeile haben, zum Beispiel die alt-katholische Kirchensteuer, die jüdische Kultussteuer und die Kirchensteuer freireligiöser Gemeinden.

Außerdem gehören hierher die Beiträge zur Arbeitskammer (Kennzahl 70) und die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer in Bremen (Kennzahl 68). Das sind keine Kirchensteuern, sie werden aber ebenfalls über die Lohnsteuer-Anmeldung abgeführt.

Für jede Gemeinschaft gibt es eine eigene Kennzahl. Die Kennzahl ist der Gesamtbetrag, der sich aus den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr zusammensetzt.

  • Kennzahl 63: Alt-Katholische Kirchensteuer
  • Kennzahl 64: Israelitische Bekenntnissteuer (Bayern), Israelitische / Jüdische Kultussteuer (Brandenburg), Jüdische Kultussteuer (Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein), Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen), Israelitische Kultussteuer (Saarland)
  • Kennzahl 65: Freireligiöse Gemeinde Mainz
  • Kennzahl 66: Freireligiöse Gemeinde Offenbach am Main
  • Kennzahl 67: Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden
  • Kennzahl 68: Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz (Rheinland-Pfalz) beziehungsweise Beiträge zur Arbeitnehmerkammer (Bremen)
  • Kennzahl 70: Beiträge zur Arbeitskammer
  • Kennzahl 72: Freie Religionsgemeinschaft Alzey
  • Kennzahl 73: Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs
  • Kennzahl 74: Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden
  • Kennzahl 78: Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden

So füllst du die Zeile aus

Trage die Beträge in Euro mit Cent ein, getrennt nach Kennzahl. Die Kirchensteuer gibst du nach Abzug der im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge an. Negative Beträge erhalten ein Minuszeichen.

Werte für das Vorjahr sind nur in der Anmeldung für Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr zulässig, Werte für das Folgejahr nur in der Anmeldung für Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr.

Für die Beiträge zur Arbeitskammer und zur Arbeitnehmerkammer (Bremen) sind keine Angaben für Vorjahr und Folgejahr erlaubt.

Wenn du für eine Gemeinschaft keinen Betrag einbehalten hast, lässt du die Kennzahl leer. Ein Nullwert ist nur bei einer berichtigten Anmeldung sinnvoll.

Häufige Fehler

Oft werden die Beträge für die einzelnen Gemeinschaften verwechselt. Achte darauf, dass du den richtigen Betrag in die passende Kennzahl einträgst.

Die Summe der Einzelbeträge muss zum Gesamtbetrag der jeweiligen Kennzahl und zum Gesamtbetrag in Zeile 33 passen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 150085198Die Beiträge zur Arbeitskammer wurden mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085192Die alt-katholische Kirchensteuer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085194Der an die Freireligiöse Gemeinde Mainz gezahlte Betrag wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085196Die Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085199Die an die Freie Religionsgemeinschaft Alzey gezahlte Betrag wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085202Die Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085195Der an die Freireligiöse Gemeinde Offenbach am Main gezahlte Betrag wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085200Die Kirchensteuer der Israelischen Religionsgemeinschaft Württembergs wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085201Die Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 150085197Die Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz (Rheinland-Pfalz) beziehungsweise die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer (Bremen) wurde(n) mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.

Dazu kommen 36 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Kennzahl 63 bis 78 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202628
201829
2016–201727

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 28 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?

Die Kirchensteuer weiterer Religionsgemeinschaften wie der alt-katholischen Kirche oder jüdischer Gemeinden sowie Beiträge zur Arbeitskammer und zur Arbeitnehmerkammer (Bremen). Jede Gemeinschaft hat ihre eigene Kennzahl.

Muss ich einen Nullwert eintragen, wenn ich keine Kirchensteuer für eine Gemeinschaft einbehalten habe?

Nein, ein Nullwert ist nur bei einer berichtigten Anmeldung sinnvoll. Sonst kannst du die Kennzahl leer lassen.

Darf ich Beiträge zur Arbeitskammer für das Vorjahr eintragen?

Nein. Für die Beiträge zur Arbeitskammer und zur Arbeitnehmerkammer (Bremen) sind keine Angaben für Vorjahr und Folgejahr erlaubt.

Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick

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