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Lohnsteuer-Anmeldung 2026 · Kennzahl 61

Kennzahl 61 der Lohnsteuer-Anmeldung: Evangelische Kirchensteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung

In Kennzahl 61 trägst du die evangelische Kirchensteuer ein, die du als Arbeitgeber einbehalten und abgeführt hast. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Evangelische Kirchensteuer: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Evangelische Kirchensteuer: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Evangelische Kirchensteuer: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
Evangelische KirchensteuerLohnsteuer-Anmeldung61 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Kennzahl 61?

Kennzahl 61 ist der Gesamtbetrag der evangelischen Kirchensteuer, die du für deine Arbeitnehmer einbehalten hast. Du trägst ihn in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung ein.

Der Betrag kann auch negativ sein, etwa bei einer Berichtigung. Er muss rechnerisch mit den Einzelbeträgen übereinstimmen, die du in den Feldern für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr angibst.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Einzelbeträge ein: evangelische Kirchensteuer für das Vorjahr, für das laufende Jahr und für das Folgejahr. Die Summe dieser Beträge ist der Wert für Kennzahl 61.

Die Felder für Vorjahr und Folgejahr sind nur in bestimmten Anmeldungszeiträumen zulässig. Werte für das Vorjahr kannst du nur mit der Anmeldung für Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr übermitteln. Werte für das Folgejahr nur mit der Anmeldung für Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr.

Wenn du die Kennzahl 61 angibst, musst du mindestens eines der drei Einzelaufstellungsfelder ausfüllen. Umgekehrt gilt: Sobald du ein Einzelaufstellungsfeld ausfüllst, musst du auch die Kennzahl 61 angeben. Ein Nullwert in Kennzahl 61 ist nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine Berichtigung handelt.

Häufige Fehler

ELSTER weist die Anmeldung zurück, wenn der Gesamtbetrag nicht mit der Summe der Einzelbeträge übereinstimmt. Prüfe die Addition deshalb genau.

Ein weiterer Fehler ist, Werte für das Vorjahr oder Folgejahr in einem Zeitraum einzutragen, in dem das nicht erlaubt ist. Achte darauf, dass du die richtige Anmeldung für den passenden Zeitraum verwendest.

  • Kennzahl 61 angegeben, aber kein Einzelaufstellungsfeld ausgefüllt.
  • Einzelaufstellungsfeld ausgefüllt, aber Kennzahl 61 fehlt.
  • Gesamtbetrag stimmt nicht mit der Summe der Einzelbeträge überein.
  • Vorjahr- oder Folgejahr-Werte im falschen Anmeldungszeitraum eingetragen.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 150085190Die evangelische Kirchensteuer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 150085067Der angegebene Gesamtbetrag stimmt rechnerisch nicht mit den Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 150085212Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Beträgen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
  • FehlerPrüfregel 150085210Es wurde mindestens eine Angabe zu den Feldern '„Evangelische Kirchensteuer: Vorjahr“', '„Evangelische Kirchensteuer: laufendes Jahr“' und '„Evangelische Kirchensteuer: Folgejahr“' getätigt. Bitte geben Sie auch das Feld '„Evangelische Kirchensteuer“' an.
  • FehlerPrüfregel 150085211Es wurde die Kennzahl '„Evangelische Kirchensteuer“' angegeben, aber es wurde keines der Felder für die Einzelaufstellung ('„Evangelische Kirchensteuer: Vorjahr“', '„Evangelische Kirchensteuer: laufendes Jahr“' und '„Evangelische Kirchensteuer: Folgejahr“') angegeben.
  • FehlerPrüfregel 150085247Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Folgejahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Folgejahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.
  • FehlerPrüfregel 150085246Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Vorjahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Vorjahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.

Kennzahl 61 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202626
201827
2016–201725

Häufige Fragen

Was trage ich in Kennzahl 61 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?

Trage den Gesamtbetrag der evangelischen Kirchensteuer ein, die du für deine Arbeitnehmer einbehalten hast. Er ergibt sich aus den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr.

Muss ich alle drei Einzelaufstellungsfelder ausfüllen?

Nein. Du musst mindestens eines der Felder für Vorjahr, laufendes Jahr oder Folgejahr ausfüllen, wenn du Kennzahl 61 angibst. Nullwerte sind nicht erforderlich.

Wann darf ich Werte für das Vorjahr oder Folgejahr eintragen?

Werte für das Vorjahr nur mit der Anmeldung für Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr. Werte für das Folgejahr nur mit der Anmeldung für Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr.

Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick

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