Kennzahl 61 der Lohnsteuer-Anmeldung: Evangelische Kirchensteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung
In Kennzahl 61 trägst du die evangelische Kirchensteuer ein, die du als Arbeitgeber einbehalten und abgeführt hast. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus den Einzelbeträgen für Vorjahr, laufendes Jahr und Folgejahr.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Evangelische Kirchensteuer: VorjahrLohnsteuer-Anmeldung | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Evangelische Kirchensteuer: laufendes JahrLohnsteuer-Anmeldung | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Evangelische Kirchensteuer: FolgejahrLohnsteuer-Anmeldung | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
| Evangelische KirchensteuerLohnsteuer-Anmeldung | 61 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Kennzahl 61?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Kennzahl 61 angegeben, aber kein Einzelaufstellungsfeld ausgefüllt. Einzelaufstellungsfeld ausgefüllt, aber Kennzahl 61 fehlt. Gesamtbetrag stimmt nicht mit der Summe der Einzelbeträge überein. Vorjahr- oder Folgejahr-Werte im falschen Anmeldungszeitraum eingetragen.
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 150085190Die evangelische Kirchensteuer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
- FehlerPrüfregel 150085067Der angegebene Gesamtbetrag stimmt rechnerisch nicht mit den Einzelbeträgen überein.
- FehlerPrüfregel 150085212Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Beträgen stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.
- FehlerPrüfregel 150085210Es wurde mindestens eine Angabe zu den Feldern '„Evangelische Kirchensteuer: Vorjahr“', '„Evangelische Kirchensteuer: laufendes Jahr“' und '„Evangelische Kirchensteuer: Folgejahr“' getätigt. Bitte geben Sie auch das Feld '„Evangelische Kirchensteuer“' an.
- FehlerPrüfregel 150085211Es wurde die Kennzahl '„Evangelische Kirchensteuer“' angegeben, aber es wurde keines der Felder für die Einzelaufstellung ('„Evangelische Kirchensteuer: Vorjahr“', '„Evangelische Kirchensteuer: laufendes Jahr“' und '„Evangelische Kirchensteuer: Folgejahr“') angegeben.
- FehlerPrüfregel 150085247Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Folgejahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Folgejahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Dezember, das IV. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.
- FehlerPrüfregel 150085246Es wurden Werte zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Kirchensteuer für das Vorjahr eingetragen. Dies ist für den ausgewählten Zeitraum nicht zulässig. Werte für das Vorjahr können nur mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Januar, Februar, das I. Quartal oder das Kalenderjahr übermittelt werden.
Kennzahl 61 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2019–2026 | 26 |
| 2018 | 27 |
| 2016–2017 | 25 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Kennzahl 61 der Lohnsteuer-Anmeldung ein?
Muss ich alle drei Einzelaufstellungsfelder ausfüllen?
Wann darf ich Werte für das Vorjahr oder Folgejahr eintragen?
Alle Zeilen der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 im Überblick
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