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Rentenbesteuerung berechnen

Die gesetzliche Rente wird nur teilweise versteuert – wie viel, hängt vor allem von deinem Rentenbeginn ab. Der Rechner zeigt dir Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag und die voraussichtliche Steuer auf deine Rente.

Vor 2005: 2005 eingeben
€
Vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Die Erhöhung zum 1. Juli rechnen wir dazu.
€
Grundlage deines Rentenfreibetrags. Leer lassen, wenn du sie nicht kennst: dann rechnen wir sie über die Rentenerhöhungen zurück.
€
z. B. Betriebsrente, Mieteinkünfte, Lohn (nach Abzügen)
Steuerjahr
Zusammenveranlagung
Kinderlos (Pflegeversicherung 4,2 %)
Geschätzte Steuer 202688 €Steuererklärung voraussichtlich Pflicht
Jahresrente 2026 (ab Juli 1.564 € im Monat)18.382 €
Besteuerungsanteil80,0 %
Rentenfreibetrag3.018 €
Steuerpflichtiger Teil der Rente15.364 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,35 %)− 2.270 €
Zu versteuerndes Einkommen12.956 €
Grundfreibetrag 202612.348 €

Einkommensteuer inklusive Soli, ohne Kirchensteuer. Kranken- und Pflegeversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.

So wird die Rente besteuert

Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Der Rest ist dein persönlicher Rentenfreibetrag. Er wird aus der Jahresrente im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, Rentenerhöhungen sind danach voll steuerpflichtig. Eine Steuererklärung musst du abgeben, wenn deine Einkünfte vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung über dem Grundfreibetrag liegen, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

RentenbeginnBesteuerungsanteil
bis 200550,0 %
201060,0 %
201570,0 %
202080,0 %
202382,5 %
202483,0 %
202583,5 %
202684,0 %
203086,0 %
204091,0 %

Anstieg um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr seit 2023 nach Wachstumschancengesetz, 100 % ab Rentenbeginn 2058.

Steuererklärung für RentnerAnlage R erklärtGlossar: RentenfreibetragCheckliste für Rentner

Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Beiträge zur Altersvorsorge mindern in der Berufszeit deine Steuer, dafür greift der Staat später auf die Rente zu. Wie hoch der steuerpflichtige Teil ist, bestimmt allein das Jahr deines Rentenbeginns.

Bei einem Rentenbeginn 2026 werden 84 % der Bruttorente versteuert, 16 % bleiben steuerfrei. Wer früher in Rente gegangen ist, hat einen niedrigeren Anteil und damit dauerhaft mehr steuerfreie Rente.

Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben. Dieser Rentenfreibetrag bleibt lebenslang gleich, auch wenn deine Rente später steigt. Jede Rentenanpassung ist dann in voller Höhe steuerpflichtig.

Für Renten, die 2058 oder später beginnen, steigt der steuerpflichtige Anteil auf 100 %. Bei Teilrenten oder wegen Einkommensanrechnung gekürzten Renten passt das Finanzamt den Freibetrag entsprechend an.

Grundfreibetrag entscheidet über die Steuer

Steuern fallen erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das 12.348 €, bei Zusammenveranlagung 24.696 €. 2025 lagen die Werte bei 12.096 € und 24.192 €.

Von den steuerpflichtigen Renteneinkünften zieht das Finanzamt zuerst Pauschbeträge ab. Als Rentner stehen dir 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag zu, bei Zusammenveranlagung 72 €.

Zusätzlich wirken deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen. Diese Basisbeiträge senken das zu versteuernde Einkommen und sorgen oft dafür, dass trotz Rente keine Steuer anfällt.

Pflicht zur Abgabe kann trotzdem bestehen, etwa wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt oder wenn du neben Arbeitslohn oder einer Pension weitere steuerpflichtige Einkünfte über 410 € hast. Ob du abgeben musst, erklärt der Ratgeber Abgabepflicht.

Was der Rechner nicht abbildet: Kinderfreibeträge, Verluste, Lohnersatzleistungen und direkte Steuerermäßigungen wie Handwerkerleistungen. Solche Sonderfälle klärst du am besten mit deinem Finanzamt oder einer Beratungsstelle.

Für Renten gilt eine Besonderheit: Die Deutsche Rentenversicherung meldet deine Rentenhöhe elektronisch an die Finanzverwaltung. Du trägst die Beträge in der Anlage R ein und prüfst die übernommenen Werte über den Belegabruf.

Beispiel: 1.500 € Rente im Monat

Das Beispiel zeigt die Rechenkette für eine alleinstehende Person mit Rentenbeginn im Januar 2026, ohne weitere Einkünfte und mit Kindern. Die Rente steigt zum 1. Juli 2026 um 4,24 %.

BeispielRechenweg bei 1.500 € Bruttorente im Monat
Jahresbruttorente (6 × 1.500 € + 6 × 1.563,62 €)18.381,72 €
Steuerpflichtiger Anteil bei 84 %15.440,64 €
Steuerfreier Teil (16 %)2.941,08 €
Abzüge: Werbungskosten 102 €, Sonderausgaben 36 €, Kranken- und Pflegeversicherung 12,35 %2.408,14 €
Zu versteuerndes Einkommen13.032,50 €

Das liegt 684 € über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Die Einkommensteuer beträgt 100 € im Jahr. Ohne die Versicherungsbeiträge wäre sie deutlich höher.

Tipps für eine realistische Schätzung

Wie du die Rente in der Steuererklärung angibst, beschreibt der Ratgeber Steuererklärung für Rentner. Dort findest du auch die Unterlagen, die du bereithalten solltest.

  • Rechne mit der monatlichen Bruttorente vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, wie sie von Januar bis Juni gezahlt wird. Sie steht in deinem Rentenbescheid oder in der Mitteilung zur Rentenanpassung.
  • Trage alle weiteren steuerpflichtigen Einkünfte ein, etwa Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Sie erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen.
  • Der Rechner rechnet mit einer Rente. Bei Zusammenveranlagung trägst du für die Rente deines Partners den steuerpflichtigen Teil abzüglich 102 € Werbungskosten und ihrer Kranken- und Pflegeversicherung als weitere Einkünfte ein. Ehepaare profitieren vom doppelten Grundfreibetrag und meist vom Splittingtarif.
  • Betriebsrente und Riester-Auszahlung werden anders behandelt als die gesetzliche Rente. Bei privaten Leibrenten zählt nur der Ertragsanteil.
  • Wer im Ruhestand weiterarbeitet, kann unter Umständen bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Details stehen im Beitrag zur Aktivrente.
  • Der Rechner liefert eine Schätzung. Maßgeblich ist am Ende immer der Steuerbescheid deines Finanzamts.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Steuern auf meine Rente?

Bilde zuerst die Jahresbruttorente aus zwölf Monatsrenten. Darauf wendest du den Besteuerungsanteil deines Rentenbeginns an und ziehst Pauschbeträge sowie deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Liegt das Ergebnis über dem Grundfreibetrag, fällt auf den übersteigenden Teil Einkommensteuer an.

Wie viel Steuern muss ich zahlen, wenn ich 2.000 € Rente bekomme?

Pauschal lässt sich das nicht sagen, denn die Steuer hängt vom Rentenbeginn, von weiteren Einkünften und von deinen Abzügen ab. Bei 24.000 € Jahresrente und Rentenbeginn 2026 sind 84 % steuerpflichtig, also rund 20.160 €. Erst nach Abzug von Pauschbeträgen und Versicherungsbeiträgen zeigt sich, ob etwas über dem Grundfreibetrag bleibt.

Wie viel Steuern muss man bei 2.400 € Rente bezahlen?

Auch hier richtet sich der Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns und nicht nach der Rentenhöhe. Eine höhere Rente bedeutet mehr steuerpflichtige Einkünfte und damit meist auch mehr Steuer. Genau rechnen lässt sich das nur mit deinen persönlichen Abzügen, etwa Kranken- und Pflegeversicherung oder außergewöhnlichen Belastungen.

Gibt es eine Tabelle für die Steuern auf die Rente?

Übliche Tabellen zeigen nur den Besteuerungsanteil je Rentenbeginn, nicht die konkrete Steuerlast. Diese Anteile beginnen bei 50 % für Renten bis 2005 und steigen bis 100 % ab dem Rentenbeginn 2058. Für deinen persönlichen Steuerbetrag brauchst du zusätzlich deine Einkünfte und deine Abzüge.

Bleibt der Rentenfreibetrag dauerhaft gleich?

Ja. Der steuerfreie Betrag wird aus der Jahresrente im Jahr nach dem Rentenbeginn berechnet und als Eurobetrag festgeschrieben. Er bleibt auch bei späteren Rentenerhöhungen unverändert. Steigt deine Rente, wächst dadurch der steuerpflichtige Teil.

Muss ich als Ehepaar den Rechner zweimal nutzen?

Nein. Du rechnest mit deiner Rente und wählst Zusammenveranlagung, dann gilt der doppelte Grundfreibetrag. Bezieht dein Partner ebenfalls eine Rente, trägst du deren steuerpflichtigen Teil abzüglich 102 € Werbungskosten und der Kranken- und Pflegeversicherung als weitere Einkünfte ein.