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Anlage AUS 2025 · Zeile 9

Anlage AUS Zeile 9: Teilfreistellungsbeträge in ausländischen Einkünften

Hier trägst du die Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG ein, die in den ausländischen Einkünften der Zeile 7 enthalten sind. Der Betrag kann auch negativ sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 7 enthaltene zu berücksichtigende Teilfreistellungsbeträge i. S. d. §§ 20, 21 InvStGStaat / Spezial-Investmentfonds › Einkünfte115 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 9?

In Zeile 9 erfasst du die Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG, die in den ausländischen Einkünften der Zeile 7 enthalten sind.

Die Teilfreistellung betrifft Erträge aus Investmentfonds. Je nach Fondsart bleibt ein bestimmter Prozentsatz der Erträge steuerfrei. Dieser steuerfreie Teil ist hier gesondert anzugeben, weil er in Zeile 7 mit enthalten ist.

Der Betrag kann positiv oder negativ sein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Das Eingabefeld erlaubt auch negative Werte.

Die Angabe bezieht sich auf den Staat oder Spezial-Investmentfonds, den du im Abschnitt „Staat / Spezial-Investmentfonds“ angegeben hast. Ohne diese Zuordnung meldet ELSTER einen Fehler.

Zeile 9 ist eine Unterposition zu Zeile 7. Wenn du hier etwas einträgst, muss in Zeile 7 der Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte stehen, in dem die Teilfreistellungsbeträge enthalten sind.

  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen, negative Werte sind möglich.
  • Nur Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG, die in Zeile 7 enthalten sind.
  • Staat oder Spezial-Investmentfonds muss im Abschnitt angegeben sein.
  • Zeile 7 muss den Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte enthalten.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Teilfreistellungsbeträge angibst, aber den Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte in Zeile 7 nicht erklärst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du zwar einen Staat oder Spezial-Investmentfonds angibst, aber die dazugehörigen Einkünfte fehlen.

Verwechsle Zeile 9 nicht mit Zeile 8. In Zeile 8 stehen Einkünfte nach § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG, in Zeile 9 die Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 161014Es wurde nicht erklärt aus welchem Staat / Spezial-Investmentfonds die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 100600008Es ist ein Staat / Spezial-Investmentfonds zu den steuerpflichtigen ausländischen Einkünften angegeben, die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht erklärt (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 100600003Es wurden Einkünfte, für die § 3 Nummer 40 und § 3c Absatz 2 EStG Anwendung finden und / oder Teilfreistellungsbeträge im Sinne der §§ 20, 21 InvStG angegeben, der Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte, in dem diese Beträge enthalten sind, wurde jedoch nicht angegeben (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 9 ein?

Die Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG, die in den ausländischen Einkünften der Zeile 7 enthalten sind. Der Betrag kann positiv oder negativ sein.

Muss ich Zeile 9 ausfüllen, wenn ich nur ausländische Kapitalerträge ohne Investmentfonds habe?

Nein. Zeile 9 betrifft nur Teilfreistellungsbeträge für Investmentfonds. Ohne solche Beträge bleibt die Zeile leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 9 ausgefüllt habe?

Vermutlich fehlt der Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte in Zeile 7 oder die Zuordnung zu einem Staat bzw. Spezial-Investmentfonds. Beides muss vorhanden sein.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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