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Anlage AUS 2025 · Zeile 8

Anlage AUS Zeile 8: Einkünfte mit Teileinkünfteverfahren oder § 3 Nr. 40 EStG

Trage hier die in Zeile 7 enthaltenen Einkünfte ein, für die § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG gelten. Der Betrag kann auch negativ sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 7 enthaltene Einkünfte, für die § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG Anwendung findenStaat / Spezial-Investmentfonds › Einkünfte108 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 8?

In Zeile 8 trägst du die Einkünfte ein, die bereits in Zeile 7 enthalten sind und für die § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG Anwendung finden. Das betrifft zum Beispiel Gewinnanteile und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

Die Angabe ist nötig, weil diese Einkünfte im Teileinkünfteverfahren nur zu 60 % angesetzt werden. Das wirkt sich auf den Höchstbetrag aus, bis zu dem die ausländische Steuer angerechnet werden kann.

So füllst du die Zeile aus

Trage den vollen Betrag in Euro ohne Cent ein, nicht nur den steuerpflichtigen Teil. Ein negativer Betrag ist möglich. Die Kennzahl lautet 108.

Der Betrag muss in Zeile 7 enthalten sein. Wenn du in Zeile 8 etwas einträgst, ohne dass die Einkünfte in Zeile 7 stehen, meldet ELSTER einen Fehler.

Für jeden ausländischen Staat musst du die Einkünfte getrennt angeben. Achte darauf, dass du den Staat oder Spezial-Investmentfonds im entsprechenden Abschnitt angibst.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob zu den steuerpflichtigen ausländischen Einkünften ein Staat oder Spezial-Investmentfonds angegeben wurde. Fehlt die Angabe, wird die Erklärung beanstandet.

Wenn du Einkünfte nach § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG oder Teilfreistellungsbeträge angibst, musst du auch den Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte angeben, in dem diese Beträge enthalten sind.

  • Staat oder Spezial-Investmentfonds nicht angegeben.
  • Einkünfte in Zeile 8, aber nicht in Zeile 7.
  • Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte fehlt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 161014Es wurde nicht erklärt aus welchem Staat / Spezial-Investmentfonds die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 100600008Es ist ein Staat / Spezial-Investmentfonds zu den steuerpflichtigen ausländischen Einkünften angegeben, die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht erklärt (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 100600003Es wurden Einkünfte, für die § 3 Nummer 40 und § 3c Absatz 2 EStG Anwendung finden und / oder Teilfreistellungsbeträge im Sinne der §§ 20, 21 InvStG angegeben, der Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte, in dem diese Beträge enthalten sind, wurde jedoch nicht angegeben (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 8 ein?

Die in Zeile 7 enthaltenen Einkünfte, für die § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG Anwendung finden. Das sind zum Beispiel Gewinnanteile aus Beteiligungen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

Muss ich für Zeile 8 einen Staat angeben?

Ja, zu den steuerpflichtigen ausländischen Einkünften musst du den Staat oder Spezial-Investmentfonds angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Kann der Betrag in Zeile 8 negativ sein?

Ja, das Eingabeformat lässt auch negative Beträge zu. Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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