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Anlage AUS 2025 · Zeile 7

Anlage AUS Zeile 7: Steuerpflichtige ausländische Einkünfte je Staat

Hier trägst du die im Inland steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte ein, getrennt nach dem Staat oder Spezial-Investmentfonds, aus dem sie stammen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Einkünfte (einschließlich der gemäß § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG steuerfreien Teile sowie Teilfreistellungsbeträge i. S. d. §§ 20, 21 InvStG)Staat / Spezial-Investmentfonds › Einkünfte107 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 7?

In Zeile 7 stehen die ausländischen Einkünfte, die im Inland steuerpflichtig sind. Du erfasst sie getrennt für jeden Staat oder Spezial-Investmentfonds. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat / Spezial-Investmentfonds“.

Die Einkünfte selbst erklärst du außerdem in der Anlage der passenden Einkunftsart, zum Beispiel in der Anlage G, S oder V. Steuerpflichtigen ausländischen Arbeitslohn erklärst du in der Anlage N; in die Anlage AUS gehört er nur, wenn du die ausländische Steuer anrechnen lassen willst. Ausländische Kapitalerträge trägst du hier nur ein, wenn die tarifliche Einkommensteuer gilt oder es um einen Spezial-Investmentfonds geht. In den Zeilen 4 bis 13 geht es vor allem um die Anrechnung oder den Abzug der ausländischen Steuer.

  • Zeile 5: Einkunftsquellen – bei mehreren Einkunftsarten: Einzelangaben laut gesonderter Aufstellung
  • Zeile 8: In Zeile 7 enthaltene Einkünfte, für die § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG Anwendung finden
  • Zeile 9: In Zeile 7 enthaltene zu berücksichtigende Teilfreistellungsbeträge i. S. d. §§ 20, 21 InvStG
  • Zeile 10: In Zeile 7 abgezogene ausländische Steuern nach § 34c Abs. 2 EStG
  • Zeile 11: In Zeile 7 abgezogene ausländische Steuern nach § 34c Abs. 3 EStG

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich. Zu den Einkünften gehören auch die nach § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG steuerfreien Teile sowie Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG.

Hast du solche Beträge in Zeile 7 enthalten, musst du sie zusätzlich in Zeile 8 oder Zeile 9 angeben. Der Gesamtbetrag in Zeile 7 muss diese Beträge mit umfassen.

Für jeden Staat oder Spezial-Investmentfonds nutzt du eine eigene Spalte. Einkünfte aus einem Staat fasst du zusammen; bei mehreren Einkunftsarten gehören die Einzelangaben in eine gesonderte Aufstellung. Jeder Ehegatte mit ausländischen Einkünften braucht eine eigene Anlage AUS.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du keinen Staat oder Spezial-Investmentfonds angibst, aus dem die Einkünfte stammen. Ebenso, wenn du einen Staat angibst, aber die Einkünfte selbst nicht erklärst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du anzurechnende oder abzuziehende Steuern einträgst, aber keine Einkünfte. Dann musst du die Einkünfte gegebenenfalls mit dem Wert 0 erklären.

Wenn du Einkünfte nach § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG oder Teilfreistellungsbeträge angibst, musst du auch den Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte angeben, in dem diese Beträge enthalten sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 161014Es wurde nicht erklärt aus welchem Staat / Spezial-Investmentfonds die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 161078Anzurechnende ausländische Steuern angegeben, aber keine Einkünfte. Gegebenenfalls sind die Einkünfte mit dem Wert "0" zu erklären (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 161065Abzuziehende Steuer angegeben, aber keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten. Gegebenenfalls sind die Einkünfte mit Wert "0" zu erklären (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 100600008Es ist ein Staat / Spezial-Investmentfonds zu den steuerpflichtigen ausländischen Einkünften angegeben, die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht erklärt (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 100600003Es wurden Einkünfte, für die § 3 Nummer 40 und § 3c Absatz 2 EStG Anwendung finden und / oder Teilfreistellungsbeträge im Sinne der §§ 20, 21 InvStG angegeben, der Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte, in dem diese Beträge enthalten sind, wurde jedoch nicht angegeben (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 7 ein?

Die im Inland steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte, getrennt nach dem Staat oder Spezial-Investmentfonds, aus dem sie stammen. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negativ.

Muss ich die Einkünfte auch in einer anderen Anlage angeben?

Ja. Die Einkünfte erklärst du zusätzlich in der Anlage der passenden Einkunftsart, zum Beispiel in der Anlage G, S oder V, steuerpflichtigen Arbeitslohn in der Anlage N. Ausländische Kapitalerträge gehören nur in die Anlage AUS, wenn die tarifliche Einkommensteuer gilt oder es um einen Spezial-Investmentfonds geht.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Einkünfte eingetragen habe?

Vermutlich fehlt die Angabe des Staates oder Spezial-Investmentfonds. Ohne diese Angabe kann die Zeile nicht zugeordnet werden. Prüfe auch, ob du Beträge nach Zeile 8 oder 9 zusätzlich angeben musst.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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