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Anlage AUS 2025 · Zeile 5

Anlage AUS Zeile 5: Einkunftsquellen bei ausländischen Einkünften

Trage hier die Quelle deiner ausländischen Einkünfte ein. Bei mehreren Einkunftsarten machst du die Einzelangaben laut gesonderter Aufstellung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Einkunftsquellen – bei mehreren Einkunftsarten: Einzelangaben laut gesonderter Aufstellung –Staat / Spezial-Investmentfonds › Einkünfte– Text

Was gehört in Zeile 5?

In Zeile 5 gibst du an, aus welcher Quelle die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat / Spezial-Investmentfonds“ und steht im Block „Einkünfte“.

Die amtliche Bezeichnung lautet: „Einkunftsquellen – bei mehreren Einkunftsarten: Einzelangaben laut gesonderter Aufstellung –“. Du trägst also die Einkunftsquelle ein. Fallen in demselben Staat mehrere Einkunftsarten an, machst du die Einzelangaben laut einer gesonderten Aufstellung.

Zusammenspiel mit den anderen Zeilen

Zeile 5 ergänzt die Angaben in Zeile 4. Dort steht der Staat oder Spezial-Investmentfonds, aus dem die Einkünfte stammen. In Zeile 5 ordnest du die Einkünfte der Quelle zu.

Die eigentlichen Beträge trägst du in Zeile 7 ein. Dort stehen die Einkünfte einschließlich der nach § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG steuerfreien Teile sowie der Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG.

In Zeile 6 gibst du an, in welchen Anlagen und Zeilen diese Einkünfte enthalten sind.

  • Zeile 4: aus dem Staat / Spezial-Investmentfonds
  • Zeile 6: Enthalten in Anlage(n) und Zeile(n)
  • Zeile 7: Einkünfte (einschließlich steuerfreier Teile und Teilfreistellungsbeträge)
  • Zeile 8: In Zeile 7 enthaltene Einkünfte nach § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG
  • Zeile 9: In Zeile 7 enthaltene Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du nicht erklärst, aus welchem Staat oder Spezial-Investmentfonds die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen.

Ein Fehler entsteht auch, wenn du einen Staat oder Spezial-Investmentfonds angibst, die Einkünfte selbst aber nicht erklärst. Beide Angaben gehören zusammen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 161014Es wurde nicht erklärt aus welchem Staat / Spezial-Investmentfonds die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).
  • FehlerPrüfregel 100600008Es ist ein Staat / Spezial-Investmentfonds zu den steuerpflichtigen ausländischen Einkünften angegeben, die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht erklärt (Anlage AUS, Staat / Spezial-Investmentfonds).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AUS Zeile 5 ein?

Du trägst die Einkunftsquelle ein, aus der die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte stammen. Bei mehreren Einkunftsarten machst du die Einzelangaben laut gesonderter Aufstellung.

Brauche ich die gesonderte Aufstellung auch bei nur einer Einkunftsart?

Nein. Die Zeile dient allgemein der Angabe der Einkunftsquelle. Die gesonderte Aufstellung ist nur nötig, wenn mehrere Einkunftsarten vorliegen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 5?

Meist fehlt entweder die Angabe zum Staat oder Spezial-Investmentfonds oder die Einkünfte selbst sind nicht erklärt. Beide Angaben müssen zusammenpassen.

Alle Zeilen der Anlage AUS 2025 im Überblick

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