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Anleitung · Einsteiger · 30 Min.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: Anleitung

Wer sich selbstständig macht, meldet die Tätigkeit beim Finanzamt an. Dafür gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er läuft vollständig über Mein ELSTER und ersetzt die frühere Abgabe auf Papier. Mit deinen Angaben vergibt das Finanzamt die Steuernummer.

Das brauchst du

  • ELSTER-Konto – per Brief dauert die Registrierung einige Tage, mit der Online-Ausweisfunktion geht es am selben Tag
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
  • Bankverbindung für Zahlungen und Erstattungen
  • Schätzung von Umsatz und Gewinn für das erste und zweite Jahr
  1. ELSTER-Konto anlegen

    Für den Fragebogen brauchst du ein Konto bei Mein ELSTER. Registrierst du dich mit deiner Steuer-ID, kommt der Aktivierungscode per Post, das dauert einige Tage. Mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises geht es noch am selben Tag. Wie das geht, steht in der Anleitung Mein ELSTER registrieren. Übermittle den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit.

  2. Passendes Formular in Mein ELSTER öffnen

    Nach dem Login findest du den Fragebogen unter „Formulare und Leistungen“ > „Alle Formulare“ in der Rubrik „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Wähle die Variante, die zu deiner Rechtsform passt: für Einzelunternehmen, für die Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft oder für die Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft. Freiberufler und Kleingewerbetreibende nutzen in der Regel das Formular für Einzelunternehmen. Eine Abgabe per Brief, Fax oder E-Mail genügt nicht.

  3. Persönliche Angaben und Bankverbindung eintragen

    Trage Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Religionszugehörigkeit ein. Die Steuer-Identifikationsnummer hast du bereits vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Für Zahlungen und Erstattungen gibst du eine Bankverbindung an, besser ein Geschäftskonto. Bei Verheirateten fragt das Formular auch Angaben zur Partnerin oder zum Partner ab.

  4. Angaben zum Unternehmen machen

    Beschreibe deine Tätigkeit möglichst genau und nenne das Startdatum. Zuständig ist das Finanzamt an dem Ort, von dem aus du dein Unternehmen leitest. Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften kommen Angaben zu Gesellschaftern und zum Handelsregister hinzu. Auch die Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz gehört hierher.

  5. Umsatzsteuer regeln

    Im Abschnitt Umsatzsteuer entscheidest du dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Sie passt vor allem, wenn du überwiegend Privatkunden hast und kaum Vorsteuer ziehst. Seit 2025 gilt sie, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Im Gründungsjahr liegt die Grenze bei 25.000 €. Überschreitest du die jeweilige Grenze im laufenden Jahr, endet die Regelung ab dem Umsatz, mit dem du sie überschreitest. Die Ist-Versteuerung kannst du beantragen, wenn dein Umsatz 800.000 € im Jahr nicht übersteigt oder du freiberuflich arbeitest. Dann entsteht die Umsatzsteuer erst mit der Zahlung des Kunden. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäfte im EU-Ausland kannst du hier gleich mit beantragen.

  6. Umsatz und Gewinn schätzen

    Das Finanzamt verlangt eine Schätzung für das laufende und das folgende Jahr. Aus diesen Werten leitet es die Vorauszahlungen ab. Eine sehr hohe Schätzung führt zu hohen Vorauszahlungen, eine sehr niedrige später zu Nachzahlungen. Schätze deshalb realistisch und prüfe die Entwicklung regelmäßig.

  7. Prüfen und elektronisch absenden

    Mein ELSTER zeigt an, welche Felder noch offen sind. Kontrolliere alle Angaben, bevor du den Fragebogen absendest. Danach teilt dir das Finanzamt eine Steuernummer mit. Mit dieser Nummer kannst du Rechnungen schreiben und deine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Tipps

  • Wähle die Formularvariante passend zu deiner Rechtsform. Sonst musst du den Fragebogen später korrigieren lassen.
  • Beschreibe deine Tätigkeit so konkret, dass das Finanzamt sie einordnen kann. Das erspart Rückfragen.
  • Eine zu hohe Gewinnprognose führt zu hohen Vorauszahlungen. Eine Herabsetzung musst du später gesondert beantragen.
  • Ein Geschäftskonto trennt Privates und Betriebliches. Eine Kapitalgesellschaft braucht als eigene juristische Person ohnehin ein eigenes Konto.
  • Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung, bist du mindestens fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden.

Wenn es nicht klappt

Wie bekomme ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Du findest ihn in Mein ELSTER unter Formulare und Leistungen. Dafür brauchst du ein ELSTER-Konto, das du vorher beantragst. Ausfüllen und Absenden laufen dann vollständig online.

Wer muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Alle, die eine gewerbliche, freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Das gilt auch für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Rechtsgrundlage ist § 138 der Abgabenordnung.

Wie bekomme ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als PDF?

Einige Kammern stellen die Vordrucke als PDF bereit. Diese Dateien dienen nur zur Ansicht und sind nicht immer aktuell. Abgeben musst du den Fragebogen elektronisch über Mein ELSTER. Papier lässt das Finanzamt nur auf Antrag in Härtefällen zu.

Bis wann muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben werden?

Du musst ihn innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit übermitteln. Warte nicht auf eine Aufforderung des Finanzamts, du musst von dir aus abgeben. Die Steuernummer kommt erst nach der Prüfung deiner Angaben.

Stand der ELSTER-Oberfläche: Oktober 2026. ELSTER ist ein Angebot der Finanzverwaltung, steuern.org steht in keiner Verbindung dazu. Bezeichnungen können sich ändern.