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Anleitung · Einsteiger · 30 Min.

Gewerbe anmelden: Anleitung Schritt für Schritt

Wer sich selbstständig macht und dabei weder freiberuflich noch in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist, muss ein Gewerbe anmelden. Das geht online, schriftlich oder persönlich beim Gewerbeamt am Betriebssitz. Danach kommen Finanzamt, Kammern und je nach Branche weitere Stellen auf dich zu. Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch die Anmeldung.

Das brauchst du

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass, bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich ein passender Aufenthaltstitel
  • Bei Personengesellschaften und juristischen Personen je nach Rechtsform: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und Zustimmung der Gesellschafter
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Je nach Branche: Meisterbrief, Erlaubnis, Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug
  1. Prüfen, ob dein Vorhaben ein Gewerbe ist

    Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte und erlaubte Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Ob am Ende wirklich Gewinn entsteht, spielt keine Rolle. Freie Berufe, die Verwaltung eigenen Vermögens und die Urproduktion wie Landwirtschaft sind kein Gewerbe und werden anders behandelt.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Sammle zuerst das ausgefüllte Anmeldeformular und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Gesellschaften kommen je nach Rechtsform Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und die Zustimmung der Gesellschafter dazu. Je nach Tätigkeit verlangt die Behörde weitere Nachweise, etwa einen Meisterbrief oder eine Erlaubnis.

  3. Gewerbe anmelden: online, schriftlich oder vor Ort

    Die Anmeldung gibst du bei der Gemeinde oder Stadt am künftigen Betriebssitz ab. Viele Kommunen bieten das online an, oft über ein Servicekonto wie BundID oder BayernID. Alternativ reichst du das PDF-Formular per Post ein oder gehst persönlich zum Gewerbeamt.

  4. Gebühr zahlen und Bestätigung aufbewahren

    Für die Anmeldung fällt eine Verwaltungsgebühr an. Ihre Höhe hängt von Bundesland, Gemeinde und Rechtsform ab. Meist liegt sie zwischen etwa 15 und 60 €, in manchen Gemeinden auch darüber. Online ist sie mancherorts günstiger. Die Gewerbebestätigung bekommst du direkt ausgehändigt, per Post oder in dein Servicekonto.

  5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln

    Die Behörde leitet deine Anmeldung unter anderem an das Finanzamt weiter. Zusätzlich musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von dir aus über ELSTER senden, und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit. Danach teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer mit und setzt gegebenenfalls Vorauszahlungen fest.

  6. Kammern und weitere Pflichten beachten

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft werden über die Anmeldung informiert. Für ein zulassungspflichtiges Handwerk brauchst du zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle. Als Kaufmann oder bei einer GmbH, OHG oder KG kommt die Eintragung ins Handelsregister dazu. Erlaubnispflichtige Gewerbe dürfen erst starten, wenn die Genehmigung vorliegt.

Tipps

  • Melde dein Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit an. Eine verspätete Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld kosten.
  • Für die Anmeldung ist keine bestimmte Umsatzhöhe nötig. Auch ein Kleingewerbe mit kleinen Einnahmen ist anzeigepflichtig.
  • Übst du mehrere Tätigkeiten aus, trenne sie buchhalterisch. Freiberufliche und gewerbliche Einkünfte werden getrennt erfasst.
  • Ohne erforderliche Erlaubnis kann die Behörde den Betrieb untersagen. Kläre die Voraussetzungen vorher mit dem Gewerbeamt oder der zuständigen Kammer.
  • Bewahre die Gewerbebestätigung gut auf. Sie dient als Nachweis gegenüber Banken, Kammern und Behörden.

Wenn es nicht klappt

Was brauche ich alles, um ein Gewerbe anzumelden?

Du brauchst das ausgefüllte Anmeldeformular und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Gesellschaften kommen je nach Rechtsform Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und die Zustimmung der Gesellschafter dazu. Je nach Tätigkeit verlangt die Behörde zusätzliche Nachweise wie einen Meisterbrief.

Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?

Allein durch die Anmeldung entstehen keine laufenden Monatskosten. Einmalig zahlst du die Gebühr der Kommune, später kommen Beiträge der Kammern hinzu, die sich nach deinem Gewerbeertrag richten. Ohne Handelsregistereintrag bleibst du bei der IHK bis 5.200 € Gewerbeertrag beitragsfrei. Konkrete Beträge nennt dir deine Kammer.

Wie viel Geld darf man mit einem Gewerbe verdienen?

Eine feste Obergrenze für deine Einnahmen gibt es nicht. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft zahlst du Gewerbesteuer erst, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Kapitalgesellschaften haben diesen Freibetrag nicht. Einkommensteuer zahlst du unabhängig davon auf deinen Gewinn.

Welche drei Arten von Gewerben gibt es?

Das Gewerberecht unterscheidet stehendes Gewerbe, Reisegewerbe sowie Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe. Für ein Reisegewerbe brauchst du meist eine Reisegewerbekarte. Das stehende Gewerbe mit festem Betriebssitz zeigst du bei deiner Gemeinde an.

Stand der ELSTER-Oberfläche: Oktober 2026. ELSTER ist ein Angebot der Finanzverwaltung, steuern.org steht in keiner Verbindung dazu. Bezeichnungen können sich ändern.