Gewerbe anmelden: Anleitung Schritt für Schritt
Wer sich selbstständig macht und dabei weder freiberuflich noch in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist, muss ein Gewerbe anmelden. Das geht online, schriftlich oder persönlich beim Gewerbeamt am Betriebssitz. Danach kommen Finanzamt, Kammern und je nach Branche weitere Stellen auf dich zu. Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch die Anmeldung.
Das brauchst du
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass, bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich ein passender Aufenthaltstitel
- Bei Personengesellschaften und juristischen Personen je nach Rechtsform: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und Zustimmung der Gesellschafter
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person
- Je nach Branche: Meisterbrief, Erlaubnis, Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug
Prüfen, ob dein Vorhaben ein Gewerbe ist
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte und erlaubte Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Ob am Ende wirklich Gewinn entsteht, spielt keine Rolle. Freie Berufe, die Verwaltung eigenen Vermögens und die Urproduktion wie Landwirtschaft sind kein Gewerbe und werden anders behandelt. Unterlagen zusammenstellen
Sammle zuerst das ausgefüllte Anmeldeformular und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Gesellschaften kommen je nach Rechtsform Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und die Zustimmung der Gesellschafter dazu. Je nach Tätigkeit verlangt die Behörde weitere Nachweise, etwa einen Meisterbrief oder eine Erlaubnis. Gewerbe anmelden: online, schriftlich oder vor Ort
Die Anmeldung gibst du bei der Gemeinde oder Stadt am künftigen Betriebssitz ab. Viele Kommunen bieten das online an, oft über ein Servicekonto wie BundID oder BayernID. Alternativ reichst du das PDF-Formular per Post ein oder gehst persönlich zum Gewerbeamt. Gebühr zahlen und Bestätigung aufbewahren
Für die Anmeldung fällt eine Verwaltungsgebühr an. Ihre Höhe hängt von Bundesland, Gemeinde und Rechtsform ab. Meist liegt sie zwischen etwa 15 und 60 €, in manchen Gemeinden auch darüber. Online ist sie mancherorts günstiger. Die Gewerbebestätigung bekommst du direkt ausgehändigt, per Post oder in dein Servicekonto. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln
Die Behörde leitet deine Anmeldung unter anderem an das Finanzamt weiter. Zusätzlich musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von dir aus über ELSTER senden, und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit. Danach teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer mit und setzt gegebenenfalls Vorauszahlungen fest. Kammern und weitere Pflichten beachten
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft werden über die Anmeldung informiert. Für ein zulassungspflichtiges Handwerk brauchst du zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle. Als Kaufmann oder bei einer GmbH, OHG oder KG kommt die Eintragung ins Handelsregister dazu. Erlaubnispflichtige Gewerbe dürfen erst starten, wenn die Genehmigung vorliegt.
Tipps
Melde dein Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit an. Eine verspätete Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld kosten. Für die Anmeldung ist keine bestimmte Umsatzhöhe nötig. Auch ein Kleingewerbe mit kleinen Einnahmen ist anzeigepflichtig. Übst du mehrere Tätigkeiten aus, trenne sie buchhalterisch. Freiberufliche und gewerbliche Einkünfte werden getrennt erfasst. Ohne erforderliche Erlaubnis kann die Behörde den Betrieb untersagen. Kläre die Voraussetzungen vorher mit dem Gewerbeamt oder der zuständigen Kammer. Bewahre die Gewerbebestätigung gut auf. Sie dient als Nachweis gegenüber Banken, Kammern und Behörden.
Wenn es nicht klappt
Stand der ELSTER-Oberfläche: Oktober 2026. ELSTER ist ein Angebot der Finanzverwaltung, steuern.org steht in keiner Verbindung dazu. Bezeichnungen können sich ändern.