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Muster · 15 Min.

Muster: Anzeige einer Schenkung beim Finanzamt

Mit diesem Muster zeigst du eine Schenkung formlos beim Finanzamt an. Es enthält die wichtigsten Angaben nach § 30 ErbStG. Du kannst es abschreiben oder ausdrucken.

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Dein Name und Anschrift Finanzamt (Schenkungsteuerstelle) Anzeige einer Schenkung nach § 30 ErbStG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich Ihnen eine Schenkung unter Lebenden an. Schenkende Person: Name und Anschrift der schenkenden Person Tag der Schenkung: Tag der Schenkung Weitere Angaben, soweit bekannt: Beschenkte Person (falls nicht ich selbst, mit Anschrift): Beruf und Steuer-Identifikationsnummer der schenkenden Person: Beruf und Steuer-Identifikationsnummer der beschenkten Person: Gegenstand und Wert der Schenkung: Persönliches Verhältnis der beschenkten zur schenkenden Person (z. B. Kind, Enkel, Ehegatte): Frühere Zuwendungen der schenkenden Person an die beschenkte Person (Art, Wert, Zeitpunkt): Bitte prüfen Sie, ob eine Schenkungsteuer festzusetzen ist, und senden Sie mir gegebenenfalls den Erklärungsvordruck zu. Mit freundlichen Grüßen Datum (Unterschrift)

Hinweise

  • Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, eine feste Form gibt es nicht. Ein formloses Schreiben an die Schenkungsteuerstelle genügt, ebenso das Formularmuster „Anzeige einer Schenkung“, das die Länder auf ihren Finanzamts-Seiten anbieten.
  • Anzeigepflichtig sind sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person. Es reicht, wenn eine von beiden die Anzeige absendet.
  • Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Schenkung zu erstatten.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Schenker seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Schenker seinen Wohnsitz im Ausland, ist das Finanzamt am Wohnsitz der beschenkten Person zuständig. In einigen Ländern bearbeiten zentrale Finanzämter die Schenkungsteuer.
  • Wurde die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet, entfällt die Anzeigepflicht (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Das Notariat meldet die Urkunde in der Regel selbst an das Finanzamt. Das gilt auch bei Grundbesitz. Eine Schenkung, die ein ausländischer Notar beurkundet hat, musst du dagegen anzeigen.
  • Übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG) und musst du in der Regel nicht anzeigen. Bei größeren Zuwendungen rechnet das Finanzamt alle Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren zusammen (§ 14 ErbStG).
  • Gib möglichst Steuer-Identifikationsnummer, Beruf und Anschrift beider Personen, Gegenstand und Wert der Schenkung sowie frühere Zuwendungen mit Art, Wert und Zeitpunkt an.
  • Ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer anfällt, hängt vom Verhältnis zum Schenker, vom Wert der Schenkung und von früheren Schenkungen ab. Eine Schenkungsteuererklärung gibst du erst ab, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. Du kannst sie dann auch über ELSTER übermitteln.
  • Wird die Schenkung gar nicht angezeigt und setzt das Finanzamt deshalb keine Steuer fest, kann daraus eine Steuerverkürzung werden.

Muster ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org.