Muster: Anzeige einer Erbschaft beim Finanzamt
Wer erbt, muss den Erwerb von Todes wegen in der Regel beim Finanzamt anzeigen. Mit diesem Muster erfüllst du die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG formlos. Die Frist beträgt drei Monate.
Vorschau
Dein Name und Anschrift
Finanzamt (Erbschaftsteuerstelle)
Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen nach § 30 ErbStG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mir durch den Tod der nachfolgend genannten Person Vermögen angefallen ist.
Erblasserin bzw. Erblasser: Name und letzte Anschrift der verstorbenen Person
Todestag: Todestag
Weitere Angaben, soweit bekannt:
Sterbeort:
Steuer-Identifikationsnummer der verstorbenen Person:
Beruf der verstorbenen Person:
Meine Steuer-Identifikationsnummer:
Mein Beruf:
Gegenstand und Wert des Erwerbs:
Rechtsgrund des Erwerbs (gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Vermächtnis):
Mein persönliches Verhältnis zur verstorbenen Person (z. B. Kind, Ehegatte, Geschwister):
Frühere Zuwendungen der verstorbenen Person an mich (Art, Wert, Zeitpunkt):
Mit freundlichen Grüßen
Datum
(Unterschrift)
Hinweise
- Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis davon zu erstatten, dass dir die Erbschaft angefallen ist.
- Zuständig ist bei Inländern das Finanzamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. In einigen Ländern bearbeiten dafür zentrale Finanzämter die Erbschaftsteuer. Lebte die verstorbene Person im Ausland, ist das Finanzamt an deinem Wohnsitz zuständig.
- Die Anzeige ist grundsätzlich auch dann nötig, wenn dein Erwerb unter dem persönlichen Freibetrag liegt. Das Finanzamt prüft, ob Steuer anfällt.
- Hat ein deutsches Gericht, ein deutscher Notar oder ein deutscher Konsul ein Testament oder einen Erbvertrag eröffnet und ergibt sich daraus dein Verhältnis zur verstorbenen Person unzweifelhaft, entfällt die eigene Anzeige. Das gilt nicht, wenn zum Nachlass Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die Banken oder andere Verwahrer nicht nach § 33 ErbStG melden müssen (zum Beispiel GmbH-Anteile) oder Auslandsvermögen gehören. Bei gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsanspruch oder einer im Ausland eröffneten Verfügung musst du immer selbst anzeigen.
- Eine Erbschaftsteuererklärung gibst du nur ab, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert.
- Die Anzeige kostet keine Gebühr. Steuer fällt nur an, wenn dein Erwerb den Freibetrag übersteigt.
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