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Grundsteuer · kreisfreie Stadt · Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer Bonn: Hebesatz 2025

In Bonn gelten für die Grundsteuer B getrennte Hebesätze: 657 % für Wohngrundstücke, 900 % für Nichtwohngrundstücke (2025). Die Grundsteuer A beträgt 543 %. Für 2026 gilt wieder ein einheitlicher Hebesatz B von 680 % (Stand 30.06.2026). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 damit 680,00 € im Jahr.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B Wohnen657 %2024 einheitlich: 680 %
Grundsteuer B Nichtwohnen900 %Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke
Stand30.06.2025323.587 Einwohner

Deine Grundsteuer in Bonn

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B 2026 im Jahr: 680,00 €, je Vierteljahr 170,00 €

Zum ausführlichen Rechner

So berechnest du die Grundsteuer in Bonn

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

In Bonn gelten seit 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 657 % für Wohngrundstücke, 900 % für Nichtwohngrundstücke. Welcher für dein Grundstück gilt, hängt von seiner Nutzung ab und steht in deinem Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Bonn nach Messbetrag und Nutzung
MessbetragWohngrundstück im JahrNichtwohngrundstück im Jahr
25,00 €164,25 €225,00 €
50,00 €328,50 €450,00 €
75,00 €492,75 €675,00 €
100,00 €657,00 €900,00 €
150,00 €985,50 €1.350,00 €
200,00 €1.314,00 €1.800,00 €
300,00 €1.971,00 €2.700,00 €
BeispielWohngrundstück in Bonn bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B Wohnen 2025657 %
Rechnung120 € × 657 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr788,40 €

Das sind 197,10 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Bonn seit 2023

Für 2025 hat Bonn getrennte Hebesätze eingeführt: 657 % für Wohngrundstücke, 900 % für Nichtwohngrundstücke. 2024 galt ein einheitlicher Hebesatz B von 680 %. Für 2025 hat Bonn den Hebesatz A von 340 % auf 543 % erhöht.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Bonn
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023340 %680 %
31.12.2024340 %680 %
30.06.2025543 %657 % Wohnen, 900 % Nichtwohnen
30.06.2026–680 % einheitlich

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025. Getrennte Hebesätze 2025: IT.NRW. Hebesatz B 2026: IT.NRW.

Bonn im Vergleich

Der Hebesatz für Wohngrundstücke liegt unter dem Median in Nordrhein-Westfalen (664 %). Der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke ist mit 900 % höher. Für den Vergleich nutzen Kreis- und Landesmedian die einheitlichen Werte der amtlichen Statistik.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Welches Finanzamt für dein Grundstück zuständig ist, steht auf der Seite Finanzämter in Bonn. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Bonn beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in Nordrhein-Westfalen nach dem Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und gesetzlicher Miete; die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 ‰. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen.

Grundsteuer: weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer: weitere Städte in Nordrhein-Westfalen, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
Köln1.025.523475 %515 %165 %
Düsseldorf619.444374 %440 %295 %
DortmundWohnen 625 %, Nichtwohnen 1.245 %600.880610 %610 %450 %
EssenWohnen 655 %, Nichtwohnen 1.290 %573.618670 %670 %390 %
DuisburgWohnen 886 %, Nichtwohnen 1.469 %500.810845 %845 %329 %
BochumWohnen 715 %, Nichtwohnen 1.190 %358.880645 %645 %374 %
Wuppertal357.243947 %620 %309 %
Bielefeld331.419765 %660 %426 %
MünsterWohnen 410 %, Nichtwohnen 620 %306.368510 %510 %255 %
Mönchengladbach267.176792 %620 %461 %
GelsenkirchenWohnen 696 %, Nichtwohnen 1.397 %266.199675 %675 %498 %
Aachen263.703637 %525 %368 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Bonn?

Bonn hat für 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 657 % für Wohngrundstücke, 900 % für Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 543 %.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Bonn?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 damit 680,00 € im Jahr. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Bonn den Hebesatz für 2025 geändert?

Ja. Für 2025 gelten getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke statt eines einheitlichen Hebesatzes B.

Welcher Hebesatz gilt 2026?

Für 2026 gilt wieder ein einheitlicher Hebesatz B von 680 % (Stand 30.06.2026). Maßgeblich ist dein Grundsteuerbescheid 2026.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Bonn?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Bonn oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.