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Grundsteuererklärung 2025 · Zeile 11

Grundsteuererklärung Zeile 11: Anteil des Flurstücks an der wirtschaftlichen Einheit

Trage hier den Bruchteil des Flurstücks ein, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Zähler und Nenner bilden den Anteil, das Auswahlfeld ordnet ihn der Fläche auf der Anlage Grundstück zu.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: ZählerGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück17 Zahl mit bis zu 4 Nachkommastellen, nicht 0
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: NennerGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück18 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück19 Auswahl
  • 1 = 1 - erste Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück erklärte erste Bodenrichtwert
  • 2 = 2 - zweite Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück erklärte zweite Bodenrichtwert
  • 3 = 3 - beiden Flächen: Für dieses Flurstück gilt teils der erste und teils der zweite auf Anlage Grundstück erklärte Bodenrichtwert

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 11 gibst du an, mit welchem Anteil das Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Der Anteil wird als Bruch aus Zähler (Kennzahl 17) und Nenner (Kennzahl 18) eingetragen. Der Zähler ist eine Zahl mit bis zu vier Nachkommastellen und darf nicht 0 sein. Der Nenner ist eine ganze Zahl ohne Nachkommastellen und darf ebenfalls nicht 0 sein.

Mit dem Auswahlfeld (Kennzahl 19) ordnest du den Anteil einer Fläche auf der Anlage Grundstück zu. Die Auswahlwerte lauten: 1 = erste Fläche, 2 = zweite Fläche, 3 = beiden Flächen. Die Bedeutung der Werte ist in den amtlichen Angaben genau festgelegt.

So füllst du die Zeile aus

Zähler und Nenner bilden den Bruchteil des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Gehört das ganze Flurstück zur Einheit, trägst du als Zähler 1 und als Nenner 1 ein. Gehört die Hälfte, trägst du 1 und 2 ein. Der Anteil darf den Wert 1 nicht übersteigen.

Das Auswahlfeld richtet sich danach, welcher Bodenrichtwert auf der Anlage Grundstück für den Anteil gilt. Gilt der erste Bodenrichtwert, wählst du 1. Gilt der zweite, wählst du 2. Gilt für einen Teil der erste und für einen anderen Teil der zweite Bodenrichtwert, wählst du 3.

  • Zähler: Zahl mit bis zu vier Nachkommastellen, nicht 0.
  • Nenner: ganze Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0.
  • Auswahl: 1 = erste Fläche, 2 = zweite Fläche, 3 = beiden Flächen.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass der Anteil den Wert 1 nicht übersteigen darf. Bei 1 gehört bereits das komplette Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit.

Das Auswahlfeld muss zu den Angaben auf der Anlage Grundstück passen. Wählst du die erste Fläche, muss dort ein erster Bodenrichtwert erklärt sein. Wählst du die zweite Fläche, müssen mindestens zwei Bodenrichtwerte erklärt sein. Wählst du beide Flächen, müssen ebenfalls mindestens zwei Bodenrichtwerte erklärt sein.

Die Summe der Flächen aus Zeile 10 multipliziert mit dem jeweiligen Anteil muss mit der Summe der Flächen auf der Anlage Grundstück übereinstimmen. Prüfe deine Angaben, wenn ELSTER hier eine Abweichung meldet.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_1101_ericSie müssen in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" angeben, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des aktuellen Flurstücks zuzuordnen ist. Wählen Sie bitte "1 - erste Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Wählen Sie bitte "2 - zweite Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Für den Sonderfall, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück sowohl in der ersten als auch in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche enthalten ist und somit für diesen Flächenanteil teils der erste und teils der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, wählen Sie bitte "3 - beiden Flächen" aus.
  • FehlerPrüfregel GW1_602Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil übersteigt den Wert 1. Dies ist nicht möglich, da beim Wert 1 bereits das komplette Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Bitte berichtigen Sie Ihre Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_201Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf die erste Fläche (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, erster Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurde aber noch kein (Teil-)Grundstück erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW1_009_Anteil_NennerBeim Flurstück wurde der Nenner des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Nenners für diesen Bruch.
  • FehlerPrüfregel GW1_009_Anteil_ZaehlerBeim Flurstück wurde der Zähler des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Zählers für diesen Bruch.
  • FehlerPrüfregel GW1_021Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zur Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Bezug auf die Anlage Grundstück genommen. Laut der angegeben Art der wirtschaftlichen Einheit handelt es sich aber um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, so dass Angaben auf der Anlage Grundstück und Bezüge auf die Anlage Grundstück nicht zulässig sind.
  • FehlerPrüfregel GW1_202Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf die zweite Fläche (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, zweiter Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurden aber weniger als zwei (Teil-)Grundstücke (damit auch weniger als zwei Bodenrichtwerte) erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW1_203Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 ("Enthalten in") auf beide Flächen (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, erster und zweiter Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurden aber weniger als zwei (Teil-)Grundstücke (damit auch weniger als zwei Bodenrichtwerte) erklärt.
  • FehlerPrüfregel GW1_1011Auf der Anlage Grundstück (GW2) wurde ein erster Flächenanteil des Grundstücks angegeben, für den der erste auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück können ein oder mehrere Flurstücke diesem ersten Bodenrichtwert zugeordnet werden. Aktuell ist kein Flurstück diesem ersten Bodenrichtwert zugeordnet. Um eine Zuordnung vorzunehmen, ist auf dem Hauptvordruck für das entsprechende Flurstück im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück der Eintrag in Zeile 11 zum Feld "Enthalten in" entweder mit dem Wert "1 - erste Fläche" oder "3 - beiden Flächen" zu setzen. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_015Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Dazu kommen 1 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 11 der Grundsteuererklärung ein?

Den Anteil des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, als Bruch aus Zähler und Nenner. Zusätzlich wählst du aus, welcher Fläche auf der Anlage Grundstück dieser Anteil zuzuordnen ist.

Wann wähle ich im Auswahlfeld „1 – erste Fläche“?

Wenn der Anteil des Flurstücks in der ersten auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche enthalten ist, für die der erste Bodenrichtwert gilt.

Was bedeutet der Auswahlwert „3 – beiden Flächen“?

Der Anteil des Flurstücks ist teils in der ersten und teils in der zweiten Fläche enthalten. Für einen Teil gilt also der erste, für den anderen Teil der zweite Bodenrichtwert.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung 2025 im Überblick

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