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Grundsteuererklärung 2025 · Zeile 10

Grundsteuererklärung Zeile 10: Grundbuchblatt, Flur und Flurstück mit Gesamtfläche

Hier trägst du die Katasterangaben zum Flurstück ein: Grundbuchblatt, Flur, Flurstückzähler und -nenner sowie die gesamte Fläche des Flurstücks in Quadratmetern.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
GrundbuchblattGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück12 Text
FlurGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück13 Zahl ohne Nachkommastellen
Flurstück: ZählerGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück14 Text
Flurstück: Nenner (falls vorhanden)Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück15 Text
Fläche in m²Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück16 Zahl ohne Nachkommastellen

Was gehört in Zeile 10?

In Zeile 10 machst du Angaben zu den Flurstücken des Grundvermögens. Du trägst die Nummer des Grundbuchblatts, die Flur, den Flurstückzähler, gegebenenfalls den Flurstücknenner und die gesamte Fläche des Flurstücks in Quadratmetern ein.

Diese Angaben findest du in deinem Grundbuchauszug. Bei Erbbaurecht trägst du die Nummer des Grundbuchblatts der Erbbauberechtigten oder des Erbbauberechtigten ein.

  • Grundbuchblatt: Nummer des Grundbuchblatts
  • Flur: Flurnummer, falls in der Gemarkung vorhanden
  • Flurstück Zähler: Zähler der Flurstücknummer
  • Flurstück Nenner: Nenner der Flurstücknummer, falls vorhanden
  • Fläche in m²: gesamte Fläche des Flurstücks

So füllst du die Zeile aus

Trage in Zeile 10 immer die gesamte Fläche des Flurstücks ein, nicht nur den Anteil, der zu deiner wirtschaftlichen Einheit gehört. Den Anteil gibst du erst in Zeile 11 als Bruch an.

Nicht in jeder Gemarkung gibt es Fluren, und nicht jede Flurstücknummer hat einen Nenner. Lass das jeweilige Feld dann leer und mache keine Eintragung.

In Nordrhein-Westfalen musst du das Grundbuchblatt immer angeben.

Häufige Fehler

ELSTER weist dich darauf hin, wenn der Flurstückzähler oder die Fläche des Flurstücks fehlt. Ergänze die Angaben dann.

Eine weitere Prüfung betrifft die Flächensummen: Die Summe der in Zeile 10 angegebenen Flächen multipliziert mit dem jeweiligen Anteil muss zur Summe der Flächen in der Anlage Grundstück passen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler. Prüfe dann deine Angaben in Zeile 10, Zeile 11 und in der Anlage Grundstück.

Wenn du Angaben zum Flurstück machst, aber die Flur fehlt, kann das ein Hinweis sein. Er ist zu ignorieren, wenn in der Gemarkung keine Flur vorhanden ist.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_070Es wurden Angaben im Abschnitt "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" getätigt, die Angabe zur Flur fehlt jedoch. Sie können diesen Hinweis ignorieren, wenn in der Gemarkung keine Flur vorhanden ist. Bitte lassen Sie in diesem Fall das entsprechende Feld frei und nehmen Sie keine Eintragung vor.
  • FehlerPrüfregel GW1_009_Flurstueck_ZaehlerDer Flurstück: Zähler wurde nicht angegeben. Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe des Flurstück: Zählers.
  • FehlerPrüfregel GW1_009_FlurstueckflaecheDie Fläche des Flurstücks wurde nicht angegeben. Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe der Fläche des Flurstücks in m².
  • FehlerPrüfregel GW1_NRW_01Bei Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens in Nordrhein-Westfalen ist stets auch das Grundbuchblatt mit anzugeben. Bitte ergänzen Sie ihre Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_015Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 10 der Grundsteuererklärung ein?

Du trägst die Nummer des Grundbuchblatts, die Flur, den Flurstückzähler, gegebenenfalls den Flurstücknenner und die gesamte Fläche des Flurstücks in Quadratmetern ein.

Muss ich in Zeile 10 die gesamte Flurstücksfläche angeben?

Ja, in Zeile 10 gibst du immer die gesamte Fläche des Flurstücks an. Den Anteil, der zu deiner wirtschaftlichen Einheit gehört, trägst du in Zeile 11 als Bruch ein.

Wo finde ich die Angaben für Zeile 10?

Die Angaben findest du in deinem Grundbuchauszug. Bei Erbbaurecht trägst du die Nummer des Grundbuchblatts der Erbbauberechtigten oder des Erbbauberechtigten ein.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung 2025 im Überblick

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