Grundsteuererklärung Zeile 9: Gemarkung des Grundvermögens
Trage hier die Gemarkung ein, in der das Flurstück liegt. Die Angabe findest du im Liegenschaftskataster, im Grundbuch oder im Notarvertrag.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| GemarkungGemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens › Gemarkung beziehungsweise Flurstück | 11 | Text |
Was gehört in Zeile 9?
So füllst du die Zeile aus
Die Gemarkung steht im Liegenschaftskataster, im Grundbuch oder im Notarvertrag. Die Angabe ist Pflicht. Die Kennzahl 11 gehört zur Gemarkung.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel GW1_009_GemarkungDie Gemarkung wurde nicht angegeben. Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe der Gemarkung.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 9 der Grundsteuererklärung ein?
Muss ich die Gemarkung immer angeben?
Wo finde ich die Gemarkung?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung 2025 im Überblick
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