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Grundsteuer · kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz

Grundsteuer Worms: Hebesatz 2025

In Worms beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 633 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 360 % (Stand 30. Juni 2025). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 für ein Wohngrundstück 633,00 € im Jahr, für ein Nichtwohngrundstück 1.248,00 €.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B633 %unverändert gegenüber 2024
Grundsteuer A360 %unverändert gegenüber 2024
Stand30.06.202586.921 Einwohner

Deine Grundsteuer in Worms

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B 2026 für ein Wohngrundstück im Jahr: 633,00 €, je Vierteljahr 158,25 €

Zum ausführlichen Rechner

So berechnest du die Grundsteuer in Worms

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Worms nach Messbetrag
MessbetragGrundsteuer im JahrJe Vierteljahr
25,00 €158,25 €39,56 €
50,00 €316,50 €79,12 €
75,00 €474,75 €118,68 €
100,00 €633,00 €158,25 €
150,00 €949,50 €237,37 €
200,00 €1.266,00 €316,50 €
300,00 €1.899,00 €474,75 €
BeispielGrundsteuer B in Worms bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B 2025633 %
Rechnung120 € × 633 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr759,60 €

Das sind 189,90 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Worms seit 2023

Den Hebesatz B hat Worms für 2025 nicht geändert.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Worms
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023360 %550 %
31.12.2024360 %633 %
30.06.2025360 %633 %
2026–633 % Wohnen, 1.248 % Nichtwohnen, 1.248 % unbebaut

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025. Hebesatz B 2026: Haushalts- bzw. Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Worms im Vergleich

Damit liegt Worms über dem Median in Rheinland-Pfalz (465 %). Von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben 137 einen höheren Hebesatz B.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Worms beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in Rheinland-Pfalz nach dem Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und gesetzlicher Miete; die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 ‰. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Rheinland-Pfalz.

Grundsteuer: weitere Städte in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer: weitere Städte in Rheinland-Pfalz, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
MainzWohnen 480 %, Nichtwohnen 720 %223.888480 %480 %350 %
Ludwigshafen am Rhein177.355817 %540 %600 %
Koblenz113.020570 %420 %438 %
Trier105.054600 %550 %350 %
KaiserslauternWohnen 775 %, Nichtwohnen 1.520 %100.247610 %610 %920 %
NeuwiedWohnen 610 %, Nichtwohnen 1.400 %67.201610 %610 %345 %
Bad KreuznachWohnen 650 %, Nichtwohnen 1.300 %54.347550 %550 %390 %
Neustadt an der Weinstraße52.882620 %550 %490 %
SpeyerWohnen 500 %, Nichtwohnen 962 %49.035465 %465 %350 %
Landau in der Pfalz48.280540 %515 %540 %
Frankenthal (Pfalz)Wohnen 650 %, Nichtwohnen 1.210 %48.134590 %590 %490 %
Pirmasens39.389700 %570 %345 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Worms?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 633 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 360 %. Das ist der Stand vom 30. Juni 2025 laut amtlicher Statistik.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Worms?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 für ein Wohngrundstück 633,00 € im Jahr, für ein Nichtwohngrundstück 1.248,00 €. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Worms den Hebesatz für 2025 geändert?

Nein, der Hebesatz B ist 2025 mit 633 % gleich geblieben. Wegen der neuen Messbeträge kann sich deine Grundsteuer trotzdem geändert haben.

Welcher Hebesatz gilt 2026?

Für 2026 gelten 633 % für Wohngrundstücke, 1.248 % für Nichtwohngrundstücke und 1.248 % für unbebaute Grundstücke. Maßgeblich ist dein Grundsteuerbescheid 2026.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Worms?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Worms oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.