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Grundsteuer · kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz

Grundsteuer Mainz: Hebesatz 2025

In Mainz gelten für die Grundsteuer B getrennte Hebesätze: 480 % für Wohngrundstücke, 720 % für Nichtwohngrundstücke, 720 % für unbebaute Grundstücke (2025). Die Grundsteuer A beträgt 350 %. Für 2026 gelten 480 % für Wohngrundstücke, 720 % für Nichtwohngrundstücke und 720 % für unbebaute Grundstücke. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 für ein Wohngrundstück 480,00 € im Jahr, für ein Nichtwohngrundstück 720,00 €.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B Wohnen480 %2024 einheitlich: 480 %
Grundsteuer B Nichtwohnen720 %Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke
Stand30.06.2025223.888 Einwohner

Deine Grundsteuer in Mainz

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B 2026 für ein Wohngrundstück im Jahr: 480,00 €, je Vierteljahr 120,00 €

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So berechnest du die Grundsteuer in Mainz

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

In Mainz gelten seit 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 480 % für Wohngrundstücke, 720 % für Nichtwohngrundstücke, 720 % für unbebaute Grundstücke. Welcher für dein Grundstück gilt, hängt von seiner Nutzung ab und steht in deinem Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Mainz nach Messbetrag und Nutzung
MessbetragWohngrundstück im JahrNichtwohngrundstück im Jahr
25,00 €120,00 €180,00 €
50,00 €240,00 €360,00 €
75,00 €360,00 €540,00 €
100,00 €480,00 €720,00 €
150,00 €720,00 €1.080,00 €
200,00 €960,00 €1.440,00 €
300,00 €1.440,00 €2.160,00 €
BeispielWohngrundstück in Mainz bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B Wohnen 2025480 %
Rechnung120 € × 480 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr576,00 €

Das sind 144,00 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Mainz seit 2023

Für 2025 hat Mainz getrennte Hebesätze eingeführt: 480 % für Wohngrundstücke, 720 % für Nichtwohngrundstücke, 720 % für unbebaute Grundstücke. 2024 galt ein einheitlicher Hebesatz B von 480 %.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Mainz
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023350 %480 %
31.12.2024350 %480 %
30.06.2025350 %480 % Wohnen, 720 % Nichtwohnen, 720 % unbebaut
2026–480 % Wohnen, 720 % Nichtwohnen, 720 % unbebaut

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025. Getrennte Hebesätze 2025: Haushalts- bzw. Hebesatzsatzung der Gemeinde. Hebesatz B 2026: Haushalts- bzw. Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Mainz im Vergleich

Der Hebesatz für Wohngrundstücke liegt über dem Median in Rheinland-Pfalz (465 %). Der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke ist mit 720 % deutlich höher. Für den Vergleich nutzen Kreis- und Landesmedian die einheitlichen Werte der amtlichen Statistik.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Mainz. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Mainz beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in Rheinland-Pfalz nach dem Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und gesetzlicher Miete; die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 ‰. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Rheinland-Pfalz.

Grundsteuer: weitere Städte in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer: weitere Städte in Rheinland-Pfalz, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
Ludwigshafen am Rhein177.355817 %540 %600 %
Koblenz113.020570 %420 %438 %
Trier105.054600 %550 %350 %
KaiserslauternWohnen 775 %, Nichtwohnen 1.520 %100.247610 %610 %920 %
Worms86.921633 %633 %360 %
NeuwiedWohnen 610 %, Nichtwohnen 1.400 %67.201610 %610 %345 %
Bad KreuznachWohnen 650 %, Nichtwohnen 1.300 %54.347550 %550 %390 %
Neustadt an der Weinstraße52.882620 %550 %490 %
SpeyerWohnen 500 %, Nichtwohnen 962 %49.035465 %465 %350 %
Landau in der Pfalz48.280540 %515 %540 %
Frankenthal (Pfalz)Wohnen 650 %, Nichtwohnen 1.210 %48.134590 %590 %490 %
Pirmasens39.389700 %570 %345 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Mainz?

Mainz hat für 2025 getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B: 480 % für Wohngrundstücke, 720 % für Nichtwohngrundstücke, 720 % für unbebaute Grundstücke. Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 350 %.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Mainz?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du 2026 für ein Wohngrundstück 480,00 € im Jahr, für ein Nichtwohngrundstück 720,00 €. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Mainz den Hebesatz für 2025 geändert?

Ja. Für 2025 gelten getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke statt eines einheitlichen Hebesatzes B.

Welcher Hebesatz gilt 2026?

Für 2026 gelten 480 % für Wohngrundstücke, 720 % für Nichtwohngrundstücke und 720 % für unbebaute Grundstücke. Maßgeblich ist dein Grundsteuerbescheid 2026.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Mainz?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Mainz oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.