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Grundsteuer · Kreis Viersen · Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer Willich: Hebesatz 2025

In Willich beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 556 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 545 % (Stand 30. Juni 2025). Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 556,00 € Grundsteuer im Jahr.

Hebesätze auf einen Blick

Grundsteuer B556 %2024: 545 %
Grundsteuer A545 %2024: 310 %
Stand30.06.202549.374 Einwohner

Deine Grundsteuer in Willich

€
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

Grundsteuer B im Jahr: 556,00 €, je Vierteljahr 139,00 €

Zum ausführlichen Rechner

So berechnest du die Grundsteuer in Willich

Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Werten: dem Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts und dem Hebesatz der Stadt. Die Formel lautet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr.

Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer B in Willich nach Messbetrag
MessbetragGrundsteuer im JahrJe Vierteljahr
25,00 €139,00 €34,75 €
50,00 €278,00 €69,50 €
75,00 €417,00 €104,25 €
100,00 €556,00 €139,00 €
150,00 €834,00 €208,50 €
200,00 €1.112,00 €278,00 €
300,00 €1.668,00 €417,00 €
BeispielGrundsteuer B in Willich bei 120 € Messbetrag
Grundsteuermessbetrag120,00 €
Hebesatz B 2025556 %
Rechnung120 € × 556 ÷ 100
Grundsteuer im Jahr667,20 €

Das sind 166,80 € je Vierteljahr.

Hebesätze der Grundsteuer in Willich seit 2023

Für 2025 hat Willich den Hebesatz B von 545 % auf 556 % erhöht. Für 2025 hat Willich den Hebesatz A von 310 % auf 545 % erhöht.

Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform mit neuen Messbeträgen berechnet. Hebesätze vor und nach 2025 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen: Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass du mehr zahlst.

Hebesätze in Willich
StichtagGrundsteuer AGrundsteuer B
31.12.2023260 %495 %
31.12.2024310 %545 %
30.06.2025545 %556 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Realsteuervergleich). Werte für 2025 mit den Änderungen bis 30. Juni 2025.

Willich im Vergleich

Damit liegt Willich unter dem Median im Kreis Viersen (577 %) und unter dem Median in Nordrhein-Westfalen (664 %). Von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben 300 einen höheren Hebesatz B.

Wer ist für deine Grundsteuer zuständig?

  • Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Grundsteuermessbescheid). Zuständig ist das Finanzamt Viersen. Einspruch gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ein.
  • Die Stadt Willich beschließt den Hebesatz, verschickt den Grundsteuerbescheid und erhält die Zahlung. Gegen den Grundsteuerbescheid ist je nach Land Widerspruch oder Klage möglich; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Einwände gegen den Messbetrag kannst du nur beim Finanzamt vorbringen, nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Jahresbeträgen kann die Gemeinde anderes bestimmen: bis 15 € einmal am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Auf Antrag zahlst du den Jahresbetrag in einer Summe am 1. Juli. Den Antrag stellst du bis 30. September des Vorjahres.

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in Nordrhein-Westfalen nach dem Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und gesetzlicher Miete; die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,31 ‰. Mehr dazu auf der Seite Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen.

Grundsteuer im Kreis Viersen

Grundsteuer im Kreis Viersen, 2025 und 2024
GemeindeEinwohnerGrundsteuer BB 2024Grundsteuer A
ViersenWohnen 484 %, Nichtwohnen 891 %78.227480 %480 %682 %
Nettetal41.711578 %450 %549 %
Kempen33.897616 %501 %535 %
Tönisvorst29.296577 %520 %642 %
Schwalmtal18.833582 %480 %471 %
BrüggenWohnen 547 %, Nichtwohnen 701 %16.204501 %501 %418 %
Grefrath15.050620 %525 %554 %
Niederkrüchten14.601505 %493 %262 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Willich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 556 %, der Hebesatz der Grundsteuer A 545 %. Das ist der Stand vom 30. Juni 2025 laut amtlicher Statistik.

Wie viel Grundsteuer zahle ich in Willich?

Das hängt von deinem Grundsteuermessbetrag ab. Pro 100 € Grundsteuermessbetrag zahlst du damit 556,00 € Grundsteuer im Jahr. Den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Hat Willich den Hebesatz für 2025 geändert?

Für 2025 hat Willich den Hebesatz B von 545 % auf 556 % erhöht.

Gilt dieser Hebesatz auch für 2026?

Die amtliche Statistik reicht bis 30. Juni 2025. Gemeinden können den Hebesatz jedes Jahr mit der Haushaltssatzung ändern. Den Hebesatz für 2026 findest du in deinem Grundsteuerbescheid oder in der Haushaltssatzung der Stadt Willich.

An wen zahle ich die Grundsteuer in Willich?

Die Grundsteuer zahlst du an die Stadt Willich oder an die Kasse, die im Grundsteuerbescheid genannt ist, etwa die der Verbandsgemeinde oder des Amtes. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid.