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Gewerbeamt · Schwarzwald-Baar-Kreis · Baden-Württemberg

Gewerbe anmelden in Villingen-Schwenningen

In Villingen-Schwenningen meldest du ein Gewerbe bei folgender Stelle an: Bürgeramt, Abt. Zentrales und Gewerbe. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Auf einen Blick

ZuständigBürgeramt, Abt. Zentrales und GewerbeAuf der Steig 6, 78052 Villingen-SchwenningenTelefon 07721 821402gewerbewesen@villingen-schwenningen.de
OnlineGewerbeanzeige über den Online-Dienst der VerwaltungZur Online-Anmeldung

Wo du dein Gewerbe in Villingen-Schwenningen anmeldest

  • Zuständig: Bürgeramt, Abt. Zentrales und Gewerbe.
  • Anschrift: Auf der Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen.
  • Telefon: 07721 821402.
  • E-Mail: gewerbewesen@villingen-schwenningen.de.
  • Bei persönlicher Vorsprache kann eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich sein; erkundige dich bei der zuständigen Stelle.

Gewerbe online anmelden

Villingen-Schwenningen bietet die Gewerbeanzeige online an. Den Online-Dienst findest du auf der offiziellen Seite der Verwaltung (Quelle unten).

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Villingen-Schwenningen kostet

In Baden-Württemberg legt jede Gemeinde die Gebühr in ihrer eigenen Gebührensatzung fest; eine landesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht.

Die genaue Gebühr in Villingen-Schwenningen nennt die Verwaltung.

Welche Unterlagen du brauchst

  • Nachweis der Identität wie Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • Ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Villingen-Schwenningen ist das das Finanzamt Villingen-Schwenningen.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Villingen-Schwenningen mit einem Hebesatz von 390 % (Stand 30.06.2025), mehr dazu unter Gewerbesteuer Villingen-Schwenningen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Villingen-Schwenningen

  • Wenn du deinen Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegst, musst du das Gewerbe am neuen Standort anmelden; das ist keine Ummeldung.
  • Wenn du dein Gewerbe um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erweiterst und keine Erlaubnis vorliegt, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung deines Betriebes verhindern.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Villingen-Schwenningen an?

Bei folgender Stelle: Bürgeramt, Abt. Zentrales und Gewerbe, Auf der Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Villingen-Schwenningen?

In Baden-Württemberg legt jede Gemeinde die Gebühr in ihrer eigenen Gebührensatzung fest; eine landesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Die genaue Gebühr in Villingen-Schwenningen nennt die Verwaltung.

Kann ich mein Gewerbe in Villingen-Schwenningen online anmelden?

Ja, Villingen-Schwenningen bietet einen Online-Dienst für die Gewerbeanzeige an.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Villingen-Schwenningen?

Der Hebesatz beträgt 390 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 4845.75 € Gewerbesteuer im Jahr.

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