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Gewerbeamt · Landkreis München · Bayern

Gewerbe anmelden in Garching b.München

In Garching b.München meldest du ein Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung an, die für Gewerbeanzeigen zuständig ist. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Auf einen Blick

OnlineGewerbeanzeige über den Online-Dienst der VerwaltungZur Online-Anmeldung

Wo du dein Gewerbe in Garching b.München anmeldest

  • Zuständig ist die Gemeinde, in der dein Betrieb liegt. In Bayern nehmen auch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern die Gewerbeanzeige entgegen und geben sie an die Gemeinde weiter.

Gewerbe online anmelden

Garching b.München bietet die Gewerbeanzeige online an. Den Online-Dienst findest du auf der offiziellen Seite der Verwaltung (Quelle unten).

Für die Online-Anzeige brauchst du meist ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Was die Gewerbeanmeldung in Garching b.München kostet

In Bayern sieht das Kostenverzeichnis zum Kostengesetz eine Rahmengebühr von 25 bis 100 € vor (Tarif-Nr. 5.III.5/2); die Gemeinde setzt den Betrag innerhalb dieser Spanne fest.

Die genaue Gebühr in Garching b.München nennt die Verwaltung.

Welche Unterlagen du brauchst

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
  • GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
  • Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter und Genehmigung des Familiengerichts
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der eine selbständige Tätigkeit erlaubt

Was nach der Anmeldung passiert

  • Das Finanzamt erhält eine Kopie der Gewerbeanzeige und schickt dir die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn auch gleich über ELSTER abgeben.
  • Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt; für Garching b.München ist das das Finanzamt München Gewinneinkünfte.
  • Die Gewerbesteuer berechnet Garching b.München mit einem Hebesatz von 330 % (Stand 30.06.2025), mehr dazu unter Gewerbesteuer Garching b.München. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer erfährt von der Anmeldung; Mitglied wirst du automatisch.

Hinweise der Verwaltung in Garching b.München

  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben und handwerklichen Tätigkeiten ist zusätzlich eine Erlaubnis oder die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
  • Wenn du dein Gewerbe in eine andere Gemeinde verlegst, musst du es am neuen Standort anmelden; eine Abmeldung am alten Standort ist nicht nötig.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Gewerbe in Garching b.München an?

Bei der Verwaltung von Garching b.München, die für Gewerbeanzeigen zuständig ist.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Garching b.München?

In Bayern sieht das Kostenverzeichnis zum Kostengesetz eine Rahmengebühr von 25 bis 100 € vor (Tarif-Nr. 5.III.5/2); die Gemeinde setzt den Betrag innerhalb dieser Spanne fest. Die genaue Gebühr in Garching b.München nennt die Verwaltung.

Kann ich mein Gewerbe in Garching b.München online anmelden?

Ja, Garching b.München bietet einen Online-Dienst für die Gewerbeanzeige an.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Garching b.München?

Der Hebesatz beträgt 330 % (Stand 30. Juni 2025). Bei 60.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen nach Freibetrag 4100.25 € Gewerbesteuer im Jahr.

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