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Grundsteuererklärung 2025 · Zeile 32

Grundsteuererklärung Zeile 32: Eigentumsverhältnisse am Grundbesitz

Hier gibst du an, wem der Grundbesitz gehört. Du wählst die passende Ziffer aus der vorgegebenen Liste in Zeile 32 aus.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Eigentumsverhältnisse40 Auswahl
  • 0 = 0 Alleineigentum einer natürlichen Person
  • 1 = 1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • 2 = 2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 3 = 3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 4 = 4 Ehegatten/Lebenspartner
  • 5 = 5 Erbengemeinschaft
  • 6 = 6 Bruchteilsgemeinschaft
  • 7 = 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
  • 8 = 8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
  • 9 = 9 andere Grundstücksgemeinschaft

Was gehört in Zeile 32?

In Zeile 32 erklärst du die Eigentumsverhältnisse am Grundbesitz. Du wählst eine Ziffer aus, die die Rechtsform des Eigentümers oder der Gemeinschaft beschreibt.

Die Auswahl reicht vom Alleineigentum einer natürlichen Person über Ehegatten und Erbengemeinschaften bis zu verschiedenen Grundstücksgemeinschaften. Bei einem Erbbaurecht gibst du die Rechtsform des Erbbauberechtigten an, bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Rechtsform des Eigentümers des Grund und Bodens.

So füllst du die Zeile aus

Wähle die Ziffer, die zu den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen passt. Die Ziffern haben folgende Bedeutung:

  • 0 = Alleineigentum einer natürlichen Person
  • 1 = Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • 2 = Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 3 = Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
  • 4 = Ehegatten/Lebenspartner
  • 5 = Erbengemeinschaft
  • 6 = Bruchteilsgemeinschaft
  • 7 = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
  • 8 = Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
  • 9 = andere Grundstücksgemeinschaft

Häufige Fehler

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind zusätzlich Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.

Bei einer Erbengemeinschaft, einer Bruchteilsgemeinschaft oder einer Grundstücksgemeinschaft weist ELSTER darauf hin, wenn in den Zeilen 22 bis 28 kein Empfangsbevollmächtigter eingetragen ist. Prüfe dann, ob du die Angabe vergessen hast. Das Kreuz in Zeile 29 setzt du nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft.

Achte darauf, dass die Adressangaben vollständig sind. Fehlt die Straße oder Hausnummer, weist ELSTER darauf hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_119Die Angabe in Zeile 29 zur/zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen.
  • HinweisPrüfregel GW1_911Beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem/der Beteiligten wurde keine Angabe zur Straße gemacht. Sofern die Adresse eine Straße beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_912Beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem/der Beteiligten wurde keine Angabe zur Hausnummer gemacht. Sofern die Adresse eine Hausnummer beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
  • HinweisPrüfregel GW1_131Bei Ehegatten/Lebenspartnern (Eigentumsverhältnis Ziffer 4 laut Zeile 32) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_5Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_6Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_9Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine andere Grundstücksgemeinschaft, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_7Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_403_Schluessel_8Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.
  • HinweisPrüfregel GW1_404Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft und es liegen Angaben zur Empfangsvollmacht vor, Sie haben aber keine Angaben dazu gemacht, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung handelt. Prüfen Sie bitte Ihre Angaben und ergänzen Sie diese bitte gegebenenfalls.

Dazu kommen 14 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 32 der Grundsteuererklärung ein?

Du wählst die Ziffer aus, die die Eigentumsverhältnisse am Grundbesitz beschreibt. Die Ziffern reichen von 0 für Alleineigentum einer natürlichen Person bis 9 für andere Grundstücksgemeinschaften.

Welche Ziffer wähle ich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft?

Für dein Sondereigentum an einer Wohnung wählst du in der Regel die Ziffer 0, wenn du alleiniger Eigentümer bist, oder die Ziffer 4 bei Ehegatten. Die Ziffer 9 ist für andere Grundstücksgemeinschaften vorgesehen.

Muss ich bei einer Bruchteilsgemeinschaft einen Empfangsbevollmächtigten angeben?

Die Miteigentümer sollen eine gemeinsam bevollmächtigte Person benennen. Ihre Angaben trägst du in den Zeilen 22 bis 28 ein und kreuzt zusätzlich Zeile 29 an. Fehlt ein Empfangsbevollmächtigter, weist ELSTER darauf hin.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung 2025 im Überblick

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