Zum Inhalt springen
Grundsteuererklärung 2025 · Zeile 51

Grundsteuererklärung Zeile 51: Anteil am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Trage hier deinen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit als Bruch ein. Der Zähler steht in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Beide Felder müssen ausgefüllt werden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
ZählerEigentümer(innen)/Beteiligte › Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft70 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
NennerEigentümer(innen)/Beteiligte › Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft71 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 51?

In Zeile 51 gibst du an, zu welchem Anteil dir die wirtschaftliche Einheit gehört. Das kann ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein.

Der Anteil wird als Bruch dargestellt: Der Zähler kommt in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Bei Alleineigentum lautet der Anteil 1/1.

Die Angabe ist insbesondere bei Ehegatten oder Lebenspartnern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung und bei Bruchteilsgemeinschaften erforderlich. Gehört das Grundstück einer Erbengemeinschaft oder einer anderen Gesamthandsgemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen, musst du die Anteile der einzelnen Beteiligten nicht angeben.

So füllst du die Zeile aus

Ermittle deinen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit. Er ergibt sich in der Regel aus dem Grundbuch.

Trage den Zähler in Kennzahl 70 und den Nenner in Kennzahl 71 ein. Beide Werte sind ganze Zahlen ohne Nachkommastellen und dürfen nicht 0 sein.

Der Anteil darf den Wert 1 nicht übersteigen. Das bedeutet, der Zähler darf nicht größer als der Nenner sein.

  • Zähler in Kennzahl 70 eintragen
  • Nenner in Kennzahl 71 eintragen
  • Immer beide Felder ausfüllen
  • Bei Alleineigentum 1/1
  • Anteil darf 1 nicht überschreiten

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, nur den Zähler oder nur den Nenner anzugeben. ELSTER meldet einen Fehler, weil beide Felder ausgefüllt werden müssen.

Bei Alleineigentum muss der Anteil 1/1 lauten. Ein anderer Bruch führt zu einer Fehlermeldung.

Ein weiterer Fehler ist ein Anteil, der größer als 1 ist. Prüfe, ob Zähler und Nenner korrekt sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_131Bei Ehegatten/Lebenspartnern (Eigentumsverhältnis Ziffer 4 laut Zeile 32) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
  • FehlerPrüfregel GW1_052Beim Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft geben Sie bitte sowohl den Zähler als auch den Nenner an.
  • FehlerPrüfregel GW1_130Bei Bruchteilsgemeinschaften (Eigentumsverhältnis Ziffer 6 laut Zeile 32) sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
  • FehlerPrüfregel GW1_1030Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit /angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
  • FehlerPrüfregel GW1_601Der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit übersteigt den Wert 1. Bitte berichtigen Sie ihre Angaben zu Anteil: Zähler und Anteil: Nenner beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Beteiligten / bei der Beteiligten.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 51 der Grundsteuererklärung ein?

Trage deinen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit als Bruch ein. Der Zähler kommt in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71.

Was trage ich bei Alleineigentum ein?

Bei Alleineigentum lautet der Anteil 1/1, also Zähler 1 und Nenner 1.

Was passiert, wenn ich nur den Zähler oder nur den Nenner angebe?

ELSTER gibt eine Fehlermeldung aus. Du musst sowohl den Zähler als auch den Nenner angeben.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.