Grundsteuererklärung Zeile 51: Anteil am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Trage hier deinen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit als Bruch ein. Der Zähler steht in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Beide Felder müssen ausgefüllt werden.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| ZählerEigentümer(innen)/Beteiligte › Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft | 70 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| NennerEigentümer(innen)/Beteiligte › Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft | 71 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 51?
So füllst du die Zeile aus
Zähler in Kennzahl 70 eintragen Nenner in Kennzahl 71 eintragen Immer beide Felder ausfüllen Bei Alleineigentum 1/1 Anteil darf 1 nicht überschreiten
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel GW1_131Bei Ehegatten/Lebenspartnern (Eigentumsverhältnis Ziffer 4 laut Zeile 32) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
- FehlerPrüfregel GW1_052Beim Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft geben Sie bitte sowohl den Zähler als auch den Nenner an.
- FehlerPrüfregel GW1_130Bei Bruchteilsgemeinschaften (Eigentumsverhältnis Ziffer 6 laut Zeile 32) sind Angaben zum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit erforderlich.
- FehlerPrüfregel GW1_1030Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit /angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
- FehlerPrüfregel GW1_601Der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit übersteigt den Wert 1. Bitte berichtigen Sie ihre Angaben zu Anteil: Zähler und Anteil: Nenner beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise bei dem Beteiligten / bei der Beteiligten.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 51 der Grundsteuererklärung ein?
Was trage ich bei Alleineigentum ein?
Was passiert, wenn ich nur den Zähler oder nur den Nenner angebe?
Alle Zeilen der Grundsteuererklärung 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.