Zum Inhalt springen
Grundsteuererklärung Bayern 2025 · Zeile 59

Grundsteuererklärung Bayern Zeile 59: Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung

Hier machst du Angaben, wenn du über die Formularfelder hinaus weitere oder abweichende Sachverhalte berücksichtigen willst oder bewusst von der Verwaltungsauffassung abweichst. Reine Belege gehören nicht hierher.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Über die Angaben in der Grundsteuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen oder bei den erklärten Angaben wurde bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt. Falls Sie zur Grundsteuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist keine Eintragung vorzunehmen.Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung– Ankreuzfeld (1 = Ja)
Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung– Text

Was gehört in Zeile 59?

In Zeile 59 trägst du ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung ein. Das ist nur nötig, wenn du über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen willst oder wenn du deinen Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde legst.

Wenn du lediglich Belege und Aufstellungen einreichst, machst du hier keine Eintragung. Das Ankreuzfeld und das Textfeld gehören zusammen: Beide musst du ausfüllen oder beide leer lassen.

So füllst du die Zeile aus

Setze das Ankreuzfeld auf 1 = Ja, wenn du ergänzende Angaben machen willst. Schreibe dann in das Textfeld, welche weiteren oder abweichenden Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind.

Das Finanzamt prüft deine ergänzenden Angaben. Wenn du nur Belege oder Aufstellungen zur Grundsteuererklärung einreichst, trage hier nichts ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_301Sie haben ergänzende Angaben eingetragen, die das Finanzamt prüfen wird. Diese Eintragung ist nur zu machen, wenn über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Falls Sie lediglich Belege oder Aufstellungen zu Ihrer Grundsteuererklärung einreichen wollen, machen Sie hier bitte keine Angaben.
  • FehlerPrüfregel GW1_302Es wurde angegeben, dass ergänzende Angaben oder Sachverhalte zur Grundsteuererklärung zu berücksichtigen sind. Im dazugehörigen Textfeld wurden jedoch keine weiteren Angaben gemacht, oder umgekehrt. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 59 der Grundsteuererklärung Bayern ein?

Trage ergänzende Angaben nur ein, wenn du über die Formularangaben hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen willst oder bewusst von der Verwaltungsauffassung abweichst. Setze dann das Ankreuzfeld auf 1 = Ja und beschreibe die Angaben im Textfeld.

Muss ich Zeile 59 ausfüllen, wenn ich nur Belege einreiche?

Nein. Wenn du lediglich Belege und Aufstellungen einreichst, machst du hier keine Eintragung.

Was passiert, wenn ich das Ankreuzfeld setze, aber keinen Text eintrage?

ELSTER meldet einen Fehler, weil Ankreuzfeld und Textfeld nicht zusammenpassen. Du musst beide ausfüllen oder beide leer lassen.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Bayern 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.