Zum Inhalt springen
Grundsteuererklärung Bayern 2025 · Zeile 67

Grundsteuererklärung Bayern Zeile 67: Gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter

Hier kreuzt du an, dass die in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Person ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist. Das gilt nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bei Bruchteilsgemeinschaft: Der in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung.Empfangsvollmacht– Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 67?

In Zeile 67 bestätigst du, dass die Person, die du in den Zeilen 60 bis 66 eingetragen hast, ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist.

Diese Angabe machst du nur, wenn das Eigentumsverhältnis eine Bruchteilsgemeinschaft ist. Bei anderen Eigentumsverhältnissen bleibt die Zeile leer.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz bei „Ja“ (Eingabe 1), wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Person muss von allen Bruchteilseigentümern gemeinsam bevollmächtigt sein, den Feststellungsbescheid und alle weiteren Schreiben mit Wirkung für und gegen alle Beteiligten in Empfang zu nehmen.

Die Angaben zur Person selbst machst du in den Zeilen 60 bis 66. Dort trägst du Anredeschlüssel, Vorname oder Firma, Name, Straße, Hausnummer und Postleitzahl ein.

  • Zeile 60: Anredeschlüssel
  • Zeile 61: Vorname / Firma
  • Zeile 62: Name / Firma Fortsetzung
  • Zeile 63: Straße
  • Zeile 64: Hausnummer
  • Zeile 65: Postleitzahl, Postfach und Ort
  • Zeile 66: Postleitzahl und Land bei Auslandsanschrift

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass du die Zeile 67 ausfüllst, obwohl keine Bruchteilsgemeinschaft vorliegt. ELSTER weist dann darauf hin, dass die Angabe nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen soll.

Ein anderer Fehler ist, dass du zwar eine Empfangsvollmacht angibst, aber nicht ankreuzt, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183a der Abgabenordnung handelt. Dann kommt ein Hinweis, dass du deine Angaben prüfen und ergänzen sollst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_119Die Angabe in Zeile 67 zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung soll nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft erfolgen.
  • HinweisPrüfregel GW1_404Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft und es liegen Angaben zur Empfangsvollmacht vor, Sie haben aber keine Angaben dazu gemacht, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 der Abgabenordnung handelt. Prüfen Sie bitte Ihre Angaben und ergänzen Sie diese bitte gegebenenfalls.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 67 der Grundsteuererklärung Bayern ein?

Du kreuzt „Ja“ an, wenn die in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Person ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183a der Abgabenordnung ist. Das gilt nur bei einer Bruchteilsgemeinschaft.

Wann muss ich Zeile 67 ausfüllen?

Nur wenn das Eigentumsverhältnis eine Bruchteilsgemeinschaft ist und du eine Person als gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten benennst. Bei Alleineigentum oder anderen Gemeinschaftsformen ist die Zeile nicht auszufüllen.

Was passiert, wenn ich Zeile 67 nicht ausfülle, obwohl eine Bruchteilsgemeinschaft vorliegt?

Dann kann ELSTER einen Hinweis ausgeben, dass du prüfen sollst, ob es sich um einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183a der Abgabenordnung handelt. Du solltest die Angabe dann ergänzen.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Bayern 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.