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Grundsteuererklärung Bayern 2025 · Zeile 30

Grundsteuererklärung Bayern Zeile 30: Anteil an der wirtschaftlichen Einheit

Trage hier deinen Anteil am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als Bruch ein. Der Zähler steht in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Zähler(Mit-)Eigentümer/innen › Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)70 Zahl ohne Nachkommastellen
Nenner(Mit-)Eigentümer/innen › Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)71 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 30?

In Zeile 30 gibst du an, zu welchem Anteil dir die wirtschaftliche Einheit gehört. Die wirtschaftliche Einheit ist das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, für den du die Erklärung abgibst.

Der Anteil wird als Bruch eingetragen. Der Zähler steht in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71. Beide Felder gehören zu Zeile 30.

So füllst du die Zeile aus

Bist du Alleineigentümer, trägst du als Anteil 1/1 ein. Das bedeutet: Zähler 1, Nenner 1.

Gehört die wirtschaftliche Einheit mehreren Personen, gibst du für jede Person den Anteil an. Der Anteil wird als Bruch dargestellt, zum Beispiel 1/2 oder 3/4.

Der Nenner darf nicht 0 sein. Der Anteil darf den Wert 1 nicht übersteigen.

  • Alleineigentum: Zähler 1, Nenner 1
  • Miteigentum: Zähler und Nenner entsprechend dem Anteil
  • Der Nenner muss eine Zahl ohne Nachkommastellen sein und darf nicht 0 sein

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du bei einer Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft den Anteil nicht angibst. Trage den Anteil für jeden Miteigentümer ein, wenn möglich.

Ein häufiger Fehler ist, nur den Zähler oder nur den Nenner auszufüllen. Beide Angaben sind nötig.

Wenn der Anteil den Wert 1 übersteigt, meldet ELSTER einen Fehler. Prüfe dann Zähler und Nenner.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel GW1_1005Laut den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen handelt es sich um eine Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft. Bitte geben Sie - wenn möglich - für jeden Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer den Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft an.
  • FehlerPrüfregel GW1_1004Tragen Sie bitte den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit ein.
  • FehlerPrüfregel GW1_1003Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
  • FehlerPrüfregel GW1_052Beim Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft geben Sie bitte sowohl den Zähler als auch den Nenner an.
  • FehlerPrüfregel GW1_601Der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit übersteigt den Wert 1. Bitte berichtigen Sie ihre Angaben zu Anteil: Zähler und Anteil: Nenner beim Eigentümer / bei der Eigentümerin beziehungsweise beim Miteigentümer / bei der Miteigentümerin.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 30 der Grundsteuererklärung Bayern ein?

Deinen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit als Bruch. Der Zähler kommt in Kennzahl 70, der Nenner in Kennzahl 71.

Was muss ich bei Alleineigentum eintragen?

Bei Alleineigentum trägst du den Anteil 1/1 ein, also Zähler 1 und Nenner 1.

Was passiert, wenn ich nur den Zähler oder nur den Nenner ausfülle?

ELSTER meldet einen Fehler. Du musst sowohl den Zähler als auch den Nenner angeben.

Alle Zeilen der Grundsteuererklärung Bayern 2025 im Überblick

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